Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 85 (1.11.1894)
- Date
- 1894-11-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXV. Jahrgang. M 88. Der Israelit. Ein Genlrat-Hrgan für das orlhodore Audenlhum. Begründet von Dr. Lehma«» in Mainz. Donnerstag, den 1. November 5655 (1894). Letteuver Urttket. Die Wahrhaftigkeit und die Ethik des Judcuthums. Von Rabb. Heinrich Galandaner in Soborten (Böhmen). VIII. Die Wahrhaftigkeit gegen Nichtisraeliten. III. Capitel. Die antiken Völker, die mit ihrer Eultur prunkten und die andern Nationen so gerne mit Stolz und Verachtung Barbaren nannten, kannten trotz ihrer hochentwickelten Kunst, ihrer staunenswerthen Wissenschaften, ihrer großen Staatswetsheit nicht den Begriff Menschenliebe. Dieses Wort war ihnen ganz fremd. Ihre vornehmsten Denker, ihre edelsten Geister konnten sich zu der Höhe nicht emporschwingen, auf der man begreift, was Menschenliebe heißt. Bei ihnen gab es vollwerthige, halbwerthige und ganz rechtlose Menschen. Wer nicht ein Kind des Landes war, wer einem andern Staatsverbande angehörte, wer außerhalb Athens oder außerhalb des römischen Gebietes zufällig das Licht der Welt erblickte, der galt als Fremdling, der war für den Eingeborenen, für den vollbeberechtigten Bürger ein rechtloses Geschöpf, ein vogelfreter Gegenstand, mit dem man nach Willkür verfahren konnte. Das waren die Anschauungen, die Rechtsbegriffe, ja die festen unerschütterlichen Grundsätze jener alten Eulturvölker, von deren Wissenschaft, von deren Weisheit und Kunst noch die heutige Zeit zehrt, um deren Ideen und Ansichten fast die ganze heutige Wissenschaft sich dreht, welche noch immer das Axiom der modernen allgemeinen Bildung ausmachen. Dagegen gab es damals ein sogenanntes Barbarenvolk gering an Zahl, unbedeutend an Macht, in einem kleinen Gebtrgsländchen, dem einen Unterschied zwischen Menschen und Menschen zu machen ganz unwürdig schien, das den-Segrtff'^ „Fremdling" in der menschlichen VereiniguGqafc nicht zu erfassen vermochte. So engherzig, ^so 6e-. schränkt wie die stolzen Athener, wie-die tzpchmüthigen Römer konnten in dieser Beziehung die Gesetze des jüdischen Staates gar nicht sein, denn' * trotz des starken Nationalgefühles, des feurigsten.. Patriotismus, der glühenden Vaterlandsliebe, die dorr unter allen Bürgern herrschte, war dennoch Israel das erste Volk, das das Wort ^Menschenliebe" auf sein Banner schrieb, und es überall als sein Panier hoch hielt. Ja, die Grundlage seiner ganzen Gesetzgebung basirte auf dem Ideal der Menschenverbrüderung. Genau erst zu untersuchen und abzuschätzen, welcher Mensch von Natur aus mehr werth ist als der andere, erst nachzuforschen nach seiner Herkunft oder Abstammung, nach seinen Ansichten über Glauben und Religionsbekenntniß. und danach dann sein Thun und Handeln einzurtchten und zu sichten, wem gegenüber man zur Wahrhaftigkeit, Ehrlichkeit und Gewissenhaftigkeit vei pflichtet ist und wem gegenüber man sich das größte Unrecht und die größte Gewaltthat erlauben darf, ohne dabei sein Gewissen zu beschmutzen und die Menschenehre herabzuwürdigen — davon wußte die jüdische Gesetzgebung nie etwas. Zu solch niedriger, selbstsüchtiger Gesinnung konnten nur die alten Hetdenvölker, (auch die heutigen, die Antisemiten) herabsinken. Den verarmten Heiden im Lande Israels zu unterstützen, ihm die Mittel in die Hand zu gehen, damit er im Lande sich erhalten kann, ihm ein zinsenfreies Darlehen zu gewähren, seinen Lohn als Arbeiter nicht herabzudrücken oder borzuenthalten, sein Recht beim Gericht nicht zu beugen und ihm volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, wer kennt diese hochherzigen Gesetze der jüdischen Lehrer nicht? (Leviticus K. 25, Deutronomium K. 24, K. 27.) Das ist jüdische Menschenliebe, die zwischen dem heidnischen Fremdling und dem Glaubensbruder nicht