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Der Israelit · 1894-11-12 · Heft 88 (12.11.1894) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 88 (12.11.1894)
Date
1894-11-12
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Wesel. Am 512^, den 27. Oktober waren 50 Jahre verflossen, seitdem die hiesige Synagoge ihrer Bestimmung übergeben worden war. Aus diesem Anlässe fand am genannten Tage zunächst eine gottesdienstliche Feier statt, die sich, Dank der Bemühungen des Vorstandes und ganz besonders der des Lehrers, Herrn Spier, zu einer überaus erhebenden gestaltete. Ein unter Leitung des letzteren Herrn stehender, von ihm ins Leben gerufener Männerchor erhöhte dieselbe durch mit vielem Fleiß eingeübte und äußerst correct zum Vortrag gebrachte Gesänge. In dem festlich geschmückten GotteShause hatte sich eine große Zuhörerschaft eingefunden, welche sichtlich erregt der von Herrn Lehrer Spier gehaltenen, äußerst inhaltreichen, spannenden und mit allseitigem Beifall aufgenommenen Festrede lauschte. Letztere enthielt einen Rückblick auf die in den verflossenen 50 Jahren in unserer Gemeinde sich zugetragenen wichtigsten Ereignisse, auf die großen Männer, welche hier gelebt haben und ihre segensreiche Wirksamkeit und zum Schlüsse eine Aufforderung zur Nachahmung und Begeisterung in der Liebe zur Religion, zum Gotteshause und zum Vaterlande. Am Abende des folgenden Tages fand das Synagogen-Jubiläum durch ein gemüthliches Fest seinen Abschluß, zu welchem sich sämmtliche Gemeindemitglteder und viele auswärtige Gäste vereinigt hatten. Rach einem von Herrn Lehrer Spier verfaßten und von demselben mit Begeisterung vorgetragenen Prologe, der mit einem ebenso begeisterten Hoch auf Sr. Majestät den Kaiser schloß, in das die Versammlung brausend einstimmte und nach welchem das „Heil Dir im Stegerkranz" stehend gesungen wurde, folgten Concert, theatralische Aufführungen und Festbankett, welche die Festgesellschaft in der denkbar gemüthlichften Stimmung bis zum heranbrechenden Morgen zusammenhielten. Gewiß wird dieses glänzend verlaufene Synagogen-Jubiläumsfest bei allen Theilnehmern lange Zeit in freudiger Erinnerung bleiben. Brette«, 31. Oktober. Die Nr. 80/81 Ihrer Zeitung bringt einen längeren Artikel: „Aus dem Großherzogthum Baden" und enthält hierin auch eine Auslassung betreffs zweier im diesseitigen Nabbinatssprengel fungierenden Schochtim rc., die zum allermindesten unwahr ist. In Gemmingen nämlich, woselbst seit geraumer Zeit die j. Unterlehrer — an der Elementarschule — zugleich den Religionsunterricht ertheilen, eo ipso schon von Staatswegen die riv'nv nicht ausüden dürfen, ver'ieht seit 6</4 Jahren der 43jähr. Cultusbürger Lehmann Frank, und in Münzesheim, da die kleine Gemeinde schon ein Vierteljahrhundert! des eignen Lehrers entbehrt, der ebenfalls noch im ' kräftigen Mannesalter stehende, jetzige Altvorsteher Maier Stroh, seit mehr als 15 Jahren ununterbrochen den Schächterdienft. Beide haben s. Z.. nachdem sie unter Leitung städtischer Gemeindeschochtim die theoretische und praktische Seite des Schächteramts erlernt, bei mir eine umfassende theoretische Prüfung, bestehend in Auffinden und Ausschleifen der niö'JD in Schlachtmessern, der einschlaql. in Bezug auf Schechita und Bedika rc. zur Zufriedenheit abgelegt, sowie in meiner Gegenwart 3 Stück Federvieh (worunter regelmäßig eine Taube) rituell geschachtet und auch den sonstigen Auflagen behufs nachherkger Abschlachtung einer gewissen Anzahl von Klein- und Großvieh, unter einem vollkommen entsprochen, bevor ich die Autorisation (r6ap) ertheilte. Ohne noch zu fragen, wer ist denn der Unberufene, der unter der Hülle der Anonymität sich als Sachverständiger geberdet . . , erwähne ich noch in Bezug auf das „Nichtgutsehen" des Schochet Stroh in Münzesheim, daß derselbe, wie viele Tausend Andere, kurzsichtig ist und bei Ausübung der Schechita-Bedika eine geeignete Brille trägt, und mit Nichten unter den obwaltenden Umständen untauglich ist. Wird ja weder das zu handhabende Schlachtmesser (po) noch das gu. Schlachtthier und die nachher zu untersuchenden Organe von dem Funktionär einige Kilometer weit entfernt sein! Erhielt ja auch vor einigen Jahren ein in Eppingen geborener und ununterbrochen bis jetzt dort wohnender Privatmann von einem nahen Rabbiner einer orthodoxen Religionsgesellschaft, ohne daß ich als einzig zuständiger Rabbiner überhaupt, geschweige von Letzterem vorher irgendwie befragt, oder später benachrichtigt wurde, rfrap behufs Ausübung der Schächterfunktion, und trug und trägt derselbe weniger aus Koketterie, sondern auch aus zwingender Nothwendigkeit eine Brille! Derselbe bat aber ketnenfalls die praktische Erfahrung der Obenbezeichneten. Ueberdies dürften seine dtesbezügl. theoretischen Kenntnisse, wenn sie etwa weiter ausgedehnt werden wollten, als über das einfache Wissen in Bezug auf die Richtigstellung des Schlachtmessers und die Normen betreffs der npnai nana? 2C., d. h. etwa auf Begründung und Erfassung der mos in und der davon abzuleitenden Decisoren, auch bei ihm vergeblich gesucht werden, selbst wenn der Gottbegnadete mit einem Dutzend guter, unbewaffneter, oder brillengestärkter Augen ausgestattet wäre. Bezirks-Rabbiner L. Schleffinger. Würzburg. Ihrem Wunsche gemäß schreibe J^uen für den „Israelit" von b"- hjv 'i den Namen der Mutter: vbiyn np:n p rui\

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