Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1894-11-01 · Heft 85 (1.11.1894) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 85 (1.11.1894)
Date
1894-11-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2446951-2448412-2448488--39519-2487672
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1574 unterscheidet. Die Ecken des Feldes, die Nachlese, der Bodenertrag im Brachjahre gehören bekanntlich nach dem bibl. Gesetz ebenso dem Fremdling wie dem Eingeborenen. Kein Feldeigenlhümer darf sich daher vermessen dem einen Armen den Genutz hievon zu gestatten und dem Andern dies zu verwehren, selbst wenn dieser Andere ein heidnischer Fremdling wäre. Wer so handelt, der sündigt gegen die von Gott festgesetzte Weltordnung (Peah Abschn. 5, Mischnah 6)\ Den heidnischen Fremd ling zu kränken, gilt als dreifach, ihn zu unterdrücken als zweifach sündhaft, darunter ist auch zu verstehen, daß der israelitische Gläubiger dem heidnischen Fremdling kein strenger und harter Mahner sein darf (Baba Meziah 58, b)2. Unter den sieben Moralgesetzen, welche auch für die Heiden Gültigkeit haben, ist auch das Gebot enthalten, daß er kein unrechtmäßiges Gut sich gewaltsam aneignen darf, und wie dieses Gesetz für diesen bindend ist, so ist es auch für den Israeliten bindend, es dem Heiden gegenüber zu beobachten. Es ist strengstens verboten den heidnischen Götzendiener durch Unrecht oder Gewalt in seinem Besitz zu schädigen (Sanhedrin 56, und Baba Kamah 113 b)3). Wer das Recht, auch des heidnischen Fremdlings beugt, ist, wie wenn er das Recht Gottes beugen möchte (Chagigah 4,b)4). Auch Wucherzinsen vom Heiden zu nehmen ist religionsgesetzlich untersagt. (Bab. Meziah 70 b) 5). Selbst die Meinung eines Heiden zu täuschen, ohne dabei eine schädigende Absicht zu haben, ist auch verboten, da man auch diesem gegenüber Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit in vollem Maße zu üben verpflichtet ist. Der große Talmudlehrer Samuel lehrte: Es ist nicht erlaubt selbst einen Heiden in seiner Meinung zu täuschen. Dieser Gelehrte machte einst eine Schifffahrt; als er am Ziele angelangt war, befahl er seinen Dienern dem Steuermann die Fahrt zu bezahlen. Als Samuel dann hörte, womit der Diener bezahlt hatte, war er über diesen sehr ausgebracht. Warum? Weil er den Schiffseigenthümer, der ein Heide war, getäuscht hatte und ihm eine Henne, die wie rituell geschlachtet schien, in Wahrheit aber trefa war, als Steuerlohn gegeben. Daran knüpft nun der Talmud folgende Lehren: Ein Mensch soll den andern nicht zum Mahle dringend einladen, wenn er bestimmt weiß oder voraussetzt, daß er bei ihm nicht speisen wird; man darf Keinem Geschenke anbieten, wenn man weiß, daß er sie nicht annehmen wird; man darf Niemanden zum Trinken einladen und ihm. ein frisches Faß Wein öffnen, das man dem Händler schon verkauft hat, ohne es ihm früher bekannt zu geben; man darf nicht sprechen: Salbe Dich mit Oel aus diesem Kruge, wenn derselbe leer ist; ein Mensch darf dem andern keine Schuhe verkaufen mit der Bemerkung, daß das Leder davon von einem gesunden, geschlachteten Thicre ist, in Wahrheit aber von einem gefallenen herstammt; man schicke Keinem ein Faß Wein, in welchem obenauf Oel schwimmt, damit der Andere meine, das ganze Faß sei voll von Oel. Einst ereignete sich ein solcher Fall und der Andere lud sich Gäste dazu ein; als er aber dann sah, daß das Faß voll mit Wein war, kränkte er sich so sehr darüber, daß er aus Scham vor seinen Gästen einen Selbstmord beging (Chulin 94).°) So wahrhaftig mußte der Jsraelite nach talmudischem Gesetz auch mit dem Heiden und Götzendiener verkehren. Was das Ehrtstenthum betrifft, so wird jeder wirkliche Talmudkenner ohne allen Zweifel darüber sein, daß die Bekenner desselben in dem jüdischen traditionellen Schriftthum nicht nur mit dem Begriff Akum, Götzendiener, durchaus nicht identifizirt werden, sondern in jeder Beziehung als vollkommen gleichberechtigte und vor Gott dem Herrn als vollkommen gleichwerthige und gleichgestellte Kinder des Weltenschöpfers gelten, ebenso wie die Bekenner des jüdischen Glaubens; besonders was der Jsraelite in Bezug auf Gerechtigkeit, Wahrheitsliebe und Gewissenhaftigkeit seinem Glaubensbrudcr gegenüber verpflichtet ist, dasselbe gilt auch ganz in demselben Matze seinem christlichen Mitbruder gegenüber. Selbst von den Heiden, die außerhalb Kanaans jt'cd ront? in nuo Nb “iriNn nw naa anN.a m (I rnn n^ acNji n? by: D*uyn nN b;u n; nn po anN hn . 0 'H HN5) D3iy aOj 'oi 'aa aaiy lamam piNb *aa aaiy ajn hn ruNcn (2 . (a"y , m Nyav Naa) Nin baaa niroa ib rrnn Nbi pinJD) baaa am pH ru ua num mau yaty p (3 . (a"y J"’p Nnp Naa) hdn D'aay bu rmjn) nbyc bw uh hüd law aj bt? p naon ba (4 . (a"y h p naaa: Na : uaap’ man pma nnani ^rwa mn naao (5 . (a"y ,'a Nyav Naa) nan rvaa ib'BNa r-rbN ,o"iay a^ inya pon nya aujb tidn aNiv^ avN (6 itd'o miaob nm’B myotpa b"N , Nasa aay nin bNiDten nana wn nsvaD nbunn ’on acN , aap'N ,aepNi iasN myoa rvana din anam aN ,'iai nmnm aoa rvbnu bapo uw ia yan manpna ib naa' Nbi ayv uw o yavi auN’ Nbi , lynin a"N NaN uuna naiaian nvan ib nns» Nbi nnu anjo rvanb oaN aom Na aai jpn -po pw *p ia nvan nona vaN ajp* xai inyauttf ubd nmnttf mn baaa btp nvan nanb arjyty naNa ntpyoi n»s by ptsn p bty N'.a^ nnsdi Djaji D’naiN mby pai »pro ms by ^a pan y . (a"a rja pin) vaay hn pam y bw

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.