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Der Israelit · 1915-02-04 · Heft 6 (4.2.1915) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
55 (1915)
Issue
Heft 6 (4.2.1915)
Date
1915-02-04
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
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Organ des Bundes gesetzestteuer jüdischer Lehrer Deutschlands. Coifdjaq «diI U~ M materielle Lage -er jüdischen Religionslehrer. (Schluß.) Wer sich mit dem äußeren Scheine begnügt, und ,en Dingen nicht aus den Grund geht, kann leicht zum Schluß kommen, das; wir im Großherzogtum Hessen viel besser gestellt sind als unsere Kollegen in Bayern. Die Stellen'Ausschreibungen in den jüdischen Zeitungen zeigen, so weit Hessen in Betracht kommt, klar, daß sich unsere Gemeinden von der Unmöglichkeit überzeugt haben, bei einen« festen Gehalt von 5 - 000 M eine Lehrkraft zu erhalten Gern oder ungern, sie haben sich entschlossen ein Gehalt von ca. 1200 M. auszusetzen und — daS möchte ich nachdrücklich hervorheben — cs finden sich bei dieser Bezahlung stets geeignete Beiverber. Als vor ca. Jahren 2 Frankfurter Lehrer eine Tour durch Oberheffen unternahmen und überall, wo sich jüdische Gemeinden befanden, die Kollegen aufsuchten, da waren sie angenehm von dem Umstande berührt, so viele junge und tüchtige Lehrkräfte anzutreffen. Wenn man bedenkt, daß vor noch nicht langer Zeit das Großherzogtum Hessen öffentlich und ohne Widerspruch zu finden, als ein Refugium für alle ininderwertigen Lehrkräfte bezeichnet wurde, so werden Sie es erklärlich finden, daß die Feststellung einer so günstigen Aenderung mich einigermaßen mit Genugtuung erfüllt hat. Sie datiert, nebenbei gesagt, von dem Zeitpunkt, wo die hessische Regierung die Anstellung ungeprüfter Religionslchrer, die überall als Lohndrücker wirken, untersagt hat. Wir haben aber trotzdem noch gar keinen Grund, ein Loblied ans Hessen anzuftimmen. Der Schein trügt,' in Wirklichkeit ist das Gesamteinkommen der hessischen Lehrer nicht besser als das der bayrischen - nur das s e st e G e h a l t ist höher und dieses zieht die jüngeren Lehrer an. Es stehen mir gerade für Hessen, was Gehalt und Einkommen betrifft, sehr genaue statistische Angaben zur Borfügung und für die meisten Stellen war ich im Stande eine Nachprüfung der Zahlen vorzunehmen. Am besten orientiert sind wir über die Verhältnisse in Oberhessen. Dort haben nämlich vor ungefähr 0 Jahren, kurz nach dem Inkrafttreten der Fürsorgekasse, noch besondere Erhebungen stattgefunden, und da in dem Begleitschreiben zu dem Fragebogen angedeutet war, daß die Aufnahme in die Fürsorgekasse eventuell von der Landjudenschaftskasse betrieben Mtd ein wesentlicher Teil der Kosten auch von ihr bestritten werde, so hatten die oberhessischen Religionslehrer gar keine Ursache, ihr Einkommen zu gering anzugeben. Auch dort müffen sich unter 27 Lehrern 3 mit einem Gesamteinkommen von mtter 1000 M. begnügen. 12 haben ein solches von 1000 1600 M., 4 ein solches voo 1600 2000 M und nur bei 7 Lehrern übersteigt das Einkommen 2000 M. 4 andere, die die Rechte eines Bolksschullehiers besitzen, erhalten Alterszulagcn, sind also ihren christlichen Kollegen gleichgestellt, nur daß ihnen ihre Dienstjahre nicht voll angerechnet werden. Auch hier zeigt sich fast überall, daß die älteren Herren, mit teilweise starken Familien, in ihrem Einkommen schlechter daran sind, als die ganz jungen Anfänger. Noch auffälliger tritt diese Erscheinung in Rheinhessen zu Tage. Einige Beispiele mögen Ihnen auch das hier veranschaulichen. Der Lehrer in E. bezieht 300 M. Gehalt, seine Nebenverdienste betragen 300 M. Der Lehrer in H., den der Tod vor kurzem kostenlos pensioniert hat. .bezog an Gehalt 650 M., an Nebenverdiensten 2-300 M. In einem nicht weit davon gelegenen Orte, wo der Lehrer, nebenbei gesagt, aus nt o n a t l i ch e Kündigung angestellt ist, hat er ein fixiertes Einkommen von 800 M., 400 M. Nebenverdienste und 60 M. für Miete. Sein Kollege in Fkann erst nach vierteljährlicher Kündigung weggeschickt werden, dafür hat er aber auch ein um 160 M. geringeres Einkommen. Ich bin nun weit davon entfernt, diese Zahlen allzu tragisch zu nehmen. Es handelt sich hier fast überall um Kollegen, die das Unglück haben, in Gemeinden zu amtieren, die ihrer Auflösung rasch entgegengehen, und die es versäumt haben, sich rechtzeitig, d. h. bevor sie das 40. Lebensjahr erreichten, um eine beffere Stelle zu bewerben. Traurig, recht traurig für öie" Betreffenden aber die Behauptung, daß die jü&ischeu Religionslehrer schlechter gestellt seien als ein Taglöhner oder eine Dienstmagd, rechtfertigen diese Zahlen keineswegs. Es sind eben Ausnahmen, die sich ttoch aus der früheren Zeit herschreiben. Im allgemeinen kann »nan sagen, daß gegenwärtig Stellen mit einem Einkommen von weniger als 13—1400 M. kaum noch einen Bewerber finden, und daß solche mit 15—1800 M. noch ziemlich häufig sind. Diejenigen aber, die mehr bieten, find so heiß umworben, daß man es geradezu als einen Glücksfall ansehen muß, wenn man Sieger im Wettrennen bleibt, besonders wenn man auf eine religiöse Gemeinde reflektiert. Was nützt es nun, wenn ein Religionslehrer in Darmstadt sein Einkommen mit 5000 M., der in Gießen mit 4200 beziehungsweise 3800 M., der in Worms mit 3700, in Offenbach mit 3300 M. angtebt, wenn fast 70 °/« der Lehrer in ihrem Einkommen unter 2000 M. bleiben? Die finanzielle Belastung der Gemeinden scheint in Hessen etwas geringer zu sein, als in anderen deutschen Bundesstaaten, doch kommen Kultussteuern von 150 \ auch hier vor. Am günstigsten stehen natürlich die Großgemeinden, so das „goldene" Mainz mit nur 7"/«,!!*) Die Großgemeinden könnten die leistungsschwachen Kleingemeinden finanziell ausreichend unterstützen, ohne ihr Butget allzusehr zu belasten, aber ohne Zugeständnis aus religiösem Gebiet — Oberrat und dergl. — sind sie für nichts zu haben. Als vor ca. 20 Jahren eine Organisation der hessischen Gemeinden, die sich nur auf das Religionsschulwesen bezog, geplant war, da blieb der Entwurf nur deshalb im Schreibtisch eines bekannten Mainzer Rechtsanwalts liegen, weil Mainz sich weigerte, die auf seinen Teil entfallenden Kosten von ca. 18000 M., eine wahre Bagatelle für diese reiche Gemeinde, aufzubringen. Es hat keinen Sinn, sich über diese Dinge zu entrüsten; ändern kann man sie ja doch nicht. Eine feste Gehaltsskala besteht nur in einigen Grotzgemeinden; von den Mittelgemeinden macht die Religions-Gesellschaft in Gießen eine rühmliche Ausnahme. In die hessische Fürforgekasse, die den preußischen Kommunalkaffen entspricht, ist nur die Hälfte aller Lehrer eingekauft. Unter welch' drückenden Bedingungen aber selbst diejenigen, die dieses Glückes teilhaftig geworden, ihr Ziel erreichen konnten, und zu welch' häßlichen Streitfällen sie Beranlaffung gab, hat ein von Kvllege Lebermann—Darmstadl ausgearbeiletes Memorandum an vielen Beispielen dargelegt. An vielen Orten müffen die Lehrer nicht nur ihren Beitrag von 3 X der Versicherungssumme, sondern auch noch einen wesentlichen Teil der auf die Gemeinde entfallenden Umlagen, die gegenwärtig 9 betragen, entrichten. Am meisten wohl in der Starkenburger Gemeinde B., wo der Lehrer aU und die Gemeinde nur '/4 aller Kosten trägt, während das Verhältnis umgekehrt sein sollte. Ob diese Kollegen nicht bester getan hätten, der Angestelllenversicherung bei- "■) Bad Nauheim erhebt ebenfalls nur 9*|0, doch kommen hier außerordentliche Berhältniffe — Synagogenspenden der Kurfremden — in Anschlag. zutreten, obwohl sie für die jüdischen Kultusbeantten sehr ungünstig ist, will ich hier nicht untersuchen. Was Preußen anlangt, so besitzen wir eigentlich nur durch die Arbeit des Herrn Kollegen Mannheim — Graudenz, die seinerzeit im „Israelit" veröffentlicht wurde, über die Provinz Westpreußen, einwandfreies statistisches Material. Die Angaben, die Andorn—Crefeld in seinem Bortrage „Die materielle Lage der jüdischen Lehrer im deutschen Reiche" machte, entbehren ganz der Zuverlässigkeit. So ist man auf dasjenige Material angewiesen, das sich uns in den Stellenausschreibungen bietet. Die Letzteren sind lehrreich in mehr als einer Beziehung. Anzeigen sind hier wirklich „Anzeichen". Ich unterlaffe es, große Zahlenreihen vor Ihnen aufmarschieren zu lassen, da ich nur ein allgemeines Bild unserer Lage entwerfen will. Die erwähnten Annoncen geben uns jed ch genügend Aufschluß darüber, daß es mit dem jüdischen Lehrerstand nicht ganz so schlimm steht, wie man uns zuweilen glaubenmachen will. Soweit die Nebenverdienste in Betracht kommen, müffen ihre Angaben allerdings mit einiger Vorsicht ausgenommen werden, da sie in nicht seltenen Fällen auf reiner Schätzung seitens der Vorstände beruhen. Nicht jeder ist so naiv, wie der Vorstand der bayerischen Gemeinde B., der auf die Klage des Lehrers, daß die Nebenverdienste nur */, von dem ergäben, was ihm seinerzeit in dem Ausschreiben versprochen worden war, erwiderte, es habe ja „eirka" dabeigestanden, aber es fleht fest, daß die Nebenverdienste eher zu hoch, als zu niedrig angegeben werden. Aber trotz dieser Einschränkung stehen zwei Dinge fest: 1.) der Kultusbeamte in Norddeutschland wird, entsprechend der befferen Lebenshaltung, in der Regel bester bezahlt als sein Kollege in Hessen und Bayern und 2.) eine Srelle als Kantor und Schauchet ist sehr häufig einträglicher, als wenn zu diesen beiden Aemtern noch das eines Lehrers hinzukommt. Ich habe auf das Geradewohl 3 Nummern des „Hamburger Jsr. Fam.-Blattes", Jahrgang 1912, herausgegriffen und folgende Annoncen gefunden : Kantor- und Schächterstelle in Znin (Posen) 2000 Mk. Gehalt, Nebeneinkommen ca. 400 Mk., Kantor- und Schächterstelle in Briefen (Westpr.) 1500 Mk. Gehalt, Nebeneinkommen ca. 400 Mk., Kantor- und Schächterstelle in Tuchel (Westpr.) 1800 Mk. Gehalt, Nebeneinkommen ca. 800 900 Mk., Kantor- und Schächterstelle in Haynau (Schief.) 1200 Mk. Gehalt, Nebeneinkommen ca. 1200 Mk., Kantor- und Schächterstelle in Lublinitz (Oberschl.) 1500 Mark Gehalt, Nebeneinkommen ea. 500 Mk., Kantor- und Schächlerstelle in Berendt (Westpr.) 2000 Mark Geyalt, Nebeneinkommen ca. 400 Mk., Kantor- und Schächterstelle in Deutsch-Krone (Westpr.) 2500 Mk. Gehalt und freie Wohnung, Kantor, Schächter und Lehrer in Bärwalde (Pomm.) 1200 Mk. Gehalt, bei Nebenverdienst und freier Wohnung, Seminaristisch geb. Lehrer, Kantor und Schächter in Falkenburg (Pomm.) 1350 Mk. Gehalt und freie Wohnung. Diese Beispiele sind geradezu typisch: das Lehramt ist dort im Osten der preußischen Monarchie so sehr nebensächlich, daß es nicht zur Erhöhung des Einkommens und des Ansehens des Lehrers beiträgt, eher noch zu einer Verminderung. So erklärt sich vielleicht auch zum Teil die Tatsache, daß Kollegen aus Süddeutschland, die, angelockt von dem verhältnismäßig hohen Gehalt, nach dem Osten gegangen waren, ihm sehr bald wieder den Rücken kehrten. Ihren Gemeinden gefiel das süddeutsche rnzin und ihnen die geringe Achtung nicht, in der der Lehrer bei den Mitgliedern steht. In Ostpreußen sind bekanntlich unter Leitung des Herrn Justizrat Dr. Holtz, des Vorsitzenden des oftpreußischen Provinzialverbandes, 1 J t t 1 t

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