Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 80-81 (12.10.1894)
- Date
- 1894-10-12
- Page
- – (sequence 36)
- Language
- German
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Religionsunterricht der Landkinder zu sprechen, so erklärt sich dieaus dem Umstande, daß ich Begründer der Wanderpredigten und des durch die Rabbiner zu ertheilendm WanderunterrichtS bin. ES ist mir wenigstens nicht bekannt, daß in Deutschland ein Rabbiner Wanderpredigten und Wanderunterricht eingeführt hat. Mir steht also etwas Erfahrung zur Seite, die mehr ist als die Theorie, welche Göthe als „grau" bezeichnet. Die gesammelten Erfahrungen will ich zunächst mittheilen; aus ihnen ergiebt sich die Nothwendigkeit und Wichtigkeit des Religionsunterrichts aus dem Lande und zum Theil auch die Beantwortung der Frage, die uns beschäftigt. Im Mai 1889 führte ich zunächst in einem kleinen Orte meines großen Bezirks die Wanderpredigten ein, die von den in der Umgegend wohnenden Juden und sogar von den Christen deS Ortes besucht wurden. Bald darauf (am 18. Juni) fuhr ich von Schwetz zu Wagen nach einem entfernten Orte meines Bezirks, unterrichtete die Kinder, nachdem ich zuvor eine Prüfung in Religion und Hebräisch vorgenommen hatte, und hielt außerdem eine Predigt. Beides geschah an einem Wochentage, am Dienstag, und rwar unentgeltlich. Der letzterwähnte Ort zählte zur Zeit 13 Familien oder 67 jüdische Seelen. Bei der Prüfung waren von 23 schulpflichtigen Kindern aus 6—9 Familien 18 Kinder anwesend. Das Resultat war nach einem sofort damals aufgenommenen Protokoll folgendes: Die 10 Gebote wußte niemand, die jüdischen Monate nur ein einziger Schüler im Alter von 14 Jahren, die Festtage derselbe Schüler nur theilweise, die Fasttage 2 Kinder (derselbe Knabe und ein 14 jähriges Mädchen) auch nur zum Theil. Von den Stammvätern und Stammmüttern hatte niemand eine Ahnung, hingegen wußten fast alle die Schöpfungsgeschichte. Den Noa kannte kein einziger. Auf meine Frage, woher sie die Geschichte der Schöpfung kennen, antworteten sie mir, sie hätten beim christlichen Religionslehrer während des Unterrichts zugehört und sie fügten hinzu, sie hätten das Erste und das — Letzte durchgenommen. Das Erste war die Geschichte von Adam und Eva und das Letzte — ja, das Letzte war Saulus und Paulus Bekehrung. Unterliegt es, nach dem eben Angeführten noch einem Zweifel, daß der Unterricht in jüdischer Religion für die Landkinder eine Nothwendigkeit und von höchster Wichtigkeit ist? Hat nicht der Landesrabbiner von Mecklenburg-Schwerin, Dr. Feilchenfeld, Recht, wenn er in seiner ..Anleitung zum jüdischen Religionsunterricht" sagt: „Auch wollen wir verhüten, daß unsere Kinder ihren ersten Religionsunterricht von einem nichtjüdischen Religionslehrer erhalten. Denn wenn sie von einem solchen die Geschichten des sogenannten alten Testaments erzählen hören, so schleicht sich bei ihnen die fremde dogmatische Anschauungsweise von unserer Bibel ein, was mindestens eine große Verwirrung in ihnen anrichtet?" In ähnlichem Sinne spricht sich auch der berühmte Zunz auS: „Kein Schüler des jüdischen Religionslehrers darf christliche Religionsstunden frequentiren." Was ist nun zu thun, um den Uebelständen abzuhelfen? Welche Einrichtungen sind zu treffen, damit die auf dem Lande zerstreut wohnenden isr. Kinder des Religionsunterrichts nicht entbehren? Schon aus dem in dieser Frage vorkommenden Worte „Religionsunterricht" geht hervor, daß es sich um die Unterweisung durch einen Lehrer handelt. Man könnte sich ja die Sache leicht machen und die Eltern der ländlichen Kinder zur Anschaffung eines billigen biblischen Geschichtsbuches und eines Religionsbuches veranlassen, aus welchen die Kinder zu Hause lernen. Aber das wäre ein theilweise verfehltes Experiment. Denn abgesehen davon, daß man keine Garantie dafür hat, daß die Kinder aus den Büchern lernen, und daß man sich nicht von ihren Leistungen überzeugen kann, ist doch nur ein Lehrer imstande, auf das kindliche Gemüth durch das lebendige^Wort nachhaltig und eindringlich einzuwirken. Nicht mit Unrecht bemerkt Dr. Riecke in seiner ..Erziehungslehre": „In der Empfindung liegt allein die Lebenswärme, die zur Aneignung und Nachahmung reizt. Daher die wunderbare Gewalt der lebendigen Stimme gegenüber dem toten Buchstaben. Je ungebildeter noch der Mensch ist, desto mehr bedarf er derselben und desto größer ist die Gewalt, die sie über ihn auSübt." ES muß also für einen Lehrer gesorgt werden, der von Zeit zu Zeit auf's Land fährt, und da möchte ich folgende Einrichtungen Vorschlägen: 1. Der Lehrer muß wenigstens 5 Mal im Jahre, am besten in den Ferien, 2—3 Stunden an 2 Mittelpunkten seines Bezirks unterrichten, und zwar als Rabbiner thunlichst unentgeltlich, während die Reisekosten ihm ersetzt werden, resp. ein Fuhrwerk ihm gestellt wird. Was diesen Punkt betrifft, so habe ich Folgendes zu bemerken: Es dürften wohl 2 Mittelpunkte des Bezirks, wohin die Kinder aus der Umgegend an vorher bestimmten Tagen kommen, genügen. Es ist unmöglich und auch unnöthig, daß der Lehrer überall unterrichtet. Denn es giebt einzelne Familien auf dem Lande, die entweder gar keine Kinder oder Kinder im nichtschulpflichtigen Alter, d. h. vom 1.—6. oder vom 14. Lebensjahre an bei sich haben; so konnte ich z. B. an einem Orte meines Bezirks nur eine Wanderpredigt halten, aber keinen Unterricht geben, da in der ganzen Gegend die Kinder noch zu klein waren oder schon die Volksschule verlaffen hatten. Sollte jemand die kleine Mühe scheuen, 5 Mal jährlich 1—2 Stunden nach dem Unterrichtsorte sein Kind bringen zu lassen oder selber zu bringen, zumal meistens ein Fuhrwerk leicht zu beschaffen ist oder eine Bahnstation sich in der Nähe befindet, so möge er sich fern halten; wir können dann für die Folgen nicht verantwortlich gemacht werden. Will der Vater selbst sein Kind unterrichten, so können wir natürlich nichts dagegen thun, aber wir meinen, daß der Minifterial-Erlaß vom 6. Februar 1856 nicht das Rechte getroffen, wenn er sagt: „Wo die Entfernung des Wohnorts Kindern den Besuch einer jüdischen Schule nach den dieserhalb bestehenden Grundsätzen nicht möglich macht, und diese Kinder auch an dem Religionsunterricht der christlichen Schule nicht theilnehmen, ist von der Obrigkeit anzunehmen, daß diese Kinder von ihren Eltern oder auf deren freiwillige Veranstaltung den nöthigen jüdischen Religionsunterricht erhalten." Die wenigsten Eltern unterrichten selbst ihre Kinder, und darum müssen sie es freudig begrüßen, wenn ein Lehrer oder gar ein Rabbiner aufs Land reist, und dürfen die Mühe der Reise nicht scheuen. Man wird nun fragen: Genügen denn im Nothfalle 5 Mal jährlich? Ich antworte darauf: ja. Die Subcommission IV des Rabbinerverbandes, welche in einem Elaborate die Nothwendigkeit der Errichtung des Wanderlehrerinstitutes, namentlich für die kleinen Gemeinden Nord- Weft-Deutschlands auseinandersetzt, stellt als einen Grundsatz auf: „Der Wanderlehrer muß mindestens alle 3 Wochen einmal in jeder Gemeinde fungiren." Das macht also nach Abzug der Ferien jährlich 13 Mal, das Jahr zu 40 Unterrichtswochen gerechnet. Aber eS sind sogar 5 Mal hinreichend. Nehmen wir an, das Kind besuche den Religionsunterricht nicht vom 6., sondern erst vom 8. Lebensjahre, so empfängt eS bis zum 14. Jahre 6 Jahre lang eine Unterweisung in biblischer Geschichte und Religion. Nun enthält z. B. Sondheimer, biblische Geschich e, 78 Capitel; eS brauchen also jährlich nur 13 Stücke durchgenommen zu werden, und wenn diese sich auf 5 Stunden vertheilen, so sind für jede Stunde 2—3 Stücke zu lernen, was nicht einmal viel ist, wenn manMdenkt, daß zwischen einer Unterrichtsstunde und der andern mehrere Wochen liegen. Also in 6 Jahren kann ganz bequstn bei jährlich 5 Stunden das ganze Pensum der biblischen Geschichte durchgenömmen jwerden. Ja, ich^habe sogar am 18. Juni 1889