Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 97 (13.12.1894)
- Date
- 1894-12-13
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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sprechen; denn erstens war unsere Montagsnummer bei Eintreffen der Berichtigung bereits abgeschlossen und zweitens können wir die Berichtigung überhaupt ntcht aufnehmen. Dieselbe enhalt nämlich mindestens ebensoviele Lügen, wie Punkte. Das Einzige, was vielleicht in dieser ellenlangen Berichtigung der Wirklichkeit entspricht, ist, die Behauptung des Herrn Levin, daß cs unwahr sei, daß er versucht habe mit den Herausgebern der in der Correspondenz bezeichneten Blätter Streit anzufangen und daß es vielmehr wahr sei, daß er sich in allen Fällen in der Abwehr befunden habe. Wir können natürlich diese Behauptung nicht auf ihre Wahrheit prüfen, da uns kein Mensch zumuthen wird die Zänkereien des Jeschurun mit den andern jüdischen Blättern so aufmerksam zu verfolgen, um konstatircn zu können, ob Karnickel oder ein Anderer angefangen hat. Wir wissen nur aus den Antisemitenblättern, daß Herr Levin beispielsweise von Herrn Rahmcr gesagt hat, er sei aus der Reihe der anständigen Männer ausgeschieden. Ferner wissen wir aus dem Jeschurun, daß Herr Levin den Herrn Dr. Hildesheimer beschuldigt hat, daß er aus Konkurrenzneid einen gegen den Jeschurun gerichteten Artikel in die Mitteilungen des B. z. A. d. A. larcirt habe, daß Herr Levin dann eine Berichtigung aufnehmen mußte, daß er gelogen habe. Interessant ist noch an der uns zugegangenen Berichtigung, daß Herr Levin es für nöthig hält, als unwahr zu bezeichnen, daß er die Antisemiten nicht bekämpfe und sie ihrer Lügen nicht zu überführen suche, sowie daß er Artikel apologetischen Inhaltes nicht veröffentliche. Mit dieser Berichtigung thut uns Herr Levin entschieden Unrecht. Für einen Antisemiten ä la Paulus Mkyer oder Briemann haben wir den Herrn nicht gehalten. Daß der Herausgeber des Jeschurun den Willen hat, die Antisemiten zu bekämpfen und das Judenthum zu vertherdigen, daran haben wir nie gezwetfelt, aber auch nie daran, daß ihm dies, bisher nicht nur nicht gelungen, sondern daß er durch seine Geschmacklosigkeiten, Dummheiten und Unvorsichtigkeiten den Judenfeinden gehörig in die Hände arbeitete. Das kann uns der Verein zur Abwehr des Antisemitismus bestätigen, der sich in der Bricfkastennotiz einer feiner jüngsten Mittheilungen dem Treiben des Jeschurun gegenüber für völlig machtlos erklärt hat. Frankfurt a. M., 12. Decbr. In demselben Hause am Mainkai, wo am 22. März 1892 ihre Tochter Hannah-Luise so frühzeitig vom Tode ereilt wurde, starb in der vergangenen Nacht unerwartet an einer Herzläbmung Frau Baronin Luise von Rothschild, die Wittwe des Freiherrn Mayer Carl v. Rothschild, der ihr vor neun Jahren im Tode > vorausging. Freifrau Luise war 1820 als Tochter des englischen Zweiges der Familie v. Rothschild in London geboren. Sie heirathete im Jahre 1842 ihren Vetter, den Baron Mayer Earl v. Rothschild. Der Ehe sind sechs Töchter entsprossen. Von schlichtem, liebenswürdigem Benehmen, war sie in weiten Kreisen gleich geschätzt. Die verstorbene Kaisern Augusta verfehlte nie, wenn sie in der Nähe von Frankfurt weilte, die Baronin an ihr Hoflager zu ziehen. Die Armen verlieren in Freifrau Luise eine große Wohlthäterin. Sie hat u. A. im Jahre 1875 zum Andenken an ihre zu Ende der 60er Jahre verstorbene Tochter Clementine das segensreich wirkende Clementinen-Mädchenhospital gegründet und durch reiche Dotationen es ermöglicht, daß die Stiftungen ihrer Tochter Hannah-Luise, das Karolineum und die Fretbibliothek in der Bethmannftraße, für alle Zeiten in ihrem Bestehen gesichert sind. Posen, 6. Dezember. In dem in dem Reichstagswahlkreise Meseritz-Bomst gelegenen Städtchen T. hatten cs zur Zeit der Ersatzwahl für den Abgeordneten v. Unruhe-Bomst zu Anfang d. I. die antisemitischen Redner durch ihre aufreizenden Reden dahin gebracht, daß es einem Bürger jüdischen Glaubens fast nicht mehr möglich war, durch die Straßen der Stadl zu gehen, ohne von halbwüchsigen Burschen aus das gröblichste belästigt zu werden, und erst durch Gerichts- und Polizetstrafen wurde dieser Zügellosigkeit Einhalt gethan. Eines Tages im Monat Mai ging auch eine achtbare Dame des Ortes auf der Straße, als ihr von einem kleinen dreijährigen Knaben mehreremale die Worte nachgerufen wurden: „Juden raus!" Durch frühere derartige Vorkommnisse und durch das Gebühren der Antisemiten schon erregt, trat die betreffende Dame auf das Kind zu und sagt: zu ihm, indem sie ihm einen leichten Backenstreich versetzte: „Wenn Du das noch einmal thust, so schneide ich Dir die Ohren ab!" Der Vater des Kindes lud die Dame vor den Schiedsrichter, und da diese nicht erschien, kam die Sache vor dem Schöffengericht zur Verhandlung, welches sie zu 30 Mark Geldstrafe verurtheilte. Von der Strafkammer zu M. wurde die Strafe auf 2 Mark ermäßigt. Auch gegen dieses Unheil legte die Dame Revision ein. Das Oberlandesgertcht in Posen hob die früheren Urtheile auf, sprach die Dame kostenlos frei und legte die Kosten, auch die nothwendigen der Beklagten, im ganzen fast 300 M., dem Kläger auf. In der Begründung wird u. a. ausgeführt, daß die dem Sohne des Privatklägers von der Angeklagten zugesügte leichte Körperverletzung als etne auf der Stelle erfolgte Erwiderung d r der Angeklagten seitens des Sohnes des Privatklägers zugefügten