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Der Israelit · 1894-10-12 · Heft 80-81 (12.10.1894) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 80-81 (12.10.1894)
Date
1894-10-12
Page
– (sequence 19)
Language
German
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votier in Basel, der sie der französischen Regierung für 42,000 Francs anbot. Schließlich wurde sie für den verhältnißmäßig geringen Preis von 750 Pfund Sterling verkauft. In feiner, zierlicher Schrift geschrieben, ist die Bibel überreich an prächtigen Vignetten und Arabesken. Die Kapitelüberschriften find überall mit Goldbuchstaben ausgeführt. Eine 20 Centimeter hohe Majuskel, von Silber umgeben, hält an einer Stelle ein religiöses Emblem, woran eine Lampe hängt, die zur Hälfte mit heiligem Oel gefüllt ist. An einer anderen Stelle sind die Figuren Moses' und Aarons in der Tracht des VIII. Jahrhunderts dargestellt und man vermuthet, daß Moses Carl den Großen, Aaron Alcuin bedeute. Eine genaue Beschreibung dieser Bibel befindet sich in Gentleman’s Magazine vol. 6. 1836 und in der Bibliotheque univ. et Revue suisse. t. 63. Die Pariser Bibel erschien 1527, war auf Befehl des Cardinals Ximenez gedruckt, und dem Pabst Leo X. gewidmet. Eines der drei auf Velinpapier gedruckten Exemplare wurde 1789 einem Engländer für 12,000 Francs verkauft. Dieses Exemplar wurde im Jahre 1846 Louis Philippe geschenkt und gelangte später an seine jetzige Stelle. Die dritte. Belemer Bibel, bestehend aus 9 Foliobänden, ist auf Pergament geschrieben. Von Junot 1807 mitgenommen, kam sie nach Paris. Madame Junot verlangte, als Portugal die Bibel zurückkaufen wollte, 150,000 Francs. Ludwig XVIII. gab sie indessen, nachdem sie mehrere Tage beim portugiesischen Gefunden in Paris ausgestellt war, der portugiesischen Regierung zurück. Budapest, 27. Sept. Der Budgetausschuß erledigte das ordentliche Heereserforderniß. Süß erwähnte, daß bei den Aufnahmsprüfungen in den Kadettenschulen eine besondere Art der Prüfung israelitischer Bewerber den Zutritt derselben in solche Anstalten thatsächlich unmöglich mache. Da Redner nicht zweifeln könne, daß die kürzlich von dem Monarchen selbst geäußerten erhabenen Gesinnungen auch die Armeeleitung erfüllen, so ersucht er den Krtegsminister um eine beruhigende Aeußerung. Der Kriegsminister v. Krieghammer erklärt: Seit die Armee bestehe und in allen Phasen ihrer denkwürdigen Geschichte habe sie einen Unterschied in Nationalität und Religion nicht gekannt. Für die Gesinnungen Einzelner könne er natürlich nicht gutstehen, aber die Heeresverwaltung bringe allen Untergebenen, also auch denen israelitischen Glaubens, Wohlwollen und Gerechtigkeit entgegen. Ungarisch Brod, im September. Das hiesige Privat-Gymnasium, welches sein Entstehen der rührigen Initiative unseres Rabbiners Herrn Dr. M. Jung verdankt, versendet seinen ersten Jahresbericht. Demselben geht eine wissenschaftliche Abhandlung des Herrn Prof. Dr. D. Kaufmann in Pest: „Die Verheerung von Ungarisch-Brod durch den Kuruzzenübcrfall vom 14. Juli 1863" voran. Daß dieselbe den wissenschaftlichen Anforderungen in jeder Hinsicht genügt, braucht nicht erst bemerkt zu werden. Die Ergebnisse des Unterrichts sind befriedigend. Rußland. Rußland (Judenverfolgung). Eine kürzlich im Czarenreiche getroffene Verfügung, welche den Juden selbst in Städten, wo sie in beträchtlicher Anzahl leben, das Recht nimmt, Stadtverordnete aus ihrer Mitte zu wählen, scheint man auch auf die Juden im asiatischen Rußland, welche sich bis jetzt des vollen Bürgerrechts zu erfreuen hatten, ausdehnen zu wollen. In Folge dessen herrscht, wie aus Petersburg berichtet wird, unter den kaukasischen Juden große Erregung. Sie überreichten dem Bürgermeister von Tiflis zur Weiterbeförderung an den Minister des Innern ein Gesuch, in welchem sie sich auf das Gesetz berufen, das allen Juden, welche sich vor dem Jahre 1869 im Kaukasus niedergelassen haben, dieselben Rechte wie den anderen Bewohnern des Landes verbürgt. Die Berufung auf Recht und Gesetz bewirkt leider in Rußland nicht immer den gewünschten Erfolg. Tschernigof. Der große Marktplatz unserer Stadt ist der Mittelpunkt des Handels. Zweimal wöchentlich wird hier ein Markt abgehalten, der Tausende von Leuten herbeizieht. Auf dem Platz befindet sich der Dom, und rings um dieses Gebäude sind größere und kleinere Läden erbaut, von denen die meisten an jüdische Händler vermiethet sind. Der Grund und Boden gehört der Dombehörde, doch die Bauten gehören den Händlern. Seit nahezu 20 Jahren betreiben die jüdischen Kaufleute dort ihren Handel. Nun benachrichtigt die Domverwaltung die Juden, daß sie ihnen in Zukunft den Boden nicht wird belasten können, da das Gesetz den Juden verbietet. Terrains zu pachten, die Eigenthum der Kirche sind; zu gleicher Zeit wird ihnen mitgetheilt, daß sie ihre Läden bis zum 1. Mat 1895 abzureißen haben. Das Schicksal dieser armen Handelsleute ist sehr beklagenswerth, ihre Läden haben viel Geld gekostet; nicht allein, daß sie sie nicht an einen christl. Kaufmann abtreten dürfen, sie müssen sie auch selbst abtragen lassen. Türkei. Constantinopel. Im Jahre 1887 ließen sich dahier eine Anzahl Israeliten nieder, die in ihrer Eigenschaft als ottomanische Unterthanen von Rußland ausgewiesen wurden. Sie wandten sich an die Auswanderungs-Commision, die seit dem

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