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Der Israelit · 1894-12-31 · Heft 102 (31.12.1894) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 102 (31.12.1894)
Date
1894-12-31
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1928 Freisinns fortschreiten müsse, wenn auch einige Kinder austräten. Religiöse Kinder gehörten nicht hierein! Nach längerer Debatte wurde die Eingabe genebmtgt und von einer großen Anzahl Herrn und Damen unterschrieben. Die Eingabe wird noch einige Tage bei Herrn A. Metzger, Börnestr., anfliegen. Auf einen Antrag aus der Mitte der Versammlung, statt Sonntag Mittwoch Nachmittags Unterricht zu geben, wurde als nicht direkt zur Sache gehörig, der vorgerückten Zeit wegen nicht eingegangen. Berlin, 22. Dezember. Die Vereidigung der hiesigen russischen Unterthanen jüdischen Glaubens für den Zaren N kolaus II. hat gestern in der Synagoge in der Oranienburgerstraße stattgefunden. Es waren der russische General-Coniul und der ViceConsul erschienen. Der General-Consul bestieg die Kanzel, um in russischer Sprache nochmals auf die Bedeutung des Eides hinzuwetsen. Herr Rabbiner Dr. Ungerleider hielt die religiöse Ansprache. Die Eidesformel wurde in russischer und deutscher Sprache vorgelesen und nachgesprochen und dann unterschrieben. Berlin, 22. Dez. Das älteste Mitglied des Herrenhauses, Graf Pfeil Burghaus, sendet der „Voss. Ztg."?eine berichtigende Zuschrift, die eine von ihm veröffentlichte Broschüre über das allgemeine Wahlrecht betrrfft, ans der aber zwei andere Punkte über den Antisemitismus und das Agrarterthum beachtenswert!) sind, weil es nachgerade ein seltenes Ereigniß ist, wenn ein herrenhäuslicher Graf, der, ebenbei bemerkt. 91 Jahre zählt, derartige Ansichten öffentlich ausspricht. Der Herr schreibt: Ich bin nicht Antisemit, wie aus dem Umstand hervorgehen dürfte, daß ich sieben Jahre für meine Söhne einen Hauslehrer jüdischen Glaubens gehabt habe, mit dem ich noch heute in freundschaftlichen Beziehungen stehe. Ferner gehöre ich nicht zu den „Agrariern", insofern man als solche Männer bezeichnet, die durch Schutzzölle die Eiträge der Landgüter steigern wollen; schon darum nicht, weil eine solche künstliche Steigerung die Schwindelpreise, die auf Grundbesitz angelegt sind, die übermäßige Verschuldung nur erhöhen, nicht aber mindern kann. Wären die Landgüter mäßig verschuldet, so würden sie den Rückgang der P eise leicht ertragen." In einer Auslassung über die Glsindeordnung behauptet die agrarische „D utsche Tagesztg.", daß der Grund aller üblen Erscheinungen in den jüdischen Dienstherrschaften liege, und sagt: „Es sei notorisch, daß die Ortsvorfteher in der Umgebung stark verjudeter Großstädte, wie z. B. Frankfurt a. M. sich seit längerem für verpflichtet erachten, junge Landmädchen davor zu warnen, sich von jüdischen Herrschaften anwerben zu lassen." Vielleicht läßt sich feststellen, ob diese angeblich notorische Thatsache überhaupt begründet ist. Natürlich verlangt das Blatt auch ein Gesetz, daß jüdische Herrschaften keine christlichen Dienstboten annehmen dürfen. Ephittgett, 24. Dezember. Die Gesetze über die bürgerliche Gleichstellung der Juden und die Freizügigkeit sind in Deutschland neuzeitliche Errungenschaften, für welche wir den leitenden hohen Regierungen und Volksvertretungen, die unser Recht anerkannten, zu stetem Dank verpflichtet sind. Doch stehen auch den dadurch erzielten Vortheilen in der freien Bewegung der gesellschaftlichen und beruflichen Verhältnisse, die wir als Lichtseiten bezeichnen, wenn auch nur wenige Schattenseiten gegenüber. Zu diesen gehören unstreitig auch in der vorderen Reihe die bedauernswerthe Wahrnehmung von der Auflösung so vieler früher großen und mittelgroßen israelitischen Landgemeinden. So lese ich heute mit Wehmuth. daß die israelitische Gemeinde Gtssigheim, Amts Tauberbtschofsheim, (mit nur noch einer Wittwe und einer ledigen Person) durch allerhöchsten Erlaß aufgelöst wurde. Als Einsender dieses im Jahre 1860 unmittelbar nach der Entlastung aus dem Schullehrerseminar in dieser Gemeinde den Dienst als Lehrer, Cantor und »mr übernahm, wohnten 33 isr. Familien in Gissigheim, die bekanntlich alle gute Jehudim waren. Es wurde da viel gelernt und zähle ich zwanzig Lehrer, von dieser Gemeinde entstammend, welche in allen Theilen Deutschlands ihre Thä-igkeit entfalteten. Außer den übrigen nr5n, von denen sich Niemand ausschloß, wurde während meines dortigen Aufenthalts auch ein d™ »ti Verein gegründet, welchem sich die meisten D'nan »tya anschlossen und den Zweck hatte, an den Abenden, namentlich aber am rot? nachmittags mehrere Stunden Vorträge aus diesem ibd zu hören, welche von dem seligen Kaufmann Maier Strauß und dem Einsender dieses D’no^ D”n p abwechslungswetse gehalten wurden. Auch der „Israelit", der Mat 1860 erstmals herausgegeben wurde, und auf welchen ich dem Wunsche meines Vorgesetzten Herrn Beztrksrabbiners Löwenstein in Tauberbischofsheim ys apjr »an mino gemäß abonnirte, bildete eine angenehme Lektüre im Verein. Da die Gemeinde Gissigheim als solche nun zu Grabe getragen ist, erachte ich es für meine Pflicht, mit Gefühlen der Wehmuth ihr diesen kurzen Nachruf zu widmen. E. E. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 21. Dez. „Eine der großen sozialpolitischen Nothwendigkeiten" hat der Handelsminister Graf v. Wurmbrand die gesetzliche Stamirung der Sonntagsruhe genannt, aber mit so großem Applomb auch dieser Satz ausgesprochen wurde, er enthält nur eine bei den Juden seit

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