Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 98 (17.12.1894)
- Date
- 1894-12-17
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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1842 in seinem Mischn aLo mmentar zähl er, wie andere wissenschaftliche Resultate, so auch sanitäre Lehrsätze und Begriffe zur Erklärung mancher Stellen heran. In seinem großen Gesctzeswerke. Mischne Thora, in dem zweiten Theile seines Sefer Hammadah, widmete Maimonides der Heilkunde einen besonderen Abschnitt; er entwickelt eine förmliche Diätetik von dem damaligen Standpunkt dieser Wissenschaft, und hat so seine zweiundzwanzig Lebens- und Gesundheitsregeln gewissermaßen zu religiösen Normen erhoben.4) Es ist bpMireni) und interessant zugleich, die Haupücgelu dieser mainunischen Gesundheitslehre kennen zu lernen. Die Gesundheit und Rüstigkeit des Körpers — mit diesen Worten eröffnet unser Arzt seine diätetische Abhandlung — ist eine unerläßliche Bedingung zur Ausbildung des Geistes und somit zur Erreichung eines höheren, religiösen Zieles. Es ist daher eine Pflicht, von allen gesundheitsschädlichen Dingen fich fern zu halten und an eine gesunde stärkende Lebensweise sich zu gewöhnen. Man esse und trinke nur dann, wenn man Hunger und Durst hat; aber auch in diesem Falle fülle man nicht seinen Bauch vollauf mit Speis und Trank, sondern lasse etwa einen vierten Theil des Appetits ungestillt zurück. Man nehme keine Getränke während der Mahlzeit zu sich höchstens ein wenig Wasser mit Wein gemischt; aber auch nach derselben trinke man mit Maß. Wein und Meth seien der Jugend schädlich und dem Alter zuträglich. Im Sommer genieße man kalte Speisen und wenig Gewürz, während im Winter das Umgekehrte anzurathen sei. Gewisse Speisen üben überhaupt einen schädlichen Einfluß auf die Gesundheit und sollten ganz gemieden werden. Dazu gehören große Fische, Käse und Fleisch, alle drei, wenn sie alt und durch Salz conservirt sind, Most und endlich jede Speise, die einen Üblen Geruch angenommen hat. Im Genüsse von rohen Früchten sei man sehr mässtg; geradezu schädlich seien sauere Früchte nur in heißen Tagen oder in warmen Gegenden könne man etwas davon genießen, unreife Früchte wirken wie scharfe Messer auf den Körper, genießt man mehrere Speisen, dann sollten die leichter verdaulichen vorangehen, die schwerer verdaulichen folgen. Man bade einmal in 7 Tagen und beobachte dabet die verschiedenen Verhaltungsmaßregeln. Ganz besonders sei man auf die rechtzeitige Ent- 4) Eine sehr schwache Bearbeitung der GesundheitSregeln von Maimonides hat Oppler im deutschen Archiv für Gesch. der Medicin (1829 S. 463) geliefert. — Dem Beispiele Maimuni'S folgend, ertheilen auch viele andere Gelehrte in ihren religionsgesetzlichen Kompendien in recht ausführlicher und eindringlicher Weife medicinische Lehren und Rathschläge. leerung des Leibes bedacht. Tritt eine Störung hierbei ein (Verhärtung) so müsse fofoit Abhilfe geschafft werden. Der dritte Theil des Tages, 8 Stunden, set das höchste Maß für den Schlaf; jedoch richte man es so etn, daß man vor Sonnenaufgang das Bette verlasse. Am Abend lege man sich nicht unmittelbar nach dem Nachtmahl nieder; sondern man warte drei bis vier Stunden. Am Tage schlafe man nie. Bewegung und Mäßigkeit seien die Hauptbedingung zur Erhaltung der Gesundheit, Trägheit und Ueppigkeit richten den Körper zu Grunde. (Fortsetzung folgt.) Zeitarrgsuachrichterr und Correspoudeuze«. Deutschland. Eschwege. Die Beschwerde einer Anzahl im hiesigen Krelse angesessener, angesehener Israeliten, welche sich durch die fortgesetzte Nichtzuziehung zum Schössen- und Geschwornengerichte in ihren staatsbürgerlichen Rechten gekränkt fühlten, an den Herrn Oberlandesgerichlspräsidenten zu Kassel und den dem Wahlausschuß prMdirenden Amtsrichter gerichtet, hatte, wie die Zig. d. Judenth. vernimmt, die Heranziehung mehrerer jüdischer Bürger zu den fraglichen Ehrenämtern zur Folge Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien. Zu einem wichtigen Anträge des Abg. Dr. Byk ist die Sonn- und Montags Zeitung in der Lage eine nicht unbedeutende Ergänzung zu liefern. Im ReiLsrathe zu Wien soll demnächst das Gesetz über Verschärfung der Sonntagsruhe verhandelt werden. Man berichtet uns nun aus Wien, 10. Dezember: In der gestrigen Sitzung des Polen-Clubs wurde über das Gesetz betreffend die Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe im Gewerbe-Betriebe berathen. Abg. Dr. Byk stellte im eigenen und im Namen des Dr. Edlen v. Rapoport nachstehenden Antrag: „Za dem Artikel 3 des Gesetzes, beireffend eine Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe^ tm Gewerbe Betriebe, unter Punkt 1 bis 2 angeführten Ausnahmen ist noch etn neuer Absatz als Punkt 6 zuzufügen, und zwar: „die Arbeiten von Nichtchristen, wenn sie Nachweisen, daß sie 24 Stunden in ihrer Confesston feiern und wenn diese Arbeiten nicht öffentlich sind." Die hohe Bedeutung dieses Antrages leuchtet sofort etn. Danach soll cs den Israeliten gestattet sein, am Sonntag zu arbeiten, wenn sie den Sabbat heiligen. In der Begründung hob Dr. Byk die Verschärfungen des neuen Gesetzes über die Sonntagsruhe hervor und verwies aus den Entwurf des neuen Strafgesetzes, wonach die Uebertretung der^Vorschriften