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Der Israelit · 1894-11-05 · Heft 86 (5.11.1894) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 86 (5.11.1894)
Date
1894-11-05
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Schließlich wollen wir nicht unerwähnt lassen, daß wir auch in diesem Jahre eine gewisse Anzahl Auswanderer aus Libau über Stettin via. Vremcn und Rotterdam nach Amerika befördert haben, für welche Herr Baron v. Hirsch die Beförderungskosten zur Verfügung gestellt hatte. Unser Kaflenbcstand ist ein nur noch ganz geringer. Wir haben deshalb beschlossen, unsere Betriebskosten auf das geringste Maß herabzusetzen, einen Thetl des Personals zu entlasten und das Büreau zu verkleinern. Der Thatsachen, die uns zur Fortsetzung unserer Thätigkeit nöthigen, ist bereits gedacht. Mögen uns unsere Freunde hierin mit derselben Thatkraft und Herzenswmme zur Seite stehen, wie bisher! ZeitrmgSrrachrichte« «n- Corresporrdenzer, Deutschland. Gieße«. Ueber den gegenwärtigen Stand der antisemitischen Bewegung in Oberhesten schreibt der amtliche „Gießener Anzeiger:" „Im Laufe des nun zu Ende gegangenen Sommers hat sich zwar langsam, aber stetig, eine Wandlung in unserer Landbevölkerung vollzogen, die mit Freuden begrüßt werden kann, nämlich: Der Antisemitismus, oder für unsere speziellen Verhältnisse richtiger, der BöckeliSmus ist kleiner und kleiner geworden und befindet sich deutlich im Zustande der Agonie. Schon im vorigen Jahre betonte der „Gießener Anzeiger" häufig, daß die wüste Agitation der Böckelschen Blatter die Leute wohl aufhetzen könnte, aber einen dauernden Erfolg niemals erzielen würde. Unsere Landleute hörten es nämlich recht gern, wenn ein wenig über Negierung. Verwaltung, Beamte, Geistliche und Lehrer geschimpft wird. Folgen diesen Hetzereien und Großsprechereien aber keine entsprechenden Leistungen — wie wir es seit einigen Jahren deutlich zu beobachten Gelegenheit hatten — dann gehen selbst den einfachsten Leuten die Augen auf und sie gewinnen die Ueberzeugung, daß es besser ist langsam im Guten fortzuschreiten, als sich von unfähigen „Krischern" durcheinander bringen zu laffen. Zwar ist der Antisemitismus noch nicht ganz beseitigt, und er wird wohl auch noch da und dort etwas von sich hören laffen. Aber seinen Höhepunkt hat er längst überschritten und besonderen Schaden wird er hoffentlich nicht mehr anrichten." Aehnliches wird auch nach dem Abgang von Dr. Vogel über den Rückgang des Antisemitismus in Baden berichtet. Leipzig, 25. Oktober. „Kauft Eure Weihnachtsgeschenke nur in christlichen Geschäften!" so lautete die Parole eines Flugblattes, das der deutsche Reformverein Darmstadt in Darmstadt, zum Thetl auch im Kreise Offeubach vertheilt hatte. In diesem Flugblatte wurde den Juden ein „geringeres Maaß sittlichen Empfindens, welches ihm ohne Bedenken unerlaubte Vortheile wahrnkhmen läßt," vorgeworfcn. Gegen den Vorfitzenden des Reform Vereins, Schuhmacher Sebastian Mühlfeld, und die Herren Fries und Brehm wurde seitens vierundzwanzig jüdischer Geschäftsinhaber in Darmstadt als Nebenkläger Strafantrag wegen Beleidigung und ehrenrühriger Nachreden gestellt, die erwähnten Angeklagten jedoch vom Landgericht in Darmstadt am 21. April freigesprochen. Die Revision der Nebenkläger gegen dieses Urtheil wurde heute vom RetchsanwaltDr.Menge in längerer Rede befürwortet, in der er über das Urtheil etwa Folgendes sagte: Das Urtheil stellt fest, daß die in dem Flugblatt b'haupteten Thatsachen geeignet sind, die Juden verächtlich zu machen, kommt aber aus drei Gründen zur Freisprechung der Angeklagten. Erstens sei, führt das Urtheil aus, für Annahme einer Beleidigung eine individuelle Sp'tze erforderlich; hier fehle sie, weil „der ganze Aufruf zweiffellos eine sachliche Tendenz habe. Eine Hervorhebung und Rüge allgemein bestehender bez. dafür gehaltener Meßstände könne nicht für unerlaubt erachtet werden." Hier liegt eine handgreifliche Verkennung der Absicht und des Bewußtseins der Beleidigung vor. Die Freisprechung hätte nur dann erfolgen können, wenn § 183 Str.-G.- B. (Wahrnehmung berechtigter Interessen) angewendet worden wäre. Das ist nicht geschehen, dieser erste Grund der Freisprechung ist rechtsirrthümlich. Der zweite Grund ist der, daß es an einer bestimmten Person des Beleidigten, der dritte, daß es an dem Bewußtsein des Beleidigers fehle, daß diese bestimmte Person getroffen werde. Objekt der Beleidigung ist eine physische Person. Sie braucht aber nicht mit Namen genannt zu werden; cs genügt eine Bezeichnung, die erkennen läßt, daß die beleidigende Aeußerung sich auf die oder die Person bezieht. Ob die Beleidigung gegen eine Gesammtheit im Einzelfall auch die der Gesammtheit angehörenden einzelnen Personen trifft, ist im wesentlichen eine thatsächliche Frage, und cs erscheint auf den ersten Bl'ck, als ob die Feststellung des Vorderrichtcrs, daß das Flugblatt die Darmstädter Juden nicht treffe, eine thatsächliche sei. Bei näherem Zuschauen erkennt man jedoch obermals eine Verwechslung von Absicht und Bewußtsein der Beleidigung, die sich wie ein roter Faden durch die Urteilsbegründung zieht. Daß der in Darmstadt verbreitete Aufruf gegen die Juden in Berlin wirken solle, davon kann gar keine Rede sein. Eine an sich vorhandene Begrenzung auf einen bestimmten Personenkreis kann dadurch nicht aufgehoben werden, daß das Flugblatt auch noch in Offenbach verbreitet worden, daß der Beleidiger auch noch andere Personen hatte treffen wollen. Es genügt, wenn er das Bewußtsein hatte, daß der unbefangene Leser die Behauptungen des Flugblattes auf die

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