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Der Israelit · 1894-12-28 · Heft 101 (28.12.1894) · page 23

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 101 (28.12.1894)
Date
1894-12-28
Page
– (sequence 23)
Language
German
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1923 solchen Gemeinden angestellt sind, welche dem D.-J. G.-B. angehören. Also, wer etwa bet einer anderen (vielleicht vortheilhafteren) Gesellschaft bereits versichert ist, der kann diese Wohlthat nicht genießen, wenn er noch so bedürftig und zufolge seiner schlechten finanziellen Lage nicht im Stande wäre, die Prämienzahlung zur Erhaltung seiner Versicherung fortzusetzen. Und welche Schuld trifft den Lehrer, wenn seine Gemeinde sich aus Mangel an Corpsgeist oder aus Sparsamkettsrückfichten nicht entschließen kann, dem Gemeindrbunde beizutreten? Zahlreiche kleinere Gemeinden haben sich dem Bunde noch nicht angeschloffen und gerade ihre Beamten, die nur nothdürftig ihr Auskommen haben, müssen darunter leiden. Es sollte daher lediglich die Würdigkeit und Bedürftigkeit dem Gemetndcbunde maßgebend sein, wenn sich diese Wohlthat zu einer wahrhaft segensreichen gestalten soll. Vielleicht trägt diese Anregung dazu bet, den D.-J. G.-V. zu veranlassen, eine Aenderung seiner Bestimmungen zu Gunsten der jüd. Beamtenwelt vorzunehmen, deren Gesuche bisher aus den angeführten Gründen zurückgewtefen wurden. Tprechsaal. (Für alle unter dieser Rubrik erscheinenden Artikel übernimmt die Redaction dem Leserkreise gegenüber keine andere als die preßgesetzliche Verantwortung.) Von einem Mitarbeiter der „Bl. f. d. isr. Schule" erhalten wir folgende Zuschrift: Berlin, 17. Dezember 1894. Sehr geehrter Herr Redacteur! In der pädagogischen Beilage zu Nr. 97 Ihres gesch. Blattes habe ich mit Interesse den Bericht über die „Badische ev. Synode" gelesen. Da meine Eltern in Hüffenhardt wohnen, und mir die Angelegenheit bekannt ist, möchte ich sie in kurzen Worten richtig stellen. Herr Dekan Etnwächter wurde nicht „mit Hülfe des Staates von der jüdischen Gemeinde aus dem Schulhause verdrängt," sondern, wie Herr Prälat Dr. Doll richtig entgegnete, „wurde nur der Confirmandenunterricht für die betreffende Stunde untersagt" und zwar aus folgenden Gründen. Die jüd. Gemeinde Hüffenhardt kann, weil sie sehr klein und unvermögend ist, keinen Religionslehrer anstellen. Infolgedessen läßt sie von einem Lehrer aus dem benachbarten Dorfe Wollenberg, das 3/4 Stunden von Hüffenhardt entfernt ist, in Hüffenhardt den Religionsunterricht ertheilen. Da nun außer Mittwoch und Samstag die Elementarschule täglich bis Nachmittags 3 Uhr dauert, so ist es für den jüd. Reltgtonslehrer, hauptsächlich im Winter unmöglich, nach 3 Uhr den Religionsunterricht abzuhalten und dann nach Hause zu gehen. Deshalb hat der Brzirksrath schon vor etwa 12 Jahren entschieden, daß am Mittwoch und Samstag Nachmittags von 1—3 Uhr eines der vorhandenen beiden Schulzimmer zur Abhaltung des jüa. Religionsunterrichts überlassen werde, zumal ja H. Dekan Etnwächter den obligatorischen Religionsunterricht morgens erthetlt. Der Confirmandenunterricht, „der nicht staatlich geschützt sei", könne ja täglich nach 3 Uhr abgehalten werden. — Bei objektiver Darstellung des Sachverhaltes ist von einem „Verdrängtwerden" des Herrn Dckan E. von Setten der jüd. Gemeinde nicht mehr die Rede. Das Gegentheil dürfte eher der Fall sein. Und diese gerechte Entscheidung des Beztrksraths erregte bei Herrn Dekan Einwächter „trotz seiner conservativen Gesinnung und seiner Loyalität ganz andere Gefühle als die der Ehrfurcht vor der Majestät des Gesetzes."! ciirnl. tlieol. et pliil. S. Grombacher. Für den folgenden Theil ist die Redaction nicht verantwortlich. Roms Hertel j^unstwerkstätte für 3 ~ Geigenbau <U 2^ H ^.Reparaturen. cjPalierArt in nur guten*5 ^Qualitäten zu billigsten Preisen. Kunstmühte, Billighcim (Ööben) «mpfiehlt (6102 prima MaMNMtzl. gemahlen unter der Kontrolle der Heeren Rabbliun Dr. Löwenstein in MoSbach und Dr. Schiffer in Karlsruhe und der von ihnen bestellten

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