Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 97 (13.12.1894)
- Date
- 1894-12-13
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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WWMWWW wm XXXV. Jahrgang. WWWWWWWWWW Erste Beilage zu JSs 97 des „Israelit". Leitender Artikel. Tim WorWe öttnerlnitto jat SolniDte-änklnge. S. Anläßlich d.s jüngst in Hannover verhandelten und in diesen Bl. erwähnten Kol nidre^ Prozesses dürfte es intereisiren, etwas über das erste Vorkommniß dieser Anklage und Verleumdung zu hören. Im groben und ganzen sind die Antisemiten insofern zu bemitleiden, daß sie nicht imstande sind, originell zu sein, sie nähren sich von altem Brode, aber nicht von jenem infolge des Segens anUrberfluß gewordenen, mit dem man endlich angesichts der neuen Segensspenden aufräumen muß, wie es Lev. 26, lOverheißen ist, sonders weil ihnen nichts Neues kommen will, und da knubbern sie an den alten verschimmelten Resten herum, um ihren Heißhunger nach Judenhaß zu stillen. Also sehr alt ist die Anklage des durch das Kol nidre angeblich gebilligten und veranlaßten Meineides und zwar 654 Jahre alt. Auf Veranlassung des Nikolaus Donin wurde im Sommer des Jahres 1240 zu Paris in Gegenwart Ludwigs IX. und seiner Mutter der Königin Blanche eine Religionsdisputatton abgehalten. An der Spitze der Kommission, die zur Vertheidigung des Judenthums berufen war, stand R. Jechiel aus Parts. Unter andern Angriffspunkten wurde von Donin das Kol nidre angeführt; die Antwort des R. Jechiel, die sich auch über die Heiligkeit des gegebenen Wortes verbreitet, ist aber so treffend, daß wir sie wörtlich hiehersetzen wollen: „Was den Vorwurf betrifft, den du wegen deS Kol nidre erhoben hast, so sieh dir doch den Schluß dieser Formel an, die da lautet: „Verziehen werde es der ganzen Gemeinde Israel und dem Fremden, der sich unter ihnen aufhält, denn das ganze Volk hat im Jrrthum gehandelt. (Dieser Vers aus Num. 15, 26 bildet nämlich den Schluß des K. n.) Nur die im Jrrthum und in Unachtsamkeit gesprochenen Gelübde heben wir auf, damit keiner durch sein Gelübde oder seinen Schwur eine Sünde begehe. Und daß du sagst, drei Laien könnten einen Schwur oder ein Gelübde auflösen, so sind das auch nur solche Schwüre, die den Schwörenden selbst, aber nicht, auch nicht im entferntesten, einen dritten betreffen. Was aber einer dem andern gelobt, kann nur mir Wissen und Bewilligung des andern aufgelöst werden. So fassen die Talmudisten die Blendung des Königs Ztdktjahu und die Htnschlachtung seiner Söhne als eine Strafe für dm Treubruch auf, den er an dem König Ncbukadnezar begangen hatte. Ferner heißt es: „„Den Ausspruch deiner L ppen wahre und thue, wie du gelobt;"" (Deutr. 23, 24), so sehr gilt unS die Heiligkeit des Schwurs, daß wir ihn zu halten selbst dann unter Androhung körperlicher Strafe verpflichtet sind, wenn uns persönlicher Schaden daraus erwächst, wie es heißt: „„Oder eine Person, die ein Wort schwörend aussprtcht, sich zum Nachiheil oder zum Vortheil" ist zum Halte dieses Wortes verpfllchtet und hat im Fall trrthümlicher Uedertretung eine Sühne vorzunehmen. Ferner erfahren wir, daß Josua den Grbeontten, die sich lügenhaft bet ihm eingeschlichen und ihn zu einem Bündniß veranlaßt haben, das einmal gegebene Wort nicht bracb, sie nicht züchtigte, obgleich daS Versprechen der Schonung trrthümltch gegeben war, und er sie in seiner Gewalt hatte," Hier eine über 600 Jahre alte Erklärung des Kol nidre, hier das Wort eines alten jüdischen Gelehrten, eines Talmudjuden über die Heiligkeit des auch an Nichtjuden gegebenen Wortes; daß Versprechungen an andere oder gar gerichtliche Eide mit dem Kol nidre nichts zu thun haben, sollte auch den Blindesten etnleuchten, aber die Aufwärmer der alten Lügen sind mehr als blind, sie sind boshaft und verlogen, für diese ist kein Heilkraut gewachsen. ZeituugSuachrichten nnb Correspoudeuzerr Deutschland. Mainz, 12. Dezember. Die Schilderung unseres Correspondenten, die derselbe von dem Treiben des famosen Herrn Levtn, Herausgeber's des „Jeschurun" in Berlin entworfen hat, hat diesen Herrn gewaltig in Harnisch gebracht. Als wir am vergangenen Sonntag Mittag gemüthtich in unserer Wohnstube saßen und nichts Böses ahnend uns an den Midraschim eines jüngst aus Ungarn eingelaufenen neuen Sefer's ergötzten, kam plötzlich ein Bote Stephan's herein und üverbrachte uns einen Eilbrief, auf welchem der Handwerker- Verein in Tilsit als Absender angegeben war. In diesem Briefe fordert uns auf Grund des 8 11 des Pretzgesetzes Herr Levin auf, eine sieben Punkte enthaltende Berichtigung in der nächsten Nummer unseres Blattes zum Abdruck zu bringen, widrigenfalls derselbe damit droht, unverzüglich die Bertchtigungsklage gegen uns anzustrengen. Wir konnten nun, so leid es uns thut, den Wünschen des verehrten Herrn Levin in keiner Welse entj£ * 3 i I \ 'i