Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 101 (28.12.1894)
- Date
- 1894-12-28
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1910 gegenstellte, mit der anderen Hand aber zugleich alles zusammenzutragen, was zu diesem Baue gehörte. In wenigen Monaten wurde in zahlreichen Sitzungen das erste Statut nebst den dazu gehörigen Instructionen berathen, so daß es schon am Chanuka vollständig fertig gedruckt erscheinen konnte, um auf Grund dieser Verfassung die Gemeinde, mit dem Namen „Adaß Jisroel", conftituiren zu können. Allerdings hat dieses Statut in der Folge gar zu oft die Fehler der Eile und Flüchtigkeit, mit der es nach dem Muster einer nichtpreußischen Gemeinde gearbeitet war. erkennen lassen. So z. B. hatte die nach diesem Statut etngesührte Plenar- Versammlung, in welcher Vorstand und Repräsentanten gemeinsam beriethen und Beschlüsse faßten, sehr lähmend aas den weiteren Ausbau dieser Verfassung geübt und jeden Schritt zu einer größeren Ausdehnung gehemmt. In der That wurde auch einige Jahre später das Repräsentations - System analog dem Gesetze vom 23. Juli 1847 durch ein verbessertes Statut eingeführt. Alle religiösen Institutionen, welche nach den religionsgesetzlichen Bestimmungen für eine jüdische Gemeinde unerläßlich sind, wurden autonom hergestellt. Die Reltgionsschule wurde sogleich nach den Festtagen mit dem Beginne des Monats Marcheschwan eröffnet. Hier zeigte es sich sofort, wie Viele noch in Berlin vorhanden sind, welche einen positiven Religionsunterricht, der auf der schriftlichen Lehre sowohl als auf der mündlichen beruht, noch wünschen, wenn ihnen nur eine solche Schule geboten wird. Wie sich diese Religionsschule zu einer Musteranstalt entwickelt hat, wird die besondere Festschrift zeigen, welche in diesen Tagen erscheinen wird. Schon an dieser einen Institution läßt sich bis zur Evidenz erkennen, wie der Einfluß der jungen Gemeinde, alt aber, ja uralt in ihrem Fundamente, auch auf andere Kreise geübt, sei es in Berlin, sei es auswärts. Viele Eltern, die sich der Gemeinde nicht angeschloffen, weil sie z. B. der Entfernung wegen andere Synagogen besuchen — und in Berlin bleibt dies ein sehr wesentlicher Factor für den engeren Anschluß an einen Verein oder eine Gemeinde — schicken ihre Kinder in diese Religionsschule. Von vielen Gemeinden außerhalb Berlins wurden die Pläne und Programme verlangt, um nach denselben ihre Religions-Unterrichts-Anstalten einzurichten. Auch die Kaschruß-Einrichtungen, für welche die Gemeindeverwaltung bis zur Stunde die größten Anstrengungen und Kosten nicht scheut, werden non sehr Vielen benutzt, ohne daß sie sich der Adaß- Jisroel-Gemeinde angeschlossen habe», die sie aber wenigstens mit einem freiwilligen Beitrage unterstützen sollten. Die äußere Strenge und Sorgfalt, mit der das Kaschruß-Wesen gehandhabt wird, hat in den letzten Jahren eine merkliche Rückwirkung auf die Verwaltung in der großen Gemeinde geübt, obwohl von 26 Fleischhandlungen innerhalb derselben gegenwärtig nur noch 11 unter ihrer Aufsicht stehen, für die ein einziger Aufseher für die tägliche Controlle angestellt ist. Nichts aber hat einen so ausgebreiteten Wirkungskreis gefunden und eine so ausgedehnte Thätigkeit entfaltet, als das Rabbinat. Nicht allein in Berlin, und auch in ganz anderen als in den zur Adaß-Jisroel oder dessen Prinzipien angehörenden Kreisen wendet man sich bei vorkommenden rn^Nr nur an unseren Rabbiner Herrn Dr. Hildesheimer, sondern auch von auswärts her, selbst vom Auslande, oft telegraphisch, wird die endgültige Entscheidung desselben eingeholt. Würde man die täglich bei unserem Rabbiner eingehenden Correspondenzen bezüglich religiöser Fragen oder jüdischer Angelegenheiten durchmustern, so würde man eine Vorstellung von dem Oberrabbinate gewinnen, welches, wenn auch nicht dem Namen, wohl aber seiner Bedeutung nach, oft sogar von den Staatsbehörden, dem Rabbiner unserer Gemeinde vindicirt wird. In der That hat die Autorität unseres Rabbiners erst in der Gemeinde, in der das Princip der GesetzeStreue so durchgeführt ist, daß unter den Mitgliedern derselben auch nicht ein einziger vorhanden ist, der den Sabbat öffentlich durch Geschäftsthättgkeit entweiht und in der die gemeindlichen Institutionen so eingerichtet sind, daß sie den strengsten religionsgesetzlichen Forderungen entsprechen, zu einer so weittragenden Bedeutung, wie die eben dargestellte, gelangen können. Ebenso konnte auch die segensreiche Lehrthätigkeit unseres Herrn Rabbiners nur auf dem Boden unserer Gemeinde zu einer solchen gedeihlichen Entwickelung geführt werden können, wie sie sich bis zum Jahre 1873 in der Jeschibah, und von da ab in dem Rabbiner-Seminar entfaltet hat. Ohne eine Gemeinde mit allen den religiösen Institutionen, wie sie eine solche Lehrstätte zum obersten Postulat macht, hätte das Rabbiner-Seminar für das gesetzestreue Judenthum in Berlin seinen Fortbestand nicht sichern können. Die Hörer des Seminars können der frommen Vereinigungen, in denen sie lehren und predigen, der frommen Familien, in denen sie verkehren und unterrichten, auch speisen dürfen, niemals entbehren. Hierbei sei noch erwähnt, wie segensreich die Gemeinde Adaß-Jisroel als Centralpunkt für junge Leute geworden ist, welche von auswärts'^nach Berlin kommen, um hier ihren Studien obzuliegen oder ins Geschäft zu treten. Sie finden — wenn