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Der Israelit · 1894-11-12 · Heft 88 (12.11.1894) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 88 (12.11.1894)
Date
1894-11-12
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1648 allen rituellen Anordnungen desselben gewissenhaft nachzukommen sich verpflichten, der Gemeinde bekannt gegeben werden. Nicht minder eifrig hat Dr. Kroner die Arbeit der religiösen und geistigen Hebung seiner Gemeinde ausgenommen. Es ist durch seine Verwendung den Schülerinnen des Olgastifts und des Katharinenstifts, — Mädchenschulen, die unter dem Protektorat der Königin stehen, — gestattet, am Sabbat nicht zu schreiben, wenn die Eltern es wünschen. Für einen besseren Religionsunterricht wird demnächst in der neugestalteten siebenklassigen Religionsschule gesorgt sein, für die bereits neue Lehrkräfte gewonnen sind. Auch das Vereinsleben nimmt einen neuen Aufschwung, ein „Tifereth'Bachurim-Verein," in welchem allwöchentlich am Vereinsabcnd Vorträge gehalten werden, und ein „Jsr. Jungfrauen Verein", der bereits 130 Mitglieder zählt, sind ins Leben gerufen. München, 16. Oktober. Im Frühjahr verunglückte in den Bergen um Patenkirchen ein Lieutenant. Der um Hilfeleistung telephonisch angegangene praktische Arzt Dr. Eder hat:e im Telephongespräch u. A. die Frage gethan, ob der Verunglückte wohlhabend sei. Diese Bemerkung machte das antisemitische „Deutsche Volksblatt" zum Gegenstand eines Artikels, worin dem Dr. Eder (einem Juden) der Vorwurf gemacht wurde, er habe seine Hilfeleistung von den Zahlungsverhältnissen des V.runglückten abhängig machen wollen. Dr. Eder stellte deshalb Klage. Das Schöffengericht verurtheilte den Redakteur und Herausgeber des „Deutschen Volksblatt" zu 3 Wochen Gefängniß. In den Urtheilsgründen wird ausgesprochen, es sei nicht nachgewiesen, daß Dr. Eder in gewinnsüchtiger Absicht die kritische Frage gestellt, vielmehr spreche sein ganzes sonstiges Verhalten zu seinen Patienten dagegen. Die Wahrung berechtigter Interessen könne dem Angeklagten nicht zugestanden werden, er habe sich nur an einem politischen Gegner rächen wollen. Bromberg, 26. Oktober. Wegen Verbreitung von Flugblättern mit der Inschrift „Kauft nicht bei Juden" wurde der Handlungsgehilfe R. in Thorn mit 9 Mark bestraft. Infolge seines Widerspruches kam die Angelegenheit vor das Schöffengericht und dieses entschied zu Gunsten des Angeschuldtgten. Der Richter erklärte, es sei Jedem unbenommen, zu kaufen, wo er wollte, daher sei cs auch nicht strafbar, wenn Jemand Bekannte zum Einkauf an bestimmten Stellen auffordere. Das Anheften von solchen Blättern an Häusern u. s. w. sei allerdings grober Unfug, das bloße Verbreiten aber nicht. Bromberg, 28. Okt. Ein frecher Einbruchsdiebstahl ist in der Synagoge zu Schubtn verübt worden. Durch Zertrümmerung mehrerer Fensterscheiben gelangten die Einbrecher in das Innere des Tempels und nahmen den Almosenkasten mit ungefähr 6 Mark mit. Die Diebe vrrmutheten, das Silbergeräth der hohen Feiertage wegen in der Synagoge zu finden; jedoch waren sie arg enttäuscht; denn der Synagogendiener Caspary bewahrt es des Nachts immer in seiner Behausung auf. — Ebenso ist Nachts am 17. v. M. die Synagoge zu Bartenstein beraubt worden. Mehrere werthvolle Gegenstände, und zwar eine Tischdecke, eine Vorhangdecke von Plüsch, ein Barett, zwei silberne Thoraftäbe und zwei Thoramäntel sind in die Hände der Diebe gefallen. Plescheu, 28. October. Wegen Unterdrückung einer Urkunde waren der Gastwirth Abraham Cohn in Labischin und zwei Mitangeklagte Namens Lindenberg und Joseph am 7. Mai d. I. vom Landgericht Bromberg zu je einem Monat Gefängniß und 50 Mk. Geldstrafe verurthetlt worden. Cohn war von der weiteren Anklage der Fälschung einer Urkunde freigesprochen worden. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Die Angeklagten bilden den Vorstand der israelitischen Gemeinde in Labischin. In einer Vorstandssitzung war beschloffen worden, dem dortigen Kantor und Schächter Rosenberg seinen Kontrakt bis zum Jahre 1900 zu verlängern, und war dieser Beschluß in das Protokollbuch der Gemeinde ausgenommen. Später wurden Klagen gegen die Amtsführung Rosenbergs laut, und man wünschte, die Verlängerung der Amtsdauer ungeschehen zu machen. In einfachster Weise wurde dies durch Herausreißen des betreffenden Blattes aus dem Protokollbuche bewirkt. Später reichte Cohn dieses Blatt, auf dem er jedoch noch eine dem Rosenberg ungünstige Aenderung vorgenommen, freiwillig bei dem Amtsgericht Labischin ein. Die Revision der Angeklagten gegen ihre Verurtheilung wurde gestern vom Reichsgericht verworfen, dagegen nahm die Sache für Cohn noch weiterhin eine günstige Wendung, indem auf die Revision des Staatsanwalts das Urtheil insoweit aufgehoben wurde, als Cohn von der Anklage, die betr. Urkunde obendrein gefälscht zu haben, fretgesprochen worden ist. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Prag, 4. November. Am 17. November d. I. werden es 25 Jahre, daß der hiesige Verein zur Unterstützung der hilfsbedürftigen Jugend „Chanuka", einer der populärsten und distinguiertesten Vereine am Platze, gegründet wurde. Mitbegründer dieses Humanitären Vereines ist der Buchhändler Jakob B. Brandeis, welcher auch seit dem Bestände desselben dem Vorstande als Mitglied angehört, und seit 20 Jahren Präses desselben ist. Der

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