Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 101 (28.12.1894)
- Date
- 1894-12-28
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
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1922 schüft; die Versicherten sind in jedem Frlle 0? Ned.) gedeckt, ohne Nachschußzahlungen entrichten zu müffen. * *) Die große Mehrheit der Versicherten von Gegenseittgkeits Gesellschaften hat keine Vorstellung von den rechtlichen Folgen der statutenmäßig bestehenden Solidarhaft, wonach sie im Falle eines D< ficits Nachschußprämien zahlen müssen und im Falle eines Concurses der Gesellschaft außerdem jeden Anspruches auf die in der Police verheißene Sicherstellung der Zukunft ihrer Hinterbliebenen, wofür sie Jahre lang Prämien gezahlt haben, verlustig gehen. Ich entwerfe durchaus keine Schreckbilder! Daß diese Gefahren nicht so fern liegen, beweist die Thatsache, daß in den letzten 18 Jahren acht deutsche Lebensversicherungs - Gesellschaften, welche sämmtlich auf Gegenseitigkeit gegründet waren, zu Grunde gegangen sind. (Von diesen hatten 3 ihren Sitz in Dresden, 2 in Berlin, 1 in Leipzig, 1 in Karlsruhe und l in Hamburg.) Die im Jahre 1830 ebenfalls aus Ggenseitlgkett gegründete Hannover'sche Lebensversicherungs-Gesellschaft war 1869 gezwungen, um der Liquidation zu entgehen, je nach Vereinbarung mit den Versicherten die versicherte Summe herabzusetzen oder von ihnen Nachschußprämien zu irheben. Dieser Fall beweist, daß selbst die ältesten Gegenseitigkeitsgesellschaften sehr wohl in die Lage kommen können, von der Nachschußverpflichtung ihrer Versicherten zur Deckung eines plötzlich auftretenden Deficits Gebrauch machen zu müssen. Die Gegenseitigkeitsgesellschaften behaupten, daß sie ihren Versicherten den ganzen Geschäfts- Überschuß und die Aktiengesellschaften nur einen Thetl deffelben unter die Versicherten verthetlen, während der andere Theil des Ueberschuffes den Aktionären zuflteße. Der Jrrthum liegt in der stillschweigend gemachten Annahme, daß sich der Geschäftsgewinn beider Gesellschaften in genau derselben Weise zusammensetze. Das ist aber nicht der Fall. Denn während die Ueberschüsse einer reinen Gegenseitigkeits-Gesellschaft nur aus einem einzigen Geschäftszweige, den Versicherungen mit Gewinnantheil zufallen, setzen sich die Ueberschüffe bei den Aktien-Gesellschasten zusammen aus: a) den Gewinnergebnissen der Versicherungen mit Gewinnantheil. b) den Gewinnergebnissen der Versicherungen ohne Gewinnantheil, c) denZinsen deseingezahltcnAktten-Capitals.**) *1 DaS kommt unserer Ansicht doch wohl erst auf die Statuten der betreffenden Aktiengesellschaft an; resp. ob eS eine Gesellschaft mit beschränkter oder unbeschränkter Haftpflicht ist. Red. d. Bl. f. iSr. Sch. **) Bet manchen Gesellschaften, die noch andere Ber- Der Jahresüberschuß aus den Gewinnergebnissm unter d) und e) der „Germania" Aktien- Gesellschaft zu Stettin z. B. reicht vollständig zur Deckung der Dividende an die Aktionäre aus, so daß der Reingewinn auS a) genau in derselben Weise den Versicherten zu gute kommt wie bei den Gegenseitigkeits-Gesellschaften. Unter allen deutschen Aktien - Gesellschaften nimmt die „Germania" die erste Stelle ein; sie hat einen Sicherheitsfonds von 1521/2 Mill'onen und ein Vermögen von über 158 Millionen. Sie hat außer den erwähnten Vorzügen als Aktiengesellschaft im Allgemeinen auch noch besondere Einrichtungen und Bedingungen, die an Liberalität und Vortheilhaftigkeit der „Stuttgarter Lebmsversicherungsbank" gewiß nicht nachstehen. Gerade wir Lehrer haben Grund, bei der Wahl der Gesellschaft besonders vorsichtig zu sein. Es sei also hierdurch die „Germania" zu Stettin auf's wärmste empfohlen und darauf mit Nachdruck htngewiesen, daß sie sämmtltchen Beamten — auch den jüdischen Privatbeamten — in der Weise entgegenkommt, daß sie ihnen in den beiden ersten Jahren, in welchen noch keine Dividenden gewährt werden, manchen eineBonificationvon 6°/0 derJahres- Prämie gewährt und weder Arzt Honorar noch Policengebühren bet der Aufnahme berechnet. Auch der Begründer des „Israelit" Herr Dr. Lehmann V'ar war seit seinem 31. Jahr bei der „Germania", so viel mir bekannt, versichert und war dies die einzige Versicherung, die derselbe in seinem Leben abgeschloffen hat.*) Zum Schluß noch einen Blick auf die Verdienste, welche sich der Deutsch-Israelitische Gemeinde-Bund um die Familien-Versorgung unserer Standesbrüder erworben hat! So anerkennenswerth auch das Interesse ist, welches uns der Gemetndebund entgegenbrtngt, so einseitig und verbesserungsbedürftig sind die bezüglichen Bestimmungen. Anspruch auf Berücksichtigung haben nur diejenigen Kollegen, die 1) bet der „Victoria" in Berlin versichern und 2) von sicherungsbranchen betreiben, (Unfall, Transport, Valoren) partizipiren die Versicherten auch an dem Gewinn aus diesen Branchen. Red. *) Der Herr Correspondent urtheilt nicht objectiv genug, wenn er nur den Vortheil bei Actiengesellschaften, nicht aber auch den bei Gegenseitigkeilsgesellschaften, hervorhebt, der hauptsächlich darin besteht, daß gewöhnlich die Prämkensätze bei Letzteren niedriger sind als bei Ersteren, ein Punkt, der besonders von Lehrern geradezu wegen ihres kargen Einkommens berücksichtigt werden muß. Wenn diese daher in Gegenseitigkeitsgesellschaften wie die Gothaer, Stuttgarter und alte Leipziger, u. s. w. eintreten, bei deren bekannten Solidität und großen Kapitals-Reserven oben geschilderte Miß-Verhältnifse fast ausgeschlossen sind, so haben sie fast dieselbe Sicherheit wie bei Actiengesellschaften, dabei aber kleinere Prämien zu zahlen. Ein Mitarbeiter d. Jsr.