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Der Israelit · 1915-05-27 · Heft 23 (27.5.1915) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
55 (1915)
Issue
Heft 23 (27.5.1915)
Date
1915-05-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 10 N«. 23 Der Israelit. 27. Mai t»1Z 6) ein amtliches Leumundszeugnis. «) der gesetzliche Stempel im Betrage von 1.5V Alt. Die betreffenden Kreisschulkommissioneu werden die Meldungen mit den nötigen Bemerkungen über Fleiß, Befähigung und sittliches Verhalten der sich Meldenden an das Ministerium des Innern. Abteilung für Schulangelegenhciten. einsenden. Das Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenhciten, entscheidet über die Zulassung zur Prüfung. Diejenigen, welchen die Zulassung nicht bewilligt worden ist, werden davon benachricbtiqi. — S 6. Die Prüfung ist eine theoretische -- schriftliche und mündliche - und eine praktische. - o 7. Die schriftliche Prüfung umfaßt die unter Aussicht ä» fertigende Ausarbeitung: a) eines deutschen Aufsatzes über ein Thema aus der biblischen oder nachdiblifchen beschichte, oder über ein Thema ans der israelitischen (Glaubens- oder Sittenlehre: i'> einer Ucbersctzung, grammatischen Analyse nebst sachlichen' Erläuterung eines hebräischen Tertes aus dem Pentateuch oder aus dem israelitischen (Gebetbuch. Auch ist die Wahl eines bekannten liturgischen Psalms zulässig,' e) der Beantwortung einiger Fragen aus der Geschichte und Geographie. £ S. Dir mündliche Prüfung erstreckt sich aus folgende Fächer und Forderungen: A. Religionswissenschaftliche Fächer. I. e b i ü \\ ch. Außer Den in > Ti', angeführten Texten soll der Prüfling auch eilten leichteren imvokalisieneii rabbinischen Text aus einem der bekannteren Ritual- Kompendien oder aus dem Raschi-Kommentar zum Pentateuch richtig lesen und sachlich erklären. Ferner- Hat er hinreichende Kenntnis und Fähigkeit inr Uebersetzcn und Erklären der israelitischen Gebete und Perrraulheit mir dem spnagoglichen Ritus nachzuweisen. Ii. Bibli' che u n d n a chbib lisch e Geschr ch t e. 1. Polle Vertrautheit mit der Biblischen Geschichte, sowohl hinsichtlich der einzelnen Begebenheiten und Persönlichkeiten als auch des Zusammenhanges und des Verlaufes der Volksgeschichtc Israels. 2. Allgemeine Kenntnis der wichtigsten Tatsachen und Persönlichteilen. sowie der Schriftwerke der nachbiblischcn Zeit. Irl. Bibelk u n d e. 1. Kenntnis der massoretifchen Ordnung, Einteilung und Reihenfolge, sowie des Hauptinhalts der eirizernen Schriften des alten Testaments. 2. BewNdere Vertrautheit mit dem Inhalte der 5 Bücher Mosis. ferner einer größeren Anzahl von Psalmen und Stellen aus den Propheten. IV. Glaubens- und P f l i ch r e n l e h r e. 1. Kenntnis der Glaubenslehre des Judentums auf Grund eines der bekannteren Lehrbücher der systematischen Religionslehre oder der 13 Artikel des Maimonides der Formulierung der: „Ani ma'amin". Erläuterungen dieser Sätze bezw. der Glaubenslehren durch Bibelworte und Aussprüche der Weisen. 2. Kenntnis der Sittengebote und religiösen Vorsch rasten des Judentums. R. Allgemeine Fächer. I. Deutsche Sprache. II. Geschichte und Geographie. III. Pädagogik. Hier sind die einschlägigen Bestimmungen über die Seminai entlassungsprüfüng maßgebend. (Verlordunng, die Prüfungen für das Lehramt an Volksschulen betreffend, vom Ui. Januar 1876.) s 9. In der prälrischen Prüfung hat der Prüfling durch eine Lchrprobe seine Lehrbefähigung darzulegen. pädagogische Streitfragen. Bon A. R. Wenn aus der Tagesordnung einer Konferenz das Ttzcma „Gebeteüberietzen" steht, dann weiß ich im voraus, daß der Referent das genannte Fach zum Mittelpunkt des gesamten Religionsunterrichts gemacht wissen will. Ist hingegen vom Pentateuchnnterricht die Rede, so fordert der Referent mit Ueberze agung, daß sich biblische Geschichte, Religivnslehre und hebräische Grammatik um ihn, den Pentateuch, herum gruppieren soll. Den ganzen Streit, welches von dcn beiden Fächern das wichtigere ist, halte ich für recht nebensächlich. ,/Ob Buche oder Eiche, ob Schiller oder Goethe, wer größer, wer mächtiger, ist müßiges Gerede." Ich halte sie für g l e i ch w i ch t i g. Handelt es sich aber bei beschränkter Unterrichtszeit um die Frage, welchen von beiden mehr Zeit zuzumessen ist, so entscheide ich mich für das Gebeteübersetzen und zwar ans fönendem Grunde: Durch den Uebenetzunterricht in der Religionsschule soll die Jugend zur lebendigen Teilnahme am Gottesdienst bemhigt werden. Um mit Andacht zu beten, muß man die Gebete nicht bloß übersetzen können, sondern sie müssen geistiges Eigentum des Beters Geworden, 5ie müssen ihm gleichsam in Fleisch und Blut übergegangen rein. Um aber der wöchentlichen Thoiaborleiung mit Verständnis folgen zu tonnen, bedarf es einer solchen intensiven .Kenntnis nicht, wenn sie auch aus anderen Gründen wü ns ch e n s w e r t erscheint. II. Wir beginnen in der Religionsschulc mit dem Gebeteüberietzen und lassen ihm erst später das Ueberfetzen des Pentateuchs folgen. Ist das svirklich eine re» judicata? Man sollte glauben, daß pädagogische Gründe gerade für die ent gegen ge fetzte Praxis sprächen. Tie didaktischen Grundsätze vom Leichten zum Schweren, vom Bekannten znm Unbekannten, vom Flaken zum Entfernten, vom Einfachen .zum Zusan.meugesetzten lassen es rütlich erscheinen, mit tPET zu beginnen. Lein Inhalt ist den Kindern schon durch die biblische Geschichte einigermaßen bekannt: er ist nr der Regel so einfach, daß er ohne weitläufige Erltärung verständlich ist: als historischer Stoff ist er auch dem kindlichen Gomüte naheliegend. Und nun die n^sri! Da ist fast alles abstrakt. Ta ist kaum ein Satz, der nicht die eine oder die andere Schwierigkeit bietet. Da muß manches verfrüht werden uno manches bleibt bis ins reifere Alter unverständlich. Nehmen wir berspielsw.'ife die 2. Bcnediktien im Tischgebet, die in der Regel im 2. Schuljahr durchgenommen wird. Die ilehien Schüler haben noch nichts von der Besitzergreifung des hl. Landes, nichts vom Auszug ans Aegypten, von der Gesetzgebung am Berge Sinai usw. gehört. Oder nehmen wir den 1. Abschnitt von j?ec\ Wieviel des Schwierigen in Sprache und Ausdruck bietet er den Kleinen dar, wieviel ihnen Unbekanntes ist in ihm enthalten! Wenn sich die allgemeine Praris dennoch dafür entschieden hat, mit dem Geverübersetzeu zu beginnen, so war jedenfalls der Umstand dafür maßgebend, daß es vor allem gilt, die Kinder möglichst frühzeitig dahin zu bringen, daß sie an dem öjfentltchen Gottesdienst mit Verständnis teilnchmen rönnen. Die Kollegen, die dem den Vorrang geben, behaupten auf besseren Erfolg blicken zu können, als diejenigen, die mit dem großen Strome schwimmen. Sie dürften recht haben. III. Wer nicht so glücklich ist, in seiner Re'ligionsschnle das ganze stet durchzunehmen, für oett ist die Frage bezüglich der Stellen sexuellen Inhalts von selbst gelöst. Wenn man schon eine Auswahl treffen muß, so wird man selbstverständlich diese Stellen weglassen. Ob man aber ein ganzes Kapitel, das man um seines ethischen Wertes willen gerne behandeln möchte, das aber gerade einige „anstößige" Verse enthält, - ich denke besonders an 2. B. M., Kap. 21 und 3. B. M. Kap. in nicht zur unter* richtlichen Behandlung auswühlen soll, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Die meisten Lehrer, die in Landgemeinden unterrichten, halten dafür, daß man in dieser Beziehung Nicht zu ängstlich zu sein brauche. Anders urteilen Lchulmänncr von städtischen Schulen. Sie wünschen sogar, daß Ausdrücke wie Ttai durch „sie ward gesegnet", \z -kr: „sie bekam einen Sohn", “pyco ipx „der von dir abstammen Wird" wiedergegeben werden. Sie begründen dies durch die Tatsache, daß Ausdrücke wie „sie ward schwanger, sie gebar einen Sohn" nicht sowohl den Schülerinnen als deren M ü t t e r n anstößig erscheinen, wenn sie sie bei der häuslichen Vorbereitung zufällig hören uno man müsse um des lieben Friedens willen eher etwas zu viel als zu wenig tun. Wie man 'ich nun auch dazu stellen mag, in keinem Falle lasse man die Ansicht anskvmmen, als ob dieie Stellen anstößig an lich wären. Es mag dies und jenes nicht zur Behandlung in der Schule geeignet sein, aber ein hoher sittlicher Ernst wohnt auch' lenen Abschnitten inne, die man auch bei den öffentlichen Thoravorlesnngcn nicht übersetzte. Aus der Jugendzeit. Ein älterer K ollege schreibt uns: Eine der schönsten Erinnerungen. die sich für mich an die Jugendzeit knüpft, war eine Einrichtung meiner Heimatgemeinde, die auch dort längst entschwunden ist, deren Auferstehung in der einen oder der anderen Form aber recht lebhaft zu wünschen wäre. Jeden Morgen, etwa gegen 9' Uhr, sah man den jüdischen Lehrer eine Wanderung durch das Dorf antrcten. Er besuchte fast jedes jüdische Haus und blieb etwa 10 Minuten dort, itm einen Schiur zu lernen. In zwei Familien beteiligten sich die Baale batim am Lernen und dort dauerte die Sitzung ctivas länger. Die Bezahlung richtete sich nach den Verm ö g e n s v e r h ä l t n i s s e n, überschritt aber selten den Betrag von 10 fl. Man sah in dem Schiur die schönste Form, dem Lehrer ein vergrößertes kinko«- men zu verschaffen und man wollte damit zugleich einer religiösen Pflicht, Unterstützung der Thora lernen s, Nachkommen. Welch großer Segen aber — von dem religiösen Gewinn abgesehen - aus dieser Einrichtung für die betreffenden Familien floß, das ist mir erst viel später klar geworden. Zunächst in äußerer Beziehung. Der Lehrer war, da er ja täglich, rat? ausgenommen, kam, nichts weniger als ein „fremder sd. h. seltener) Besuch", aber er war eine Respektsperson. Jede Hausfrau setzte darum ihre Ehre darein, daß bei seinem Erscheinen alles hübsch aufgeräumt und sauber war und die Entschuldigungen wollten sich nicht erschöpfen, wenn es ausnahmsweise einmal nicht der Fall war. Ans uns Kinder aber übte, besonders an den schulfreien Tagen, wo unsere Ausgelassenheit zuweilen eine bedenkliche Höhe erreichte, der Besuch des Lehrers eine siuigende Wirkung. „Wart, ich sag's dem Lehrer!", diese Drohung seitens unserer Mutter jagte uns einen heilsamen Schrecken ein, wenn wir uns einer Unart schuldig gemacht hatten. Sie war viel wü-ksamer als etwa der Hinweis auf die Strafe des Vaters, denn wir wußten aus Erfahrung, daß wenn der Letztere am Abend müde und abgespannt nach Hause kam, die Mutter rücksichtsvoll genug war, ihn nicht noch mit den kleinlichen Sorgen des Haushalts zu belästigen. So nahm sie lieber die Autorität des Lehrers in Anspruch und er wurde iit_ Wahrheit unser Erzieher, auch außerhalb der Lchulstube. Un"ekehrt erfuhren die Mütter sehr rasch, lvenn ihre hoffnungsvollen Sprößlinge es an dem genügenden Fleiße in der Religionsschule hatten fehlen lassen. „Was treibt eigentlich Ihr Salomon zu .Hause? Ter hat ja gestern wieder kein Wort im tretn gekannt Eine solche Klage des Lehrers hatte sehr unangenehme Folgen für uns, denn am rav war ja „Verhör" und und lvenn da nicht alles wie am Schnürchen ging und der Vater irgend ein unzufriedenes Wort äußerte, dann erfuhr er von der Mutter, daß sich auch der Lehrer beklagt habe. Strenger Hausarrest war alsdann die gefürchtete Strafe. Durch den ständigen Verkehr mit den Familien wurde der Lehrer ihr Freund und Berater, vor dem es kein Geheimnis gab und ohne den keine wichtige Entscheidung getroffen wurde. In Freud und Leid, in trüben wie in fröhlichen Tagen, der Lehrer mußte an allem teilnehmen, was in der Familie vorging, schon deshalb, weil er ja täglicher Gast in fast jedem Hause war. .Heute stehen wir unseren Gemeindemitgliedern mel fremder gegenüber als früher. Nicht durch unsere schuld. Die Zeiten haben sich geändert und mit ihnen die Menschen. Aber einen regen Verkehr mir den Familien zu pflegen, muß auch heute noch die Aufgabe eines jeden Lehrers kein, der Einfluß auf seine Gemeinde gewinnen will. Wir sprechen heute so gern von unserer seelsvlgerischen Tätigkeit. Mich will bedünken, der wahre „Seelsorger" war mein alter Lehrer, obwohl er diese Bezeichnung iu»* seine Person gar nicht kannte. Aus der Aot der Zeit. All der Jammer, den der Weltkrieg in feinem Grfrige hat, erträgt »ich, wie jedermann weiß, nur deshalb so leicht, weit im Hintergrund die Hoffnung auf eine belfere, glücklichere Zukunft winkt. Alke Parteien und Stände erwarten mit Zuversicht, daß das neue Deutschland um vieles herrlicher werde als dasjenige, das wir vor dem Kriege geschaut. Daß wir auch als Juden nicht geringe Erwartungen in die Zukunft ietzen, ist bekannt, selbst die jüdischen Religionslehrer, diese Stiefkinder des Glücks, sind guten Muts in der Annahme, die Regierung werde tünftig bei Anstellung jüdischer Lehrer nicht mehr so zurückhaltend sein ivie bisher. Wir wollen niemand seinen Glauben rauben, vorläufig aber wollen wir dafür sorgen, daß sich unsere Lage durch den Krieg nicht verschlechtert. Als bet Ausbruch des Krieges auch eine recht beträchtliche Zahl jüdischer Kultusbeamten zu den Fahnen gerufen wurde, da war es jedem Einsichtigen sofort klar, daß unsere Gemeinden mit ihren religiösen Einrichtungen in eine schwere Bedrängnis geraten würden. Zunächst wurde die Befürchtung laut, daß man, um die vorhandenen Lücken auszufüllen, ungeeignete Elemente anstellen würde. Man warnte davor, die Stellen definitiv zu besetzen, damit die Schädigungen, die schlimmstenfalls ja nur vorüüergehctche wären, nicht zu dauernden würden. Leider ist diese Warnung nicht überall befolgt worden. Ja, es sind uns einige Fälle bekannt, in denen Gemeinden ihren unter den Waffen stehenden Beamten gekündigt haben. Ebenso ist es vorgekommen, daß Vorstände, die in der ersten Aufwallung eines edleren Gefühls ihren Lehrern den Fortbezug ihres Gehalts oder eines Teiles desselben gewährten, uunmeyr ihre Großmut bereuen und ihr Wort zurückzunehmen suchen. Schreiber dieses wurde sogar vor Kurzem in einem Falle befragt, ob das rechtlich angängig sei! Wir sind es unseren Kollegen, die in den Schützengräben für uns kämpfen, schuldig, dafür zu sorgen, daß das kleine Nest, das sie vor dem Krieg bewohnt, nicht unterdessen anderweitig besetzt werde und daß sie bei ihrer Rückkehr nicht schlechter gestellt seien als vorher. Sie haben es wahrlich nicht um uns verdient. ,

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