Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 98 (17.12.1894)
- Date
- 1894-12-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1836 zu lösen und für einen solchen Schein die vorgeschriebene Steuer zu bezahlen. Dieser Schein, der vom Tage seiner Ausfertigung bis zum 1./13. Januar des nächsten Jahres Gültigkeit hat, wird an den Nationalpaß des Gommis-voyageur angenäht und muß zusammen mit einer Legttimationskarte vor dem Beginn der kommerziellen Operationen des Commis-voyageur behuss eines zu machenden Vermerks bei einem der Kameralhöfe oder einem der Steuer Inspektoren jenes Orts vorgewtesen werden, welchen der Commis-voyageur zunächst besucht. Die der Verzollung unterliegenden Gegenstände, welche von den Commis-voyageur als Waarenproben eingeführt werden, werden zollfrei hereinuud herausgelassen unter der Bedingung, daß diese Gegenstände, falls sie nicht verkauft werden sollten, innerhalb einer sechsmonatigen Frist, gerechnet von Tage ihrer Einfuhr, wieder ausgeführt werden. Die zur Reise nach Rußland ausgefertigten Pässe ausländischer Juden, welche als Handlungsreisenden protokollarisch verzeichneter und überhaupt in Gemäßheit der Landesgesetze registrirter Handelsfirmen fungiren, werden seitens der kaiserlich russischen Konsulate visirt, nachdem die Commis eine bezügliche Bescheinigung ihrer Firmen eingereicht haben; hierbei wird auf dem Passe vermerkt, daß der Inhaber desselben Commis-voyageur ist, ferner die Nummer seiner Legrmattonskarte und der Ort, wo dieselbe ausgefertigt worden ist. Ein ausländischer Jude darf während der Frist, auf welche der Paß vistrt worden ist, und bet einem fristlosen Paffe im Laufe von sechs Monaten unter Beobachtung der für Ausländer zur Reise nach Rußland bestehenden allgemeinen Vorschriften die Grenze mehrfach passiren. Berlin, 11. Dezember. Der Redakteur des Antisemitischen General-Anzeigers, Carl Sedlatzek, hatte sich, des Vergehens gegen § 166 St.-G.-B. ang^klagt, vor der achten Strafkammer am Landgericht I zu verantworten. Am 5. September d. I. hielt der Verband deutsch-liberaler Antisemiten eine Versammlung ab, in welcher u. A. ein Vortrag über das Thema „Was ist die Bibel?" gehalten wurde. Ueber diese Versammlung brachte der A. G.-A. unter der Ueberschrift „Talmud und Bibel" in Form eines Leitartikels einen Bericht, in welchem der Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens eine Beschimpfung der jüdischen Religion erblickte und die betreffenden Nummern der Staatsanwaltschaft übersandte. Darauf erhielt der verantwortliche Redakteur der A. G. A. seitens des Oberstaatsanwalts Drescher eine Anklage wegen Beschimpfung nicht der jüdischen, sondern der christlichen Religion, da die inkrimtnirten Artikel eine Verachtung der Bibel bekunden, die als Einrichtung der christlichen Kirche eine Grundlage des christlichen Glaubens bildet. In der Verhandlung beantragte der Staatsanwalt eine Gefängnißftrafe von 6 Wochen, der Gerichtshof erkannte indessen auf kostenlose Freisprechung. F. Königsberg i Pr., im Dezember. Auf die Aufforderung des hiesigen Russischen Consuls hin fand in der hiesigen Hauptsynagoge am 2. d. M. die Vereidigung der hier weilenden Russischen Unterthanen israelitischer Confession für den neuen russischen Kaiser statt, welcher Act zu einer erhebenden Feier sich gestaltete. — Das festlich geschmückte, hellerleuchtete Gotteshaus war in allen seinen Räumen dicht gefüllt. Dem Acte wohnten u. a. von unfern deutschen Glaubensbrüdern bei: Der Vorsitzende des Synagogenvorstandes, Herr Professor Dr. Samuel, der zweite Vorsteher, Herr Commerzienrath I. Co h n. der Vorsteher der Repräsentanten, Herr Lasar Etchelbaum, und andere Notable der Gemeinde. Nachdem der russische Consul erschienen und von den Spitzen der russischjüdischen Colonte in das Gotteshaus geleitet worden war, begann die Feier mit dem Gesang des 49. Ps. o'vp.i hi nxt lyoff. — Hierauf hielt Herr Rabb. Dr. Bamberg er die Gedächtnißrede auf den verstorbenen Kaiser Alexander III-, dessen tragisches Geschick er schilderte, und den er vor Allem als einen Hort des europäischen Friedens bezeichnete. Gleich jenem römischen Abgesandten habe auch Alexander III. Krieg und Frieden in den Falten seiner Toga getragen, aber er habe nicht, wie Ersterer den Krieg, sondern der Welt den Frieden gegeben. — Der Herr Redner hob ganz besonders hervor, daß die Vaterlandsliebe den Israeliten auch Religionsgesetz sei. — Deshalb schon allein erweise des Israeliten Patriotismus zu allen Zeiten und in allen Lebenslagen sich als stark und selbstlos, ganz unabhängig von dem Grade der ihm entgegengebrachten Liebe und Menschlichkeit und unabhängig von den in größerem oder geringerem Maße ihm eingeräumten politischen Rechten und Freiheiten! — Dankbar und ergeben dem Lande, in welches das Schicksal sie verschlagen, haben die Juden doch stets unwandelbare Treue an das Land ihrer Geburt, an ihr altes Vaterland bewahrt, selbst wenn dieses sich nichts weniger als väterlich gegen sie benahm. Dies führte der Herr Redner an der Hand des diesmaligen Wochenabschnittes (Gen. 32) und der midraschtschen Deutung des rv'znvxin!-. wpvnvw *np»i Doppellager treffend aus. So befinde auch eine stattliche Zahl der Juden Königsbergs sich gewissermaßen in einem o'jriD, die Y',n die Engel der Fremde, wie nicht minder, die pxn die Engel ihrer Heimath, sie umschweben sie beide in dem Sinne,