Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1894-10-12 · Heft 80-81 (12.10.1894) · page 18

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 80-81 (12.10.1894)
Date
1894-10-12
Page
– (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2448412-2448485--39444-2487594
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1510 Lehrer in Frankfurt a. M., dessen Mitbegründer seit dem Bestehen fl 861) Vorstandsmitglied Marx ist, sandte eine kalligraphische künstlerisch ausgeführte Adreffe in prachtvollem Goldrahmen. Der Vorstand des Vereins zur Unterstützung isr. Seminaristen in Hessen, welchem ebenfalls der Jubilar als Vorstandsmitglied angehört, beehrte ihn mit einer Gratulation. Außerdem liefen von Freunden aus der Nähe und Ferne Geschenke, Depeschen und Glückwunschschreiben ein. Wiesbaden, 26. Sept. Vor dem hiesigen Schöffengericht wurde heute verhandelt die Privatklage des Reichstagsabgeordneten Liebermann v. Sonnenberg gegen den Kaufmann Benedikt Strauß von hier wegen Beleidigung durch die Presse. Im vorigen Winter erschien der Privatkläger auch in Wiesbaden, um im „Römersaal" eine seiner bekannten Agitationsreden zu halten. An demselben Tage erließ der Beklagte in einem hiesigen Blatte ein Inserat und forderte in demselben diejenigen hiesigen Geschäftsleute, die vor ungefähr 25 Jahren an einem Hauptmann Liebermann v. Sonnenberg ihr schönes Geld verloren haben, auf, heute Abend im „Römersaal" zu erscheinen; es werde sich dann vielleicht eine Einigung erzielen lassen. Hier muß bemerkt werden, daß der Verfasser des Inserats, der Beklagte der Ansicht war, jener Hauptmann Liebermann v. Sonnenberg sei identisch mit dem Redner des Abends, Rekchstagsabgeordneten gleichen Namens. Daß er sich hier in einem Jrrthume befand, erfuhr er noch an demselben Tage. Dieses Inserat bildet nun den Untergrund der Pivatklage. In der heutigen Verhandlung bemerkte der Vertreter des Beklagten, Rechtsanwalt Bojanowski, der Beklagte habe sich allerdings bei Abfassung des Inserats in dem Jrrthum befunden, der Reichstagsabgeordnete Liebermann v. Sonnenberg sei identisch mit jenem Hauptmann gleichen Namens, der vor 25 Jahren die hiesige Geschäftswelt so schwer angepumpt habe. Das Inserat sei übrigens nicht persönlich beleidigend, denn es enthalte nur die Aufforderung an die geschädigten Geschäftsleute, in den „Römersaal" zu kommen, um eventuell eine Einigung herbeizuführen. Aber auch der Herr Reichstagsabgeordneter Liebermann v. Sonnenberg habe nicht grade so große Ursache, sich wegen des Inhaltes eines solchen Inserats so schwer gekränkt und beleidigt zu fühlen, denn nach den Verhandlungen des Reichstages habe derselbe nicht nur Schulden gewöhnlicher Art, sondern sogar Ehrenschulden zu zahlen vergessen. Der Vertreter des Privatklägers, Rechtsanwalt Frey beantragte Vertagung, um seinem Klienten Gelegenheit zu geben, sich über diesen Punkt auszusprechen. Dieser Antrag wurde angenommen. Danzig, 22. Sept. Der antisemitische Exceß in Berent, über den wir s. Z. berichteten, fand am 17. d. M. vor der hiesigen Strafkammer ein gerichtliches Nachspiel. Der Sachverhalt sei hier kurz wiedergegeben: Am Morgen des 5. April schickte die Arbeiterfrau Herrmann in Berent ihr Töchterchen fort, um eine kleine Ziege zu verkaufen. Das Mädchen bot der jüdischen Schlächterfrau Werner das Thier zum Kauf an. Auf die Ablehnung der Frau Werner entfernte sich die kleine Herrmann in Begleitung des Söhnchens der Frau Werner. Unterdessen hatte Frau Herrmann ihre Tochter vermißt und stellte Frau Werner, die sie bald darauf traf, energisch zur Rede. Sie schüttelte die Frau und rief laut: „Sie haben mein Kind eingesperrt, die Juden brauchen Blut, die Juden haben mein Kind zu Ostern geschlachtet." Es sammelte sich bald eine bedeutende Menschenmenge, welche Partei für Frau Herrmann ergriff. Eine Frau gab an, sie habe das Kind in das Werner'sche Haus hineingehen, aber nicht hinaustreten sehen. Frau Hermann lief nun zum Bürgermeister, um diesen um Hilfe zur Befreiung ihres Kindes zu bitten. Die Aufregung der Menge wuchs bedenklich und war schon auf's Höchste gestiegen, als das Kind, welches mittlerweile die Ziege einem jüdischen Handelsmanne verkauft hatte, zurückkehrte. Frau Herrmann wurde wegen groben Unfugs vom Schöffengericht zu Berent zu zwei Wochen Haft verurthetlt. Gegen dieses Uctheil hatte sowohl die Angeklagte als auch die Amtsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die erftere entschuldigte ihr Gebühren mit ihrer Mutterliebe und fand die Strafe zu hoch, die letztere fand die Strafe für die Handlungsweise der Frau H., welche leicht bösere Folgen nach sich hatte ziehen können, zu niedrig. Der Staatsanwalt beantragte, die Strafe auf vier Wochen zu erhöhen. Der Gerichtshof verwarf die eingelegte Berufung der Angeklagten und bestätigte die vom Berenter Schöffengericht festgesetzte Strafe. Oe ft er r.- Ungar. Monarchie. Aus Ungarn. Johann Solltan, der im Tisza Eßlarer Prozeß eine große Rolle gespielt hat, ist dieser Tage gestorben. In letzter Zeit war er melancholisch. Prag, 27. September. (Die werthvollsten Bibeln.) Die drei kostbarsten Bibeln befinden sich im Lritisd Nuseum in London, in der Libliotdeciue Nationale in Paris und im Kloster Belem bet Lissabon. Die Erftere ist ein Manuscrtpt, das von Alkuin und seinen Schülern geschrieben und Karl dem Großen an seinem Krönungstage im Jahre 800 überreicht wurde. In den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts gehörte diese Bibel einem Pri- 4

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.