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Der Israelit · 1894-11-29 · Heft 93 (29.11.1894) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 93 (29.11.1894)
Date
1894-11-29
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXV. Jahrgang. Beilage M M 93 des „Israelit“. ZeituttgSnachrichten und Correfporrdeuzerr. Deutschland. Maiuz, 28. November. Unseren Lesern wird es gewiß große Freude bereiten, zu vernehmen, daß wir wieder eines der klassischen Werke des Begründers dieser Blätter, sein ro möge uns bestehen, als Fretbeilage in Buchformat dem „Israelit" beifügen. Es ist diesmal „Elvira" eine Erzählung, die Dr. Lehmann v-rn, im Frühjahre 1868 geschrieben und deren erste Lieferung der heutigen Nummer beiliegt. Berlin, 25. Nov. Wie wir vernehmen, hat sich die Lehrabtheilung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes in der letzten Sitzung, an der auch Angehörige des Lehrerstandrs thetlnahmen, eingehend mit der von verschiedenen Seiten angeregten und theilweise schon verwirklichten Idee eines Verbandes der jüdischen Lehrerbez. Religionslehrervereine befaßt. Allgemein wurde die Zersplitterung der Kräfte, die sich in der Gründung mehrerer Verbände zeigt, lebhaft beklagt; nicht geringe Besorgnis erregte namentlich die Begründung nicht existenzfähig er Verbands-rep. Unterstützungskaffen, die nothgedrungen nach kürzerer oder längerer Zeit zu einer schweren wirtschaftlichen Schädigung der Mitglieder führen muß, ebenso wie die bisweilen gradezu utopischen Ziele, die sich einzelne Verbände gesteckt haben, schließlich nur arge Enttäuschungen und Verbitterung ergeben können. Die Lehrabtheilung des „Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" glaubte angesichts dieser Verhältniffe selbst in Uebereinkunft mit den einzelnen Vereinen — die Begründung eines Verbandes in Erwägung ziehen zu müssen — und sich der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß die Lehrer bis zum Abschluß dieser Erwägungen in ihrem eigenen Interesse die Gründung der verschiedenen geplanten Verbände aufschieben werden. Mit den Vorarbeiten, die gemäß der hohen Bedeutung der Frage für den gesummten Lehrerstand in möglichst eingehender und umfassender Weise vorgenommen und thunlichst rasch beendet werden sollen, ist bereits begonnen worden. Königsberg, 19. Nov. Dem durch den Sturz Caprivi's mitgeriffenen und zum Niederlegen seines Amtes veranlaßten Justtzmintster v. Schelling widmet die hiesige „Hartungsche Zeitung" einen länger« „Nachruf", dem wir Folgendes entnehmen: „Herr v. Schelling hat einen schweren Stand inmitten widerspruchsvoller Bewegungen gehabt. Er war eine vornehme Natur und konnte handgreifliche Ungerechtigkeiten nicht ertragen, auch wenn sie sich in den feinsten Formen an ihn drängten. Man hat Herrn v. Schilling vorgeworfen, daß er übermäßig viel Juden zu Richtern mache. Das Gesetz schreibt vor, daß die Anstellung von Beamten unabhängig vom religiösen Bekenntnis sein solle. Folglich hat der Justizminister V. Schelling, wenn er Juden anstlllte, nur seinem Verfaffungseide gemäß gehandelt. Von einer besonderen Bevorzugung kann um so weniger die Rede sein, als vielmehr der Justizminister an dem Grundsätze festhielt beispielsweise in Berlin nicht mehr Juden zu Richtern zu machen, als es der Verhältnißzahl der jüdischen zu der christlichen Bevölkerung entspricht. Dabet ist aber Herr v. Schilling nicht dafür zu haben gewesen, diesen Grundsatz, wenn er einmal für die Richter der unteren Instanz gelten soll, auch in den oberen Instanzen durchzuführen. Alle jene Angriffe sind daher völlig unhaltbar. Aber Herr v. Schilling hat unter ihnen viel zu leiden gehabt, und sie haben sich zuweilen zu den gröblichsten, widerwärtigsten persönlichen Verleumdungen zugespitzt." Aus der Provinz Pose«, im November. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht den Synagogen-Gemeinden das Recht der Steuerfreiheit nicht zu, da nur die gottesdienstlichen Gebäude der vom Staate ausdrücklich aufgenommenen Kirchengesellschasten von Kommunalabgaben befreit sind. Auf Grund dieser Mittheilung ist die Synagogengemeinde in Graudenz für das Etatsjahr 1894/95 nach einem Einkommen aus ihren Gebäuden von 1750 Mark mit 78 Mark Kommunalsteuer veranlagt worden. Der Vorstand der Synagogen- Gemeinde hat gegen die Veranlagung Einspruch erhoben. Der Magistrat erkannte an, daß die Veranlagung der Synagogen-Gemeinde zu Recht erfolgt ist und daß sonach die Abweisung des Einspruchs erfolgen mußte. Er hat sich aber nicht verhehlen können, daß allein auf Grund des Umstandes. daß die Synagogen-Gemeinde nicht zu den „aufgenommenen Kirchengesellschasten" gehört, nicht eine Steuer von Objekten verlangt werden kann, welche thatfächlich keinen Ertrag bringen, zu deren Unterhalt im Gegentheil die Synagogen-Gemeinde erhebliche Opfer bringen muß. Für das Jahr 1894/95 hat die Synagogen-Gemeinde 9500,49 Mk., das sind 16,15 pCt. der Kommunalsteuer (310 pCt. der Einkommensteuer, 60 pCt. der Grund- und

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