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Der Israelit · 1894-12-17 · Heft 98 (17.12.1894) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 98 (17.12.1894)
Date
1894-12-17
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1843 über die Sonntagsruhe criminell zu strafen sein wird. Das sind die Ursachen, weßhalb die jüdische Bevölkerung, welche die Sabbatruhe beobachtet und der social politischen Absicht des Gesetzes über die Sonntagsruhe gerecht wird, in hohem Grade beunruhigt ist. Zwei Ruhetage in der Woche würden die Erwerbsfähigkeit der jüdischen Gewerbetreibenden untergraben. Das englische Gesetz macht für jene jüdischen Gewerbetreibenden, welche die Sabbatruüe beobachten, eine Ausnahme, und die Verhältniffe in Oesterreich würden gewiß eine solche Ausnahme rechtfertigen. Besondere Wichtigkeit habe diese Frage für Galizien mit einer jüdischen Bevölkerung von mehr als 800.000 Seelen, und deßhalb sei es Pflicht des Polen-Clubs, eine solche Ausnahme zu beantragen. — Abq. Dr. Plazek unterstützt wärmstens diesen Antrag und stellt für den Fall der Ablehnung desselben im Plenum einen anderen Antrag, wonach die Regelung dieser Frage der Landesgesetzgebung zu überlaffen sei. — Die Abgeordneten Dr. v. Rapoport, Roszkowski, Nosenstock, Szczepanowski, Dr. Bloch und Graf Pininski unterstützen diese Anträge. Bei der hierauf vorgenommenen Abstimmung wurde der Antrag der Abgeordneten Dr. Byk und Dr. Rapoport fast einstimmig, der Zusatzantrag des Abg. Dr. Plazek einstimmig angenommen. Es dürfte nun, bemerkt hierzu die „Laubhütte", den Antragstellern höchst interessant sein, zu vernehmen, daß die noch heute giltige bayerische Verfassung, gegeben am 26. Mai 1818, in einer Zeit, in der man mindestens ebenso christlich war wie heute, folgende Bestimmung enthält: § 82 der 2. Vers. Beilage („Religionsedikt"): „Kein Religionstheil ist demnach schuldig, die besonderen Feiertage des andern zu feiern, sondern es soll ihm freistehen, an solchen Tagen sein Gewerbe und seine Hantirung auszuüben, jedoch ohne Störung des Gottesdienstes des anderen Theiles und ohne daß die Achtung dabei verletzt werde, welche nach § 80 jede Religions Gesellschaft der anderen bei Ausübung ihrer religiösen Handlungen und Gebräuche schuldig ist." Daß diese Bestimmung durch deutsches Reichsgesetz alterirt wurde, weil die Juden zu ihrer Aufrechterhaltung gar nichts thaten, schwächt ihre Beweiskraft für den vorliegenden Fall und für die hohe Toleranz, welche eine solche Bestimmung eingegeben, nicht im Geringsten ab. Trieft, im Rov. Im kommenden Jahre werden es zweihundert Jahre sein, daß in Triest die erste Synagoge erbaut wurde. Bis zu diesem Zeitpunkte verrichteten die hier lebenden Israeliten ihre Andacht in Privathäusern. Erst 1895, unter der Regierung des Kaisers Leopold I, erhielten die Israeliten hier dte Erlaudniß, sich ein kleines Gotteshaus (oralorium) zu erbauen. Da sich dieses Gotteshaus jedoch bald als zu klein erwies, so wurde es umgebaut und erhielt es dann den Namen „Scuolo piccola“ (kleine Synagoge toyo ttnpD.) Aus Anlaß dieses 200jährigen Jubiläums hat unsere Gemeinde dieses Gotteshaus renoviren und wieder auf den ersten Glanz Herstellen lassen. Damit aber die Kosten der Renovtrung nicht gänzlich dem Gemeindesäckel zur Last fallen sollen, wurde beschlossen, freiwillige Spenden *ab uan» nww vnt bi n«o anzunehmen, und flössen diese reichlich — es kamen auch solche zu 100 fl. vor, — daß bald alle Auslagen gedeckt waren. Es zeigt dies abermals, daß auch in unserer Gemeinde der religiöse Geist noch nicht erloschen ist._ -Vermischtes. Mainz, 2. Dezember. Die antisemitische Hetze entblödet sich nicht, selbst bedeutsame wissenschaftliche Entdeckungen in den Koth zu zerren, lediglich weil auch jüdische Forscher daran betheiligt waren. So findet sich in einer Leipziger antisemitischen Wochenschrift ein angeblich von einem Arzte herrührender Schmähbeitrag „lieber das Judenthum der Medizin-, welcher von den plumpsten Entstellungen und Unwahrheiten über die ganze neuere medizinische Forschung wimmelt. KUeber das neue Diphtherie-Heilserum wird als „gemischt jüdisch-christliche GeschäftSmache" der Stab 'gebrochen, obwohl festgestellt ist, daß alle Betheiligten Uneigennützigkeit bewiesen haben. Kochs Tuberkulinforschung soll durch die jüdischen Aerzte vorzeitig in die Presse gelangt sein, so wagt der i antisemitische Arzt zu behaupten, obwohl thatsächlich die erste Veröffentlichung von Koch selbst herrührt, und außerdem seiner Zeit Kultusminister Goßler im Abgeordnet-nhause ausdrücklich erklärt hat, daß er Koch zum zeitigen Her vorireten mit seiner Entdeckung veranlaßt habe. LcbenSverficheruugS-Gesellschaft zn Leipzig, auf Gegenseitigkeit gegr. 1830 (alte Leipziger). ES sind vom 1. Januar bis Ende November 1894 5838 Versicherungen über 40 890 000 Mk. beantragt worden, 512 Versicherungen über 3 683 200 Mk. mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Als gestorben wurden in derselben Zeit angemeldet 700 Mitglieder, die mit 4 575 700 Mk. versichert waren. Der Versicherungsbestand stellte sich Ende November 1894 aus 61400 Personen mit 427 Millionen Mk. Versicherungssumme, das Vermögen auf 122 Millionen Mk. Für fällig gewordene Versicherungssummen sind bis jetzt ausgezahlt 84 Millionen Mk., als Dividenden an die Versicherten gewährt 41 Millionen Mk.; Dividendenreserven in Höhe von 20 Millionen Mk. liegen zur weiteren Verkeilung an die Versicherten bereit. Bei der alten Leipziger Gesellschaft, die eine reine Gegenseitigkeitsanstalt ist, fließen alle Ueberschüffe den Versicherten wieder zu. Die Dividende der letzteren beträgt für die länger alS 5 Jahre bestehenden Versicherungen im laufenden Jahre 42% der ordentlichen JahreSpramie und bei abgekürzten Versicherungen außerdem l4/*°/o der Summe der gezahlten Zusatzprämien, was mit Rücksicht auf anderweite AuSlaffungen über diesen Punkt hier ausdrücklich hervorgehoben werden mag. Würde.eine Dividende aus die Zusatzprämie nicht gezahlt, so wäre der Dividendensatz auf die ordentliche Jahresprämie noch wesentlich höher als 42%.

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