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Der Israelit · 1894-12-06 · Heft 95 (6.12.1894) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 95 (6.12.1894)
Date
1894-12-06
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Tage, der uns Versöhnung für die Vergangenheit durch den festen Lebensvorsatz für die Zukunft bringen will. Wohl wird dieser Vorsatz stark genug sein, jede unlautere That für die Zukunft auszuschließen. Aber sich selber die Ruhe und Klarheit, die Selbstbeherrschung und Besonnenheit auch nur während der Jahresspanne zuzuerkennen, die dvd N3iv^ ir^>y ton D'TDD Di' ny m doieo, die zwischen diesem und dem nächsten Versöhnungs.'age liegt, der zu Gutem zu uns kommt, wer möchte für diese ungewöhnlich hohe Heilighaltung des sich selb ft gegebenen Wortes, Gott den niDibyn jnv als Zeugen anzurufen wagen? Dieser Gedanke an alle Gelübde dieser Art leitet daher den jüdischen Versöhnungstag ein. Er beherrscht unser ganzes Denken in erster Reihe, bevor noch der eigentliche Versöhnungstag beginnt, er hat dem Vorabend des Versöhnungstages Namen und Signatur verliehen. Mit der Bitte, deren ergreifende Sangesweise Gemeingut der ganzen Dispora geworden rst, mit der Bitte, daß alle Gelöbnisse dieser Gattung uns nicht mit dem verantwortungsschweren Ernste angerechnct werden mögen, der ihnen an und für sich allerdings zukäme, leitet der allgemeine Gottesdienst des Versöhnungstages ein: Kol Nidre: ^Alle Gelöbnisse, Verzichtungen, Schwüre, Bannformeln oder Versagungen, Büßungen oder als solche geltende Ausdrücke, durch die wir uns etwas geloben, bekräftigen, uns verpflichten oder versagen, von diesem bis zum nächsten, zum Guten uns eingehendenVersöhnungstage, bereuen wir hierdurch, daß sie alle aufgelöst, erlassen und vergeben seien, null und nichtig ohne Geltung und Bestand. Diese unsere Gelöbnisse seien keine Gelöbnisse, unsere Versagungen keine Versagungen und unsereSchwüre keine S ch w üre." Um jedem möglichen Mißverständniß zu begegnen, wirin unseren Festgebeten der Sinn dieser Worte eingehend erläutert. — So heißt es z. B. in dem Heidenheim'schen Machsor: „Unter den Gelübden und Schwüren, die wir im Boraus schon bereuen und für ungültig erklären, verstehen wir nur diejenigen, zu welchen uns eine Unbesonnenheit mittelst eines Jrrthums oder Affekts verleiten mag, keineswegs aber diejenigen, die wir mit Besonnenheit thun, oder zu welchen wir gerichllich angehalten werden. Diese lassen sich nach der Lehre unserer Weisen auf keine Art auflösen noch vernichten, wie aus meiner Einleitung zu Kol-Ntdre deutlich za ersehen ist." Noch ausführlicher S a ch s in seinem Machsor: „Die Formel hat zum Zweck, etwa in Uehereilung, heftiger Aufwallung, ohne die Erwägung der Ausführbarkeit gethanene Schwüre und Gelöbnisse, durch welche sich der Mensch eine Entsagung auferlegt, oder sich zu einer, nur ihn selbst betroffene Leistung verpflichtet und die ihm aus dem Gedächlmß entschwinden könne, für nichtig zu erklären. Die gewissenhafte Strenge, mit welcher das jüdische Gesetz den Ausspruch der Thora: „Wenn Jemand ein Gelübde thut dem Ewigen, oder einen Schwur ausspricht, eine Verbindlichkeit sich selbst auszuerlegen, so soll er sein Wort nicht entweihen; ganz so wie es aus seinem Munde gegangen, sott er thun" (IV. B. M. 30, 3.) in der weitesten Ausdehnung festhält, hat die Beiorgniß nahe gelegt, daß irgend ein als bindend ausgesprochenes Wort unwissentlich und unabsichtlich in Vergessenheit kommen konnte. So entspringt diese Nichtigkeitserklärung nur aus einem sehr hohen Grade der Gewissenhafligkeit in der Beziehung des Menschen zu Gott und zu sich selbst. Von einer Auflösung oder Nichtigkeitserklärung von Verpflichtungen hingegen, die bewußt und überlegt übernommen sind, ferner von solchen, die wir anderen Menschen gegenüb-r auf uns haben, sowie von Eiden, die zur Betheuerung der Wahrheit im Privatverkehr oder vor Gericht geschworen sind, kann keine Rede sein, und hat auf solche die Formel nie Anwendung finden sollen." Diese Auffassung ist allgemein in allen jüdischen Kreisen bekannt. Für die letzteren enthalten diese unsere Ausführungen nichts neues. Wir verzichten darauf unsere Verleumder eines besseren zu belehren. Aber diejenigen, welche die Wahrheit wirklich wollen, verweisen wir auf unseren Versöhnungstag, auf seinen Kol Nidre und auf den Geist der reinsten Gewissenhaftigkeit, wie wir ihn hier in gedrungenen Zügen skizziit haben. Dieses Ideal zu verwirklichen oder ihm wenigstens so nahe zu kommen, als es Menschen möglich ist, möge auch fürderhin als Hochziel des zerstreuten Israel bleiben, wie die Mahnung des Propheten lautet: t6i 30 *n3“i' t6i n?iy wy» t6 nnt*» .3'ikiD pm iy3T iy-)> non o ivo-in dh’D3 nhd’ „Der Ueberrest Israels darf kein Unrecht thun und keinen Trug redcn, in seinem Munde darf keine Täuschung getroffen werden, dann wird er seine Weide und Ruhe finden, ohne daß es Jemand aufscheucht." (Zephanja III, 13.) Zeituugsuachrichterr «ud Corresporrdenze«. Deutschland. Berlin, 4. Dez. Heute hielt der Central- Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens seine ordentliche Generalversammlung ab, die durch einen Vortrag des Herrn Dr. Horwitz über die Erfolge des Centralvereins etngelettet wurde, ca. 400 Personen waren anwesend. Dem vorzüglich vorgetragenen Referat entnehmen wir, daß der Verein eigentlich nur durch die Rechtschutzkommission gearbeitet hat. Diese hat freilich eine ganze An-

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