Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 82-83 (25.10.1894)
- Date
- 1894-10-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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ri.,. 1536 religiösen Zustände in Baden und Württemberg" abzustatten. werden letztere dadurch gebessert! Sie waren so gütig s. Z. zwei Artikel „Aus Württemberg" von mir in Ihre geschätzte Zeitung aufzunehmen, worin der damalige Kirchenrath Rabb. Dr. MoseS v. Wassermann ziemlich getreu geschildert wurde. Man hat Ihnen, wenn ich mich recht entsinne, sogar mit einem Strafantrage gedroht! Ruhig hätte ich einer etwaigen Verhandlung entgegengesehen, da ich die innerste Ueberzeugung hatte und noch heute habe, Ihnen nur die reine Wahrheit berichtet zu haben. Freilich ist diese den Herren Rabbinen, Kirchenräthen und israel. Ktrchenvorstehern sehr unangenehm. Umsomehr ist eS Pflicht derjenigen Israeliten, die noch Herz und Sinn für unsere heilige Religion und ihre Satzungen haben, dem Verfall gegenüber unentwegt ihre, wenn auch vereinzelte, schwache Stimme zu erheben. '”vt\ wird dazu helfen, daß die maßgebenden Kreise etwas aufmerksamer werden und einer Besserung der leider in Stadt und Land trostlosen religiösen Zustände ihr Ohr nicht länger verschließen können. Die vor ca. 60 Jahren eingerichtete „Königl. Israel. Ober-Kirchenbehörde in Stuttgart", an der Spitze der vielfach bekannte Kirchenrath Rabb. Dr. Jos. von Maier (gebürtig aus Laudenbach bei Niederstetten), hat es in diesem Zeiträume leider fertig gebracht, daß in dem früher frommen Württemberg, nunmehr drei Generationen herangewachsen sind, von denen die meisten Glieder die „verschimmelten Gesetze" unserer heiligen Religion mit Füßen treten. Maier amtirte oder richtiger regierte von 1835—73 38 I., Wassermann von 1874—1892, 18 I. Unter Beiden wurde für Schule, new k. nichts weniger als Gutes gethan, Beide erklärten soviel ich mich entsinne die non* für gewerbefrei — nun die Folgen blieben nicht aus. Durch die Berufung des Herrn Dr. Kroner hofft man, das relig. Leben werde wieder in dem erstarrten Körper mehr pulsiren. Dr. K. „neigt zu den Orthodoxen," betet und predigt jedoch in der Orgel-Synagoge mit gemischtem Chor, bestehend nicht nur aus jüd. Herren und Damen — sondern auch aus christlichen Sängern und Sängerinnen, die wohl im K. Hoftheater angestellt sind!! Dr. K. bemüht sich, nörir und Schule zu verbessern, möge er bessern Erfolg damit erzielen, als mit seinem Eifer, womit er alte Herren, die über Alles, was Religion und Judenthum heißt, spotten und faule Witze reißen, in der Synagoge durch den mtr ersuchen läßt, das Tallis beim Aufrufen zur Thora anzulegen, ohne daß seiner Aufforderung Folge geleistet wird. Ja, das Gegentheil wurde erreicht. Man spottet und lacht dem Kirchenrath gerade in's Gesicht. Warum? weil er als Rabbiner in der Synagoge ohne Genehmigung der 7 Kirchenvorsteher, resp. des isr. Kirchen Vorsteher-Amts auch nicht das Mindeste einführen kann und bisher das Tallith beim Aufrufen zur Thora nicht obligatorisch, sondern nur facultativ eingeführt ist. Erlaube mir Ihnen das neueste diesbezügliche Ctrculär des hiesigen Jsr.K.-A. an die Gemeindeglieder nachstehend mitzutheilen, dasselbe lautet: Verehrliche Gemeindegenoffen! Nachdem im Jahre 1883, auf Wunsch und Anregung unserer Gemeindegenossen, 8 3 Absatz 3 unserer Gottesdienstordnung dahin abgeändert wurde, daß es von nun den zur Thora Aufgerufenen gestattet sein soll, sich einen Gebetmantel (Tallis) anzulegen, hat sich die Thatsache herausgestellt, daß weitaus die meisten zur Thora Aufgerusenen den Tallis anlegten. Um nun jede störende Ungleichheit gerade bei der feierlichen Thoravorlesung zu beseitigen, um diesem, dem wichtigsten und wesentlichsten Theile des Gottesdienste Würde und Ordnung im reichsten Maße zu gewähren, richten wir an alle unsere Gemeindegenoffen die herzliche Bitte, sich den Tallis umzulegen, sobald sie zur Thora gerufen werden und denselben erst dann abzulegen, wenn die Thoravorlesung zu Ende ist und sie auf ihre Synagogenplätze zurückgehen. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß diese unsere Bitte von allen Gemetndegenossen freundlich ausgenommen wird. Stuttgart, den 25. September 1894. Das israelitische Kirchenvorsteheramt. Die hiesigen Orthodoxen werden selbstredend vor wie nach rr« treu zu ihrer im Jahre 1878 gegründeten Isr. Religions-Gesellschaft stehen, Lehrer und tDrrnp, Gottesdienst und rituelles Frauenbad beibehalten. Die große, aus 700 Familien bestehende isr. Stuttgarter Gemeinde besitzt nicht einmal eine Gott bessere es! Schließlich bemerke noch, daß Herr Bezirksrabb. Ludwig Kahn in Heilbronn, welcher einer frommen Familie in Baisingen entstammt, ein sehr braver und wohlthätiger Mann, jedoch nichts weniger als- „ein ganz streng orthodoxer Geistlicher" ist. K. ist Breslauer, versah als „Vikar" nach Maier's Ableben das Rabbtnat Stuttgart und kam nachLaupheim, von wo er vor kurzer Zeit nach Heilbronn als Bezirks-Rabbiner berufen wurde. Indem ich es Ihrem Ermessen anheim stelle, obiges zu veröffentlichen, bin ich gerne zu wetteren Mitthetlungen^auf^Wunsch^berett. *) *) Wir bittenlsehr darum. — Red.