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Der Israelit · 1894-11-05 · Heft 86 (5.11.1894) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 86 (5.11.1894)
Date
1894-11-05
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1606 eine Gefahr für das eigene Vaterland heraufbeschworen. Es mußte daher die Auswanderung tn geordnete Wege geleitet werden. N cht jeder Auswanderer war (an Rahmen unserer Thätigkeit) zur Auswanderung berechtigt, nicht jeder dazu geeignet. Wer ohne in die AnsiedelungS-Distrikte verwiesen oder durch die hierbei mitwtrkenden Nebenumstände gezwungen zu sein, sein Glück im Auslande versuchen wollte, der war zur Auswanderung nicht berechtigt; und wem Krankheit, Gebrechlich, keit, allzugroße Zahl der Familienmitglieder und dergl. die Einwanderung ins Ausland verbot, der war zur Auswanderung nicht geeignet. Alle Auf Wendungen für den Erfteren würden dem wahrhaft unglücklichen Ausgewieseuen (wie er hier kurz genannt werden soll) entzogen worden sein; und alle Hilfe für den Letzteren würde besstr für gesunde, kräftige Personen aufgcwendet worden sein, denen die Einwanderung ins Ausland ge-stattet war. Auf diesen letzteren Umstand war besonders Gewicht zu legen, denn darüber konnte von vornherein nicht der geringste Zweifel bestehen, daß die Gesetze und Verordnungen oes In- und Auslandes, insbesondere über Ein-, Durch- und Auswanderung aufs Strengste zu wahren, daß namentlich im Vaterlande selbst mit peinlichster Sorgfalt die bestehenden Vorschriften befolgt werden mußten und nichts geschehen durfte, was nicht vorher den Behörden bekannt gemacht war. Die nothwendige Sichtung der Auswanderer mußte selbstverständlich an die Grenze verlegt werden. Galt es doch, denjenigen, welchen Hilfe gewährt werden sollte, möglichst bald zu helfen, die Andern dagegen möglichst bald über die Versagung der Hilfe aufzuklären. Solche Grenzkomilös, denen die Sichtung zufiel, mußten überall da errichtet werden, wo berechtigte Auswanderer zu erwarten waren, also an der preußischen und schlesischen, nicht aber an der polnisch-posenschen Grenze, denn dort würde ein Komitö höchstens als Anreiz zur Auswanderung gedient haben. Es galt ferner, die gesichteten Auswanderer zur Weiterbeförderung zu sammeln. Zu diesem Zwecke wurde in Preußen (Königsberg) und Schlesien je ein Hauptgrenzkomitö eingesetzt, das die gesichteten Personen zur weiteren Beförderung übernahm. Da aber auch versprengte Elemente gesammelt werden mußten, damit sie nicht im Jnlande sich verbreiten konnten, so war es nothwendig, hier und dort auch zu diesem Zwecke Komitös zu errichten. In den Hafenstädten endlich mußte für die rasche Verschiffung der Gesichteten Sorge getragen die See gelangt, ebenso wie etwaige Rückwanderer auf kürzestem Wege zur Grenze zurückzubesördern. War bet der Sichtung festgestellt, wem die Hilfe des Deutschen Central-Komilös zu gewähren war, so mußte nunmehr das Z el der Auswanderung im Einzelnen ins Auge gefaßt werden. Da galt es, die Wünsche der Auswanderer selbst zu berücksichtigen, insbesondere ihren Anhalt im Auslande zu prüfen. Aber noch ungleich mehr mußten die Verhältnisse der einzelnen Länder, welchen sie sich zuwenden wollen, die Entscheidung beeinflussen. Denn das Deutsche Central-Komit« durfte die Auswanderer nicht blos fortschicken, sondern mußte sie unterbringen. Nun verbot sich die Einwanderung in manche Länder schon vermöge der politischen Lage von selbst, andere konnten neue Einwanderer vorläufig nicht unterbringen, andere endlich (vor Allem Nordamerika) durften nicht unvorbereitet mit Einwanderern überfüllt werden, während eine wohlvorbereitete Einwanderung für Land und Einwanderer von Erfolg sein konnte. Deshalb waren durch unsere Freunde in den einzelnen Ländern die Verhältnisse derselben näher zu erkunden, dann entsprechende Vereinbarungen mit den ausländischen HilfskomrlLs zu treffen. Dann erst konnten die Auswanderer von den Hauptgrenzkomitös nach der Centralstation Charlottenburg — später Ruhleben, — von dort in die Häfen und von den Hafcnkomites in das auf ihr Eintreffen vorbereitete Ausland befördert werden, — dann erst war Aussicht vorhanden, daß die richtigen Leute, 'auf dem richtigen Wege, an den richtigen Ort gelangten und daß die Einwanderung den Auswanderern selbst und den tn Rußland Zurückgebliebenen von Segen sein konnte. Eben darum durften wir auch keine Maffenanstedelung bewirken, mußten vielmehr jeden Ort, der den geschilderten Bedingungen entsprach, für die Verschickung der Auswanderer ins Auge fassen. Unter Anwendung dieser Grundsätze sind seit dem 1. Juni 1891 56 233 Personen vollständig auf Kosten des Deutschen Central-Komtlös befördert worden, während im Ganzen 191 482 Personen von den Deutschen Komiißs verpflegt und weiter befördert worden sind. Und die Grundsätze haben sich bewährt, denn von all den Beförderten sind Wenige*) nach Rußland zmückgekehrt; die Allermeisten haben im Auslande ihr Unterkommen gefunden, viele haben sich bereits behaglichere L.bensverhältniffe schaffen, ja eine große Anzahl hat ihre näheren oder entfernteren Familienangehörigen auf werden, auch waren von dort aus Ungeeignete oder Unberechtigte, die auf eigene Faust bis an *) Unter diesen Wenigen sind zudem Jene inbegriffen, die zufolge Todes von Familienmitgliedern, oder eigener Erkrankung, endlich aber, um in der Heimath ihrer Militärpflicht zu genügen, nach Rußland zurückkehrten.

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