Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 89 (15.11.1894)
- Date
- 1894-11-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1652 Nur durch List konnte er denselben beikommen, und hier kamen ihm die niedrigsten und verachletsten seiner Unterthanen. die schwarzen Juden von Ernakulum, zu Hilfe. Als er vor Gram und Leid schon krank und voller Furcht, mit einem unerfüllten Schwur vor die Götter zu treten, war, kam von einer Seite, von der er es am wenisten erwartete, ein Sonnenstrahl voll Hoffnung. Den schwarzen Juden war das Leid ihres geliebten Prinzen zu Herzen gegangen, und so schickten sie die Weisen ihres Stammes mit einem wahrhaft orientalischen Vorschläge zu ihm. Es war einfach — die große Glocke der Niederländer zu stehlen. Denn was war die Glocke anders, als die Zunge der verhaßten weißen Männer, die bei Tag und bei Nacht höhnisch und herausfordernd zu Seiner Hoheit herüberklang? Der Radscha horchte mit einem traurigen Lächeln zu und willigte, kaum an einem Erfolg glaubend, in den Plan ein. Die Juden waren, wie schon früher erwähnt, Gcflügelhändler, und obwohl die Niederländer streng einem Jeden den Eingang zum Fort verwehrten, hatten die bescheidenen Händler ungehinderten Zutritt. So gelang es ihnen, in einem groben Gl flügelkorbe einen Judenknaben in die Festung etnzuschmugqeln. Derselbe führte ein dickes Seil mit sich, dessen Ende er in der Dunkelheit der Nacht an der Glocke befestigte, während er das andere Ende über die Mauer warf, wo seine Genossen ihn erwarteten. Sodann umwickelte er den Klöppel mit berettgehaltenen Tüchern und schnitt die Stricke, an denen die Glocke aufgehangen war, entzwei. Mit vieler Mühe brachte man die Glocke über die Mauer und in ein Boot, das fie in einer halben Stunde vor den freudestrahlenden Radscha brachte. Die wohlbekannte Gemächlichkeit der Niederländer mag diese abgehalten haben den Diebstahl zu rächen. Sicher ist, daß die Glocke noch heutigen Tages vor der Schatzkammer des Radschas von Ernakulum hängt und die Stunden zum Besten der schwarzen Juden angibt. W. Berlin, 10. Nov. Wie bereits in voriger Nummer kurz mttgethetlt, richtete die Generalsynode an den ev. Oberkirchenrath die Bitte, dahin zu wirken, daß unter Anderem die Vereidigung von Christen nur von christlichen Richtern geschehe. Gegen diesen Punkt nahm Syn.-Prof. Dr. Kahl aus Bonn entschieden Stellung, da er dieses Verlangen für rechtlich unerfüllbar halte. Die Einführung einer solchen Bestimmung in die Gesetzgebung wäre bedingt von einer Aenderung des Gesetzes vom 3. Juli 1869, das die Gleichberechtigung der Konfessionen konstituirte. Dieses werde als das Fundamentalgesetz der Gewissensfreiheit in Deutschland betrachtet, und eine Einschränkung derselben erscheine ihm jetzt ganz ausgeschlossen. Das Recht auf Erlangung öffentlicher Aemter sei ein Ausfluß der staatsbürgerlichen Rechte. Wolle man die jüdischen Richter von dem Rechte der Eidesabnahme ausichließen, so würde man Richter zweiter Klaffe schaffen, und dies sei nach der Entwickelung des deutschen Richteramtes unmöglich. Die Konsequenz des ganzen Antrages würde die Ausschließung der Ntchtchristen vom Rtchteramte sein. (Sehr wahr!) Was dem einen Recht sei, müffe dem andern billig sein, dann müßten Juden und die Angehörigen anderer Konfessionen auch verlangen dürfen, den Eid nur vor Richtern der eigenen Konfession abzulegen. Er halte das ganze Verlangen für unausführbar und innerlich nicht berechtigt. Er beantrage also: An die Stelle der Thesa a—d. des Antrages der westfälischen Synode die Beschlüffe der Eisenacher Konferenz zu setzen, bezüglich der These e. aber zu beschließen: „In Erwägung, daß nach der gegenwärtigen Lage des öffentlichen Rechts die richterliche Befugniß zur Eidesabnahme grundsätzlich von den Konfessionen unabhängig ist, auch von einer Inanspruchnahme der Reichsgesetzgebung zur Aenderung dieses Grundsatzes keinerlei Erfolg versprochen werden kann, geht die Generalsynode über die Litt. e. zur Tagesordnung über." Der Antrag fiel durch. Fürth, 12. Nov. Zum Direktor des hiesigen bayerisch-israelitischen Waisenhauses wurde Herr Drftrrktsrabbiner Dr. H. Deutsch in Burgpreppach ernannt. Als Dr. M. I. Königshöfe r nach segensreicher Thätigkett vor wenigen Monaten die Augen für immer schloß, war man über seinen Nachfolger in weitesten Kreisen der hiesigen Bevölkerung keineswegs im Zweifel. Sofort wurde Herr Dr. Deutsch als der berufene Nachfolger mit seltener Einstimmigkeit genannt. Die Entscheidung zog sich trotzdem in die Länge, weil Herr Dr. Deutsch sich sträubte, seinen bisherigen Wirkungskreis zu verlassen. Die heute endlich erfolgte Entschließung wird hier mit der größten Befriedigung ausgenommen werden. Im Kreise seines bisherigen Wirkens, wo Herr Dr. Deutsch sich der lebhaftesten Sympathien der gesummten Bevölkerung erfreut, wird man ihn allerdings überaus schmerzlich vermissen. Aus Baden schreibt man uns: Die Freiburger Synagogenordnung-Geschichte hat bet mir nicht wenig Kopfschütteln erregt. Daß solche Bestimmungen und Maßnahmen stattfinden, konnte kaum begreifen, da wir ja einen Oberrath haben, der Synagogenräthe maßregeln, bz. ihres Dienstes enthebe« lassen kann, wenn sie seinen Anordnungen entgegen handeln. Der Synagogenrath darf 1. keine Synagogenordnung festsetzen, die nicht von der Bezirkssynagoge genehmigt ist, denn nur diese