Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 77-78 (27.9.1894)
- Date
- 1894-09-27
- Page
- – (sequence 28)
- Language
- German
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1460 stets bereit sein an positiver Arbeit mitzuwirken. M- H! Die Begeisterung, die wir weithin gefunden, wird unS ermuthigen, auf dein bisherigen Wege weiter vorwärts zu schreiten, keinem zu Leide, dem Ganzen zur Freude. Freuen wir uns der Erfolge, die wir errungen. So haben jetzt schon die Vorstände der jüdischen Km Hospitäler in Ems, Soden und Warmbrunn unfern Mitgliedern freie Aufnahme, Verpflegung und ärztliche Behandlung versprochen. ES ist ein günstige? Zeichen, daß der Verband, zum ersten Male gleich bei einer freudigen Gelegenheit in die Oefsentlichkeit getreten ist, als er den Collegen Löwenthal-Gr. Wartenberg, einem Mitunterzeichner deS Aufrufs, zu seinem AmtSjubiläum beglückwünschen konnte. Dr. Wreschner-Samter bittet die Versammlung dem Präsidenten für seine bisherigen Mühen und Opfer den Dank auszusprechen und beantragt über die Verhandlungen mit dem D. I. G. B. und über die Frage des A. D. J.L. B. zur Tagesordnung überzugehen, da wir selbst heute noch wichtige Fragen zu erledigen haben. Die Versammlung stimmt dem zu und geht zur Beratung derSatzitngen über, die bei $ 2, als eS sich um Feststellung der Ziele des Verbandes handelt, auf Antrag von Dr. Rosenthal- Rogasen, durch die Referate unterbrochen wird, welche sich mit den wesentlichen Ausgaben des Verbandes beschäftigen. Der Präsident stellt zuerst den Namen des Verbandes zur Debatte. Er lautet im vorliegenden Entwurf: „Deutscher Reichsverband jüdischer Religionslehrer und Gemeindebeamten." Für die Erweiterung des Vereinsgebietes auf das ganze Reich sprechen sich Graf-Glogau,Dr. Silberberg-Rawitsch und Ledermann-Breslau aus, während Dr. Wreschner-Samtersich auf Preußen beschränken will. Man entscheidet sich für den Namen „Deutscher Rerchsverband." Ueber die Frage, ob auch solche Gemeindebeamten, welche nicht Religionslehrer sind, als ordentliche Mitglieder ausgenommen werden sollen, entspinnt sich eine längere Debatte. Der Präsident tritt namentlich für die Gemeindebureaubeamten ein, welche einer besonderen Organisation entbehren, und als Mitglieder unseres Verbandes demselben am grünen Tisch der großen Gemeinden wesentliche Dienste leisten können. Dr. Silberberg-Ra witsch und Dr. Wreschner- Samter sehen in deren Aufnahme eine Gefahr für die pädagogischen Fragen des Verbandes, in denen diese Herren nicht befähigt seien mitzusprechen. Dr. Rosenthal-Rogasen beantragt zur Geschäftsordnung, die Berathung über diesen Punkt zurückzustellen bis man sich in § 2 über die Zwecke des Verbandes geeinigt hätte. Der Antrag wird angenommen. Die Versammlung entscheidet sich späterhin für den Wegfall der Worte „und Gemeindebeamten" im Titel. Im § 1. wird auf Antrag von Dr. Rosenthal- Rogasen in den Zweck des Verbandes das „jüdische Wissen" ausgenommen. Bei § 2. tritt Dr. Nordheimer- Schwetz für die Begründung eines Lehrerheims ein, das der Eckstein des ganzen Verbandes werden müsie, während Dr. Silberberg-Rawitsch und Dr. Wresch-- ne r-Samter sich mehr für die idealen Jntereffen erwärmen. Dr. Rosenthal-Rogafen beantragt deshalb die Berathung über die Satzungen an dieser Stelle auszusetzen und zuerst die Referate über die Aufgaben des Verbandes zu hören. Dem schließen sich Graf-Glogau und Pulvermann-Waldenburg an, und die Versammlung beschließt danach. Es folgen darauf die Referate, über welche weiter unten berichtet wird. Um 2'U Uhr tritt eine Mittagspause ein- Um 33/4 Uhr eröffnet der Präsident die Versammlung von Neuem. Die Berathung der Satzungen wird fortgesetzt. Ein Antrag von KsinSki-Kempen, statt „jüdische" Religionslehrer überall „israelitische" zu setzen, wird abgelehnt. Die § 3 und 4, welche von der Mitgliedschaft handeln, werden debattelos genehmigt. Die Frage des Beitrags wird offen gelaffen, weil die Berathung hierüber ein besonderer Gegenstand der Tagesordnung ist. Bei § 5 (Aufhoren der Mitgliedschaft) wird der Antrag von Dr. Wreschne r-S amterden Beitrag evtl, auch bis zum zweiten Rechnungsjahre zu stunden, angenommen, dagegen der Antrag von Dr. Bamberger-Schrimm, diejenigen Mitglieder auszuschließen, „welche durch ihr religiös-sittliches Verhalten Anstoß erregen," einstimmig abgelehnt mit der Begründung, daß die Meinungen über das, was „religiös" sei, weit aus einander gingen und der Verband sich nicht als Gerichtshof hierüber etabliren könne. Bei § 6 (Verwaltung) wird auf Antrag von D r. Wreschner-Samter No. (Landes- und Bezirkstage) gestrichen. Zu 8 7 (Präsidium) liegt ein Antrag von D r. Bamberger-Schrimm vor, für die fünf vom Landestage zu wählenden Mitglieder eine einjährige Wahlperiode festzusetzen. Der Antrag erledigt sich durch Annahme des weiter gehenden Antrages von Dr. Wreschner-Samter, den Passus ganz zu streichen; auf Antrag von Dr. Nordheimer-Schwetz wird beschloffen, überall statt „Landestage Verbandstage" zu setzen. Vor „dem Präsidenten" wird zur Erläuterung auf Wunsch von Dr. Wr eschner „nämlich" eingeschoben. Die §§ 6 «nb 7 werden in einen Paragraphen zusammenzogen. Zu 8 8. (jetzt 7.-Präsident) wird Wreschners Antrag, statt 14 Tage 10 Tage zu setzen, angenommen. In 8 10. (jetzt 9: Bezirksvorsteher) werden vier Amendements genehmigt: von D r. Bamberger-Schrimm, die Wahlperiode der Bezirksvorsteher auf 1 Jahr festzusetzen; von Dr. Silberberg-Rawitsch, die Tagesordnung der Bezirkstage „mindestens 8 Tage vorher" zur Kenntniß zu bringen; von Graf-Glogau nicht „die Verhandlungsprotokolle an das Präsidium zu bringen", sondern „Bericht" über die Verhandlungen zu erstatten; und von Dr. Wreschner-Samter statt „Präsidium" „Präsidenten" zu setzen. Bei 8 11 „Bezirksvorsteher" erklärt sich Dr. Wreschner- Samter dagegen, daß die Bezirksvorsteher die Sorge für den Eingang der Jahresbeiträge und Ueberführung derselben an den Schatzmeister des Verbandes übernehmen sollen. Der Präsident glaubt, daß es sich im Interesse der Kaffe empfehlen dürfte, wenn die Bezirksvorsteher, die ja vierteljährlich mit ihren Bezirksmitgliedern auf den Bezirkstagen Zusammentreffen, die säumigen Mitglieder an die Zahlung der Beiträge erinnern würden; der Vorsteher in seinem Bezirk kann es leicht und ohne Kosten thun, dem Schatzmeister würde es schwerer fallen von einem Mittelpunkte aus oft wiederholt zu mahnen, und dem Verbände würden viel Schreiberei und Kosten erwachsen. Ueber kurz oder lang würden die Bezirksvorsteher im Interesse des Verbandes doch in der Praxis dazu kommen, entweder selbst für den Eingang zu sorgen oder einen Bezirkskasstrer zu ernennen. Die Versammlung entscheidet sich jedoch für Streichung dieses Absatzes. Bei 8 13 (jetzt 11: Verbandstag) wird vor „abwechselnd" „in der Regel" eingeschoben. Auf Wunsch von Dr.Silberberg-Rawitsch wird indaS Protokoll die Erklärung ausgenommen, daß dem Ortsausschuß auch Nichtmitglieder angehoren können. Nr. 3 (Wahl von 5 Präsidialmitgliedern) wird entsprechend dem Beschluß bei 8 7 (jetzt 6) gestrichen, ebenso der selbstverständliche Passus „insoweit sie nicht vom Präsidenten bereits auf die Tagesordnung gesetzt sind." Die Meldungsfrist für Gegenstände derTagesordnung wird von 4 auf 3 Wochen herabgesetzt