Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 80-81 (12.10.1894)
- Date
- 1894-10-12
- Page
- – (sequence 34)
- Language
- German
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höheren Schulen Preußens an circa 100 höheren Lehranstalten jüdischer Religionsunterricht ertheilt, allein für uns Alle ist es wohl ein offenes Geheimnitz, wie unzureichend dieser Unterricht hauptsächlich darum ist, weil die hebräischen Disciplinen dabei gänzlich leer ausgehen, und solange die hebräische Bibel das höchste gemeinsame Heiligthum der Juden aller Nationalitäten ist — und das wird sie ihnen stets sein — kann die Synagoge und die Schule, die für sie vorbereitet, niemals auf das Verständniß der hebräischen Quellen und Liturgie verzichten. Die mangelhafte The.lnahme an einem ausreichenden jüdischen Religionsunterrichte in den meisten Großstädten und vielen Mittelstädten mutz uns daher als schreiender Mißstand erscheinen, dem wir unmöglich unthätig und gleichgültig zusehen können. Recht bedenklich ist ferner die verhältnißmätzig große Zahl derjenigen jüdischen Kinder in Dörfern und Flecken, die aus Mangel an Mitteln, bisweilen auch in Folge der Gleichgültigkeit jüdischer Väter gänzlich ohne Religionsunterricht aufwachsen oder am christlichen Unterricht Theil nehmen. Auch den dankenswerthen Bemühungen des D.J. GB. gelingt hier nicht die durchgreifende Abh ülfc. Von 800 Zwerggemeinden ohne Lehrer für jüd. Religion konnten nur 100 berücksichtigt werden. In 700, sage siebenhundert Ortschaften Deutschlands giebt es jüdische Schulkinder, welche die Wohlthat religiöser Unterweisung gänzlich entbehren müffen. Welch arges Mißverhältniß spricht z. B. aus der mir durch persönliche Information bekannten Thatsache, daß für ein evangelisches Kind an einem katholischen Orte eine besondere religiöse Lehrkraft engagirt wurde, während nicht weit davon 5 jüdische schulpflichtige Kinder einer Landgemeinde angthören, an deren religiöse Belehrung bisher ernstlich keiner dachte. Einen klaren Einblick in die Einzelverhältniffe können natürlich nur genaue statistische Erhebungen verschaffen, wobei der grelle Kontrast zwischen den Verhältnissen in Schlesien, Posen, Pommern einerseits und denen Hannovers andererseits zu Tage treten würde. Ein anderer, der Verbefferung dringend bedürftiger Zustand auf dem Gebiete des jüdisch - religiösen Unterrichtswesens ist die beispiellose Unregelmäßigkeit ves Schulbesuches. Selbst die untergeordnrien Disciplinen wie Gesang, Turnen, Klavierunterricht, erfahren nicht eine derart laxe Behandlung wie sie dem jüdischen Religionsunterricht zu Theil wird. Als Entschuldigungen bei Absenzen, wenn solche überhaupt beigebracht werden, figuriren oft die nichtigsten Vorwände, wie Theilnahme an Familienvergnügungen, Geburtstagsfeier, Behinderung durch Besuch und dergl. mehr. Bei Collistonen ist es oft Regel, der Musikstunde Vorrang vor der Religionsstunde zu lassen. Ist ein Kind in den Augen verzärtelnder Eltern oder in Wirklichkeit schwächlicher Natur, so ist der Dispens vom jüdischen Religionsunterricht das erste Heilungsmittel, das, wenn auch selten mit Erfolg, versucht wird. In einer größeren äußerst sreguemirten Religionsschule waren z. B. in der obligatorischen Grammatikstunde in einer Klaffe von 20 Schülern nur 2—3 Schüler anwesend. Alle diSciplinarischen Mittel aber scheitern zuletzt an der Willkür und Gleichgültigkeit der Schule gegenüber überhaupt. In keiner Erziehungsanstalt ist der ohnmächtige kindliche Wille so mächtig, als in der jüd. Religionsschule. Glaubt ein Kind sich übermäßig oder unrechtmäßig bestraft, zurückgesetzt oder zurückgelassen und weiß den Vater oder die Mutter von dem angeblich erlittenen Unrecht zu überzeugen, so ist die Abmeldung des Kindes die erste Rache, mit der gedroht oder gar Ernst gemacht wird. Und was noch schlimmer ist, leider müffen viele Schulen die Ausführung dieser Rache aus dem Selbsterhaltungstriebe fürchten. Diejüdischen Schulprogramme decken natürlich solche Fälle aus Furcht, Scham oder Eitelkeit selten auf und stellen sich lieber in den Dienst von Propagandazwecken. ■ Meine Herren! So viel Sorgfalt und Aufmerksamkeit auch in den letzten Jahrzehnten dem jüdischen Religionsunterrichte gewidmet worden ist, so viel auch für die materielle Hebung der jüdischen Lehrer noch geschehen soll, so lange solche Krebsschäden noch das Ansehen, den Einfluß und die Würde der religiösen Disciplin untergraben, so lange wird die jüdische Religionsschule sich nicht zu einem wirksamen Faktor der Erziehung erheben können und ihr Vertreter, der jüdische Lehrer, das Aschenbrödel des Lehrstandes sein. Hier thatkrästig die Hebel anzusetzen und der bisherigen Lauigkeit und Gleichgültigkeit entgegenzuarbeiten, das möge der Verband zu seinen höchsten und ersten Aufgaben erheben. Welche Mittel stehen uns nun zur Abstellung der erwähnten Mißstände zur Gebote? Zur Erzielung regerer und regelmäßigerer Theilnahme in größeren Gemeinden hat man in letzter Zeit selbst von religiös freidenkender Seite öfters die Nothwendigkeit, einen staatlich obligatorischen Religionsunterricht zu erstreben, hervorgehoben. -Auf die Unzulänglichkeit eines solchen Unterrichts an staatlichen Schulen ist zwar von mir bereits hingrwiesen worden, doch verkenne ich nicht, daß seine Verallgemeinerung schon zur Hebung des äußeren Ansehens auch jüdischen Kindern und Vätern gegenüber erstrebenswerth ist. Weit ersprieslicher aber erscheint mir eine von unserem Verbände ausgehende und durch anderweitige Autoritäten unterstützte Petition, nach welcher der j. Schüler nicht nur während des ganzen Schulbesuches den Nachweis der Theilnahme am jüdischen Religionsunterricht bei einem seminartüisch oder academisch gebildeten Lehrer, sondern vor Allem auch vor Abgang von der Schule den Nachweis über die Erfolge beizubringen hätte, die außer von dem unterrichtenden Lehrer vom Orts- oder Bezirksrabbiner (in ganz Hannover sind die Landrabb. zugleich Kreisschulinspektoren) zu bestätigen wären. Hierdurch würoe einersens ein bedeutsames Mittel zur Hebung der Würde, Verbindlichkeit und Regelmäßigkeit des jüdischen Religionsunterrichts gewonnen sein, andererseits unserer Glaubensgemeinschaft das unschätzbare Recht gesichert bleiben, selbst tiber das Maaß und den Inhal! ihrer religiösen Jugendbildung zu urtheilen. Für die Sicherung des Religionsunterrichtes aber in den Landgemeinden mit schulpflichtigen Kindern giebt es kein anderes Mittel, als die in unserem Programm vorgeschlagene, und in einigen Provinzen bewährte Methode, daß nämlich entweder eigene Wanderlehrer für die Einzeliamilien angestellt oder dem nächsten jüdischen Ortslehrer die betreffenden Kinder zur religiösen Unterweisung überlassen werden. Wie ich aus Erfahrung schließen zu können glaube, würden wir in vielen Fällen auf die Unterstützung der Königl. Behörden rechnen dürfen, sodaß wir vor den Unkosten nicht zurückzuschrecken brauchten. Zur Vorbereitung des einen wie des anderen Unternehmens aber würde sich wohl eine ziffermäßige Klarlegung und Beleuchtung der bestehenden Mißstände empfehlen. Zur Versendung an die einzelnen Gemeindevorstände, Rabbinate bezw. Lehrer würde ich etwa folgenden Fragebogen in Vorschlag bringen. 1. Wie groß ist die Zahl sämmtlicher schulpflichtiger, bezw. die jüdische Schule besuchender Kinder am Orte? a. Knaben, b. Mädchen? 2. Wie viel derselben erhalten Religions-Unterricht in der (in den) Gemeindeschulen? a. Knaben, b. Mädchen. 3. Wie viel derselben haben das 14. Lebensjahr überschritten? 4. Welches sind die daselbst durch die Praxis als erreichbar erkannten Lehrziele und die Zahl der wöchentlichen Stunden? a. im Hebräischen, b. systemat. Religionsunterricht. 5. Wie viele besuchen die jüdische Volksschule? a. Knaben, b. Mädchen.