Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 55 (1915)
- Issue
- Heft 39 (16.9.1915)
- Date
- 1915-09-16
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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ft (t J Organ des Bundes gesefiesfreuer jüdischer Lehrer Deutschlands. Ein Rundschreiben des D. 3. G. V. Wie unseren Lesern bekannt, waren verschiedene jüdische Volksschnllehrer in der Lage, ihre zu den Fahnen einberufenen christlichen Kollegen in Ser Weise zu vertreten, daß ihre eigene Schule mit -er christlichen — evangelischen oder katholischen — vereinigt wurde ,sodaß sie jetzt einen simultanen Charakter trägt. Wir haben einen solchen Fall kurz nach Beginn des Krieges aus Flieden ö. Fulda gemeldet. Dieser durch die Not geschaffene Zustand wird nach dem Kriege wohl überall wieder sofort verschwinden, umsomehr, da es sich vorwiegend uw ländliche Gemeinden handelt, wo man an dem gesetzlich festgelegten konfessionellen Charakter der Volksschule mit Zähigkeit festhält und einer dauernden Vereinigung auch dann widerstreben würde, wenn et.ua, was gar nicht anzunehmen ist, der preußische Kultusminister seine Ansicht über die Simultanschule geändert hätte. Der D. I. G. B. scheint anderer Meinung zu sein. In einem Rundschreiben, gezeichnet von dem Vorsitzenden der Lehrabteilung, P r o s e s s o r Dr. B l a s ch k e, wendet er sich an die betreffenden jüdischen Gemeinden und empfiehlt ihnen mit Rücksicht auf die große Bedeutung der Volksschule für das jüdische Leben innerhalb der Gemeinden ihre zur Zeit suspendierte Volksschule nach dem Kriege wieder zu eröffnen. Es sei jedoch möglich, so fährt das Rundschreiben fort, daß aus lokalen Gründen, die wohl meist finanzieller Natur seien, es dem betreffenden jüdischen Schulverband wünschenswert erscheinen könnte, daß die Schule aufgelöst werde In diesem Fall empfiehlt er den Gemeinden, durch eine bindende Abmachung dafür zu sorgen, „daß an der allgemeinen (lies gemeinsamen) Volksschule, in die die jüdischen Kinder übertreten, nicht nur der gegenwärtige jüdische Lehrer für Lebzeiten angestellt wird, sondern für alle Zeiten eine Stelle geschaffen werde, die durch einen jüdischen Lehrer besetzt werden muß." Der G. B. erbietet sich, die Gemeinden in dieser Frage zu beraten. Das Rundschreiben verdankt einer Anregung des Herrn Kollegen Fabisch-Göttingen, des Vorsitzenden des Kantorenoerbandes, seine Entstehung und von dem Verbandsorgan wird es nicht nur gutgeheißen, sondern ihm noch eine gute Zensur erteilt, ineil Darin Die große Bedeutung der jüdischen Volksschule für das jüdffche Leben innerhalb der Gemeinden anerkannt wird. Wir erklären offen, daß uns Herr Professor Blaschke vor wie nach als die ungeeignetste Persönlichkeit erscheint, wo es sich um die Beratung der Gemeinden in Volksschulangelegenheitev handelt und wir bedauern es aufs lebhafteste, daß er von Herrn Fabisch gleichsam eine Art Mandat dazu erhalten hal. Es gibt doch in Deutschland einen „Verband der jüdischen Lehrervereine" und einen „Bund gesetzestreuer jüdischer Lehrer". Wozu sind diese Organyationen da, wenn sie. ihre wichtigsten Interessen anderen überlassen wollen, besonders wenn drese Anderen in dieser Frage mehr als verdacht sind? ist nämlich nicht das erstemal, daß der D I. G. B. ein solches Rundschreiben erläßt. Kaum mar es den Vertretern der verschiedenen jüdischen Organisationen, in erster Linie denen des „Bundes" und der „Freien Vereinigung" für die Interessen des orthodoxen Judentums" vor ca. 9 Jahren gelungen, die jüdische Volksschule in Preußen anläßlich deS Schulunterhaltungsgesetzes vor der ihr drohenden Aussösung zu bewahren, als sich der D. I. G. B. meldete und den Gemeinden, fast genau wie heute- Ratschläge erteilte für den Fall, daß jie ihre Volksschule avilösen würden. Man wird es uns also nicht verdenken, wann wir die schwersten Bedenken gegen das Vorgehen des G. B. hegen, von dem Vorsitzenden seiner Lebrabteilung ganz abgesehen. Sachlich haben wir zu dem Rundschreiben zu bemerken, daß es nur geringes Verständnis für die wahren Interessen der jüdischen Gemeinden verrät. Es genügt nicht, daß vertraglich die Schaffung einer mit einem jüdischen Lehrer zu besetzenden Stelle vorgesehen wird. Die Gemeinden müssen sich auch das P r ä se n 1 a t i o n s r e ch t wahren, wenn sie nicht wollen, daß bei einer Neubesetzung ihre wichtigsten religiösen Interessen ganz unberücksichtigt bleiben. Sie müssen ferner die Bedingung stellen, daß das Kantorat organisch mit der betreffenden Stelle verknüpft werde, sonst laufen sie Gefahr, daß ihnen eines Tages, wie in einem uns bekannten Falle „der ganze Bettel" vor die Füße geworfen wird oder daß dem Lehrer in der Ausübung des Kantorats seitens übelwollender Vorgesetzten Schwierigkeiten bereitet werden. Und als Drittes müßten sie vertraglich festlegen, daß das Hebräische einen wesentlichen Bestandteil des Religionsunterrichts zu bilden habe,: an Simultanschulen ist das nämlich keineswegs der Fall. Ob die politischen Gemeinden auf alle diese Bedingungen eingchen werden, ist mehr als fraglich. Ihre Einwilligung ist eigentlich, nur dann denkbar, wenn die jüdische Gemeinde aus recht steuerkräftigen Mitgliedern besteht. Dann aber ist doch wirklich kein Grund zur Auflösung vorhanden, auch im Sinne des G. B. nicht. Daß aber recht viele Gründe, in erster Linie religiöse, für den Fortbestand sprechen, das hat er ja sreundlichst zugegeben. Die jüdischen Lehrer hoffen und wünschen, daß die politischen Gemeinden, besonders die der Großstädte, von ihrem gesetzlichen Recht, jüdische Lehrer anzuftellen, nach oem Kriege recht häuffg Gebrauch machen werden, und daß dadurch biete Kollegen, die bis heute als Religionslehrer ein nur kümmerliches Auskommen hatten, aus ihrer gedrückten Loge befreit werden. Es kann uns aber ganz gleichgültig sein, ob ein oder der andere Kollege, der bisher schon als Voltsschullehrer in gesicherter Stellung lebte, künfttg als Simultanschullehrer sein Gehalt bezieht, selbst wenn ihm die Umwandlung seiner Schule materiell erneu kleinen Vorteil verschaffen würde. Höher stehen uns die jüdischen Interessen und diese gebieten uns, die Erhaltung der jüdischen Volksschulen aus ollen Kräften anzustreben. Sollte aber rrgendwo wirklich aus finanziellen Gründen an . eine Auflösung gedacht werden, so müßte auch der D. I. G. B. seine Mittel in den Dienst dieser Sache stellen und sie zu verhindern suchen. Ihm auf diesem Wege zu begegnen, sollte uns eine aufrichtige Freude bereiten. Lehrprobe über bas sechste Gebot. An der Tafel stehen folgende Verse: 1. nLiri 3. '."I 28 *pn m bjt 16 3. v-vi nnwi nb) npro rmn bhh irn rwan '2 200 bw '2 “jn>22 4. “102 *]jr£ narwi. Disposition der Darbietung. I. Bon der Tötung. A. verbotene Tötung: 1. vorsätzlicher Mord, 2. Anstiftung zum Morde, 3. Totschlag, 4. der Sterbende, 5. Bestrafung a nach dem Religionsgesetze, d nach dem Staatsgesetze. B. Tötung als Pflicht: 1. im Kriege, 2. der Wachtposten, 3. der Staat als Ausführer der Todesstrafe, 4. Notwehr des Einzelnen. ll. Das gefährdete Menschenleben. A. Rettung aus Gefahr: 1. Pflicht der Lebensrettung, von ihrer Ausführung, 2. Göttliche und öffentliche Belohnung. 6. Beseitigung von Gefahrenquellen: 1. als religiöse Pflicht, 2. rechtliche Folgen. Hi. Das Wohl des Mitmenschen. Zielangabe: Heute wollen wir das sechste der Zehngebote kennen lernen. Wie lautet dasselbe auf hebräisch? auf deutsch? Vorfrage: Welche Vokale finden wir unter dem Buchstaben n des Wortes rann? Pathach und Komoz. Warum stehen hier 2 Vokale? Das Pathach beim Lesen zuhause, (|r,nn nj?o) das Komoz beim Lesen in der Synagoge Dyo). Vorbereitung: Welche Beispiele von Mordtaten finden wir in der biblischen Geschichte? Kain erschlägt den Abel Jfebel und Achab laffen den Rabat umbringen, Moses erschlägt den Aegypter. (Man zeige, bespreche nur solche unpolitische Morde, bei denen die Ahndung auf dem Fuße folgt.) Darbietung. I. Bon der Tötung. A verbotene Tötung. 1. vorsätzlich. Erzähle von Kains Mord! Kain war wohl neidisch, daß seines Bruders Opfer von Gott angenommen worden, dagegen das seinige verschmäht wurde. Deshalb zankte er mit Abel und, auf dem Felde angelangt, erschlug er ihn. Wo hat Kain seinen Bruder erschlagen? Auf dem Felde. Warum war Abel auf das Feld gegangen? K. hat ihn durch hinterlistiges Reden dazu gebracht. Womit läßt sich das beweisen? Aus dem Worte nowi (siehe Rafchi). Welche Absicht hat K. demnach schon zuhause gefaßt? Seinen Bruder zu erschlagen. Was für eine Tötung liegt darum hiervor? Vorsätzliche Tötung oder Mord. Was heißt also Mord? Mord heißt vorsätzliche Tötung. 2. Anstiftung zum Morde. Erzähle von der Ermordung Rabats durch Jfebel und Achab! Jfebel schrieb im Namen AchabS Briefe an die Aeltesten von JiSreel und siegelte sie mit dem Siegel des Königs. Darin befahl sie: „Rufet einen Festtag aus und setzet Rabat an die Spitze des Volkes. Dana stellet ihm zwei ruchlose Männer gegenüber, die sollen wider ihn zeugen und sprechen: Du hast Gott und de« König gelästert! Hierauf führt ihn hinaus und steinigt ihn, daß er sterbe". Die Aeltesten taten, wie Jfebel ihnen geschrieben hatte. Dann ließen fie der Königin sagen: „Rabat Ist gesteinigt worden, er ist tot". — Achab machte sich auf, den Weinberg deS Ermordeten in Besitz zu nehmen. Wer hat in diesem Falle die Tötung ausgeführt? Die Aeltesten. Welchen Anteil aber hatte Jfebel an dieser Tat? Sie hat daS Verbrechen angestiftet. Als was ist Jfebel darum zu bezeichnen? AlS Anstifterin des Mordes. Wie ist sie f h P Ä MM