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Der Israelit · 1894-11-22 · Heft 91 (22.11.1894) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 91 (22.11.1894)
Date
1894-11-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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der Jubilar auch dafür stets eingetreten sei, daß diese religiösen Vorträge aufrecht erhallen geblieben im Hinblick auf die Männer, welche s. Z. diesen Verein gegründet, der ursprünglich ein Talmud- Taurob-Verein gewesen. Anknüpfend an die R. Htrsck'sche Erklärung von n*»to2 Kap. 1 V. no. .db^'i Tiy nuna intc^i 0*1*6 'n »n vp'1 und die tr-no - Stelle höidi nni?nn min brachte er damit die 1. aus in Verbindung oVa naja min mit dem Wunsche, daß dem Jubilar die rvai zu Theil werde, auch das 50jährige Jubiläum des Vereins wohlbehalten mitzufeiern, und daß der O'viiy Verein, sowohl in Bezug auf non rH'va als auch wo^n immer herrlicher blühe und gedeihe. Herr Eppertshausen, im Kreise seiner Familie, die alle festlich versammelt waren, sprach seinen Dank aus für die Aufmerksamkeit Aller und versprach, weiter so viel als möglich seine volle Thätigkeit dem ihm so lieb gewordenen Verein zu widmen. Nachdem die Anwesenden — es hatten sich auch Freunde des Hauses und des Vereins eingefunden — zu einem Imbiß eingeladen worden waren, brachten sie ein Hoch auf den Jubilar aus und gingen befriedigt von dieser so schönen und würdigen Feier zum größten Theil zur Eröffnung der Suppen- Anstalt für israelitische Arme bn Berlin, 19. November. Eine besondere Hoffnung für das weitere Gedeihen der blühenden Religionsschule in der Adaß-Jisroel-Gemeinde gewährt uns die Wahl desHrn. Met r Hildesheimer zum Dirigenten an Stelle des verewigten Dr. Deutschländer. Bereits in der langwierigen Krankheit des Letzteren hat Herr Hildesheimer, welcher der jüngste Sohn unseres hochverehrten Rabbiners ist. in der Stellvertretung seine große Befähigung für dieses wichtige Amt an den Tag gelegt. Bei der feierlichen Einführung ins Amt wurde dies hervorgehoben und noch auf die Verdienste des Neuqewählten als Begründer des Jugendgottesdtenstes hingewiesen. — Dem vielfach gefühlten Bedürfniß für eine jüdische Buchhandlung am hiesigen Orte, welche sich nicht mit dem gewöhnlichen Vertriebe allein befaßt, sondern auch auf der Höhe wissenschaftlicher Leistung steht, ist endlich Rechnung getragen. Die bekannte Po pp elau er'sche Buchhandlung, Neue Friedrichstr. 61, ist in den Besitz des Herrn Sänger übergegangen, eines in der Buchhandlung von I. Kauffmann in Frankfurt a. M. seit einer Reihe von Jahren herangebildeten Buchhändlers. Derselbe will sich bestreben, auch allen wiffenschaftlichen Anforderungen bei dem merkantilischen Betriebe seiner Buchhandlung zu entsprechen. — Unser hochverehrter Lehrer Herr Dr. Berliner hat seiner Gesundheit wegen nach der Riviera für die ganze Winterzeit, und zwar nach Mentone sich begeben, um dort Heilung für seine leidenden Respirations-Organe zu suchen. Hoffen wir mit Gottes Hilfe, daß derselbe völlig gesund zurückkehreu werde, um seiner vielfach verzweigten Thätigkeit im Seminar und fü 'die Wissenschaft, in der Gemeinde und für die Vereine, als Rathg ber und Helfer sich wieder ungestört widmen zu können. Schweiz. Bern, 16. November. (Das Schächtverbot.) Durch Volksabstimmung vom 20. August 1893 wurde mittels der Initiative nachstehende neue Bestimmung in die Bundesverfassung ausgenommen: „Das Schlachten der Thiere ohne vorherige Betäubung vor dem Blutentzuge ist bei jeder Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos untersagt." Man wollte damit in That und Wahrheit nur das Schächten des jüdischen Ritus verhindern; doch die schweizerischen Thierschutzvereine hatten die Rechnung umsonst gemacht. Die Schweizer Juden ließen fortan einfach auf deutschem, französischem und italienischem Boden, hart an der Schweizergrenze, Schächteinrichtungen Herstellen, denn die Einfuhr geschachteten Fleisches nach der Schweiz ist nach wie vor gestattet! Demgemäß ist die eigentliche Zweckbestimmung des neuen Verfassungsartikels gar nicht erreicht, zudem nehmen es die Kantone mit dem Schächtverbot im konkreten Fall auch nicht allzustrenge. Schon im letzten Jahre hat daher der Zentralvorstand der schweizerischen Thterschutzvereine bei der Bundesversammlung das Gesuch gestellt, sie möchte ein einheitliches Vollziehungsgesetz zum Schächtverbot erlassen, sowie verbindliche Betäubungsmethoden für die Schlachtthtere der Christen und Juden aufstellen. Nun bringt aber der Bundesrath an die Bundesversammlung den Antrag, dem Begehren der Thierschutzvereine aus konstitutionellen und praktischen Gründen keine Folge zu geben Die Bauern, obschon eigentlich gegen das Schächten eingenommen, würden es durchaus nicht in Ordnung finden, wollte der Bund auch ihnen vorschreiben, in welcher Weise sie fortan ihre Schweine zu schlachten hätten! So ist denn mit dem Schächtverbot nichts erreicht und man muß es bedauern, daß die Initiative die Aufnahme einer so unnützen Bestimmung in die Schweizer Verfassung ermöglicht hat. Rußland. Aus Süd-Rußland. Fast um dieselbe Zeit, in welcher die Leiche des Kaisers Alexander aus Jalta in der Krim foitgeführt wurde, hat dort auch die Ausweisung jüdischer Familien begonnen, welche in Jalta kein Recht zum Aufenthalt haben sollen.

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