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Der Israelit · 1894-12-06 · Heft 95 (6.12.1894) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 95 (6.12.1894)
Date
1894-12-06
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXV. Jahrgang. Erste Beilage zu M 95 des „Israelit". Leitender Artikel. Kol-Klidre vor Gericht. Mainz, 5. Dezember. (Schluß aus dem Hauptblatt.) Wenn Wochen hindurch Alt und Jung, Hoch und Nieder betend und fastend, bangend und hoffend die heiligen Zeiten feiern, zu welchen sich ihnen die letzten Tage des scheidenden und der Anfang des neuen Jahres gestalten, dann ist es der Jom Kippur, der Tag der Versöhnung, mit welchem der hehre Cyclus dieser „furchtbaren Tage" abschlteßt. Dieser Tag will uns Versöhnung bringen, Versöhnung mit Gott, Versöhnung mit unserer ganzen Umgebung, Versöhnung vor allem mit uns selber. Dieses göttliche Gnadengeschenk der Versöhnung ist der Preis für das Ringen und Kämpfen gegen Leidenschaft, Lebensgemächlichkeit und Leichtsinn, kurz für die Teschuba (Buße), die alle vor Gottes Antlitz geübt. Sie haben den nioityn jni>, ihn, der jebe leise Regung unseres Innern kennt, als Zeugen angerufen, daß sie fortab nicht mehr der Sünde verfallen wollen, der sie bisher erlegen sind. Sie haben den festen Vorsatz gefaßt, keine That zu begehen, die Gottes Wille als unstatthaft bezeichnet; diesen unerschütterlichen Lebensvorsatz werden sie durch die That ihres Lebens besiegeln. Im Grunde genommen ist Teschuba, ist dieser Vorsatz ein neues Leben zu beginnen, ein Gelübde, ein Entschluß wie jedes andere vu, ja dieser Lebensentschluß ist das Gelübde, das tu par excellence. Die Momente, durch welche es sich von einem gewöhnlichen Gelübde unterscheidet, beeinträchtigen diesen Charakter nicht, sondern sie steigern ihn noch. Während sonst ein Gelübde eine besondere Seite unseres Lebens herausgreift oder ein specielles Gebot oder Verbot zum Gegenstand hat, ist Teschuba ein Neder, welches das ganze vielgestaltige Leben und alle seine Pflichten umfaßt. Während Neder in den meisten Fällen uns zu einer Verpflichtung und Leistung, zu einer Entsagung oder einem Verzicht anspornt, zu dem wir von Hause aus nicht verpflichtet wären, legt uns das Gelöbntß der Teschuba gerade diejenigen Pflichten nahe, die uns ohnedies oblagen, die wir aber trotzdem vernachlässigten und deren fortgesetzter Vernachlässigung eben der feste Teschuba-Vorsatz entgegen treten will. Würden wir unserem Teschuba-Entschluß je im Laufe des Jahres untreu werden, so träfe uns die Verantwortung in ihrer ganzen Schwere, welche auf jedem ruht, der sein vor Gott ausgesprochenes Gelübde bricht. „Durch die Sünde der Gelübde, stirbt dem Mann das Weib, sterben die Kinder in dem zartesten Kindesalter." (Talmud Sabbat Fol. 32. b.) Wie könnten wir auch Sühne und Versöhnung für unser verfehltes Leben in der Vergangenheit erwarten und Gott bitten dürfen, er möge unser „zum Leben bedenken", wenn wir selber mit unserem und unserer Kleinen Leben leichtsinnig spielten, indem uns die Lebensvorsätze nicht mehr in ihrer unverbrüchlichen Heiligkeit dastehen, mit welcher wir an der Schwelle des neuen Jahres ein neues, gotttreues Leben gelobt haben! Diese bedingungslose Heiligkeit des einmal gesprochenen Wortes, als des alle umschließenden geistigen Bandes, das Menschen mit Menschen und selbst mit ihrem himmlischen Vater verbindet, ist daher Gegenstand gewiffenhafter Aufmerksamkeit gerade an dem Tag, der uns die Versöhnung für alle Mängel und Schwächen bringen soll. Die Sünden, welche in dem Mißbrauch des Wortes bei allen nur irgendwie denkbaren Veranlaffungen bestehen, nehmen den hervorragendsten Platz in dem großen Sündenbekenntniß des Verföbnungstages ein; sie sind in nicht weniger als in elffacher Variation vertreten. todV» uwmw «on ,o’nstf n«öiM , nb nwDöa ,nv -rcna ,v'nvv rosa , wronsr mea ,jnn ptc6a poai rrau iE nyiateä. Aber die hohe Bedeutsamkeit, welche dem gesprochenen Worte hier betgelegt wird, beschränkt sich nicht auf dasjenige, das sich an Andere richtet. Es ist vor allem die Gewiffenhaftigkeit, zu welcher das gesprochene Wort jeden gegen sich selbst verpflichtet, dem es einmal über die Lippen gegangen ist. Die geringfügigste Aeußerung, das leichthin gefallene Wort, in das sich irgend ein Vorsatz kleidet, lastet uneingelöst mit schwerer Verantwortlichkeit auf demjenigen, der es ausgesprochen hat. Von dieser peinlichen Gewissenhaftigkeit hat man in außerjüdischen Kreisen kaum eine Ahnung. 112 17 17 N2OV für# H7 piD NUVM OVVtt 1V1UN 't<6 tu bru. „Wenn Jemand sagt, ich will früh aufstehen um diesen Abschnitt, diesen Traktat zu lernen, der hat ein grobes Gelübde gelobt dem Gott Israels. (Talmud Nedarim Fol. 8. a.) Der Gedanke an die schwere Verantwortung, welche ein solches sich selbst gegebenes Gelöbniß, ein an sich selbst gericktetes derartiges Wort bedeutet, lastet schwer auf der Seele des gewiffenhaften Juden. Aber niemals schwerer als am

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