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Der Israelit · 1894-12-31 · Heft 102 (31.12.1894) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 102 (31.12.1894)
Date
1894-12-31
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1929 Jahrtausenden bestehende Erkenntniß, welche nicht erst, um wieder mit dem Grafen Wurmbrand zu sprechen, »langsam und allmählich in das Bewußtsein der Bevölkerung überzugehen" hat. Das Gebot der Sabbatruhe ist die Krönung jenes herrlichen sozialpolitischen Gebäudes, welches wir die mosaische Gesetzgebung nennen und das ganze jüdische Volk war von seiner Nothwendigkeit nicht blos aus religiösen, sondern auch aus Gründen der Menschlichkeit schon in altersgrauer Zeit durchdrungen. Was der Abgeordnete Exner den tieferen Inhalt des Ruhetages nennt, den Aufschwung des Geistes, die Erhebung des Menschen zu höheren, geistigen und sittlichen Aufgaben — das trifft bei uns Juden vollkommen zu, und darum fällt der Begriff der Sabbatruhe auch ganz und gar zusammen mit dem Begriff der Sabbatheiiigung, darum ist hier das religiöse Moment congruent mit dem sozialen, und darum war es auch eine gerechte und billige Forderung, daß das Gesetz über die Sonntagsruhe, welches der christlichen Bevölkerung eine Wohlthat erst gewähren soll, deren die frommgläubigen Juden langst thei'haftig sind, diesen gegenüber nicht zur Anwendung gelange. Der Abgeordnete Dr. Bloch hatte nahezu an 280 Petitionen von Cultusgemeinnen, Vereinen, jüdischen Gewerbetreibenden und Rabbinaten Galiziens dem Abgeordnetenhause vorgelegt, mit der Forderung, die Judenschaft von den Bestimmungen dieses Gesetzes auszuschließen — ein Beweis, wie schwer die Gefahren sind, mit welchen dieses Gesetz die Judenschast bedrohte. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner vorgestrigen Sitzung diese Ausnahme gewährt, aber auch in diesem Zugeftändniffe ist jener Geist der Halbheit und Engherzigkeit zum Durchbruch gekommen, den unsere moderne wirtschaftliche Gesetzgebung in ihrer Gesammtheit aufweist. Die Ausnahme wurde nur den Juden in Galizien und in der Bukowina zugestanden und auf die sogenannten „ProductionSgewerbe" beschränkt. Der frommgläubige Jude außerhalb dieser Kronlander, der einem Handelsgewerbe nachgeht, wird fortab die treue Einhaltung deS Sabbatgebotes mit schwerer, wirthschaftlicher Einbuße, in vielen Fällen mit dem Ruine seiner wirthschaftlichen Existenz bezahlen muffen. Daß es so gekommen, haben wir jener Partei zu danken, welche gerade anläßlich dieses Gesetzes sich stolz auf ihren Liberalismus berief, und jenen liberalen Handelsminister, welcher wiederholt versicherte, das Gesetz solle eine Wohlthat sein, nicht aber ein Hemmniß der Production, nicht ein Hemmniß deS Erwerbes. Mit dankbarer Freude muß es anerkannt werden, daß der von liberaler Seite so oft als reactionär verschrieene Polenclub diese Frage vom Standpunkt der höchsten, der vollsten Gerechtigkeit aufgefaßt und hiebei die ruhmreiche, altpolnische Tradition der confesstonellen Toleranz wieder zur Geltung gebracht hat. Der Polenclub hat keinen Augenblick gezögert, die schwer bedrohten Jntereffen der jüdischen Bevölkerung mit allem Nachdruck zu vertreten, und wenn die diesbezüglichen Bestrebungen der Abgeordneten Dr. Byk, Dr. Rapaport, Rosenstock und Dr. Bloch nicht zu einem in jeder Richtung befriedigenden Resultat geführt haben, so ist dies wahrlich nicht die Schuld des Polenclubs. Dem Abgeordneten Dr. Byk war die unendlich mühevolle Aufgabe zugefallen, mit der liberalen Partei die schwierigen und langwierigen Verhandlungen über die Eximirung der frommgläubigen Juden von diesem Gesetze zu führen, und er hat sich dieser Aufgabe mit einer Ausdauer, einer Geduld, einer Hingebung und UeberredungSkunst unterzogen, welche das höchste Lob verdienen Der Abgeordnete Byk hatte einen hartnäckigen Widerstand zu besiegen, und was thatsächlich erreicht worden ist, mußte der liberalen Partei und dem liberalen Handelsminister förmlich abgerungen werden. Der Antrag, welchen er in der vorgestrigen Sitzung einbrachte und für deffen Annahme er in glänzender, trotz der späten Nachtstunde mit großer Aufmerksamkeit angehörter Rede und neben ihm Dr. v. Rapoport in eindringlichen, mit von Rührung erfüllten Worten sich einsetzten, bezeichnet das äußerste Maß deffen, was unter den obwaltenden Umständen zu erreichen war. Diese beiden glänzenden Reden waren von der Würde des Moments getragen, durchglüht von Liebe und Mitleid für das arme Volk und haben die Parteien des Hauses im besten Sinne beeinflußt. Der zum Beschluß erhobene Antrag gewährt den politischen Landesbehörden das Recht, die Arbeit in ProductionSgewerben am Sonntag unter der Voraussetzung zu gestatten, daß die betreffenden Gewerbeinhaber und deren sämmtliche Hilfsarbeiter mit Berücksichtigung ihrer Confesston an einem anderen Tage der Woche regelmäßige eine 24stündige Arbeitsruhe einhalten und diese Arbeit nicht öffentlich vornehmen. Der Antrag Byk bezog sich in seiner ursprünglichen Form auf alle Kronländer und wurde erst in den Verhandlungen mit der Linken auf Galizien und die Bukowina eingeschränkt. Schweiz. Aus der Schweiz. (Antisemitische Flunkereien.) Von befreundeter Sette geht mir eine Berliner antisemitische Zeitung mit dem Ersuchen zu, mich über folgende Expectoration zu äußern, mit welchen ein Aufsatz „Juda, unser Feind von allen Seiten" schließt. Es heißt daselbst: „Wer aber zu behaupten versucht, daß die Forderung des unvermeidlichen Ausschlusses der Juden auS dem öffentlichen Leben ein „reactionäres", „despotisches", oder wie die jü.-ischen Phrasen alle heißen, Bestreben sei, d^r sei auf die jüngste Kundgebung der freien republikanischen Schweiz verwiesen, von der die „Alliance israeliie" mit Schrecken berichtet. Infolge der Vorgänge in Frankreich, heißt es, habe die Cantonalregierung in St. Gallen beschloffen, durch ein Volksreferendum beim BundeSrath durchzusetzen, daß die Juden von allen hohen, verantwortungsvollen und vertrauenswürdigen militärischen, richterlichen und behördlichen Stellen gesetzlich ausgeschloffen würden. DaS wäre eine vernünftige That der Selbsterhaltung, und wir können nur wünschen, daß auch bei uns endlich die bessere Einsicht über die vorgefaßte, durch den Toleranzdusel bedingte Meinung den Sieg davontragen und man das Dichterwort beherzigen möge: „Geht, sperrt sie wieder in die alten Gaffen, Eh' sie Euch sperr'» in ein Christenviertel!" An diesem angeblichen Beschluß der Cantonal-Regierung in St. Gallen ist auch nicht ein einziges, wahres Wort. Wo und wann die „Alliance israelite" etwas derartiges berichtet und gar mit Schrecken verkündet bat, habe ich nicht ermitteln können. Es ist diese Unterstellung gewiß ebenso erdichtet, wie die ganze Mähr. Es wäre Pflicht der Alliance Israelite, dieses gerade öffentlich Lüge zu strafen. Lügen so plumpen Kalibers haben nur sehr kurze Beine, und können sofort als das, was sie sind, erkannt und constratirt werden. Sie sind aber ein zuverlässiger Werthmeffer für die Wahrhaftigkeit der übrigen tendenziösen Errichtungen, von wel»

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