Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 75 (20.9.1894)
- Date
- 1894-09-20
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1402 wurden. Die hochverehrte Gattin des Herrn Rabbiner Dr. Cohn wurde ebenfalls in begeisterten Worten gefeiert. H. Wolfs. Straßburg, 9. September. Die kürzlich gemeldete Ernennung des Bibliothekars Dr. Landauer zum Honorarprofessor in der philosophischen Facultät der Universität Straßburg ist, wie die „Allg. Ztg." schreibt, darum besonders bemerkenswert^, weil es sich um eine eigene Professur für rabbinische Literatur, in erster Linie für Talmud, handelt. Theologen, Philologen und Historikern ist damit die Möglichkeit geboten, zu philologischem Verftändniß des Talmud zu gelangen; auch sind allgemeinverständliche Vorlesungen über ihn in Aussicht genommen. Wie früher der Leipziger Theologe Delitzsch, so berücksichtigt gegenwärtig in Berlin der Theologe Strack neben dem Alten Testament auch den Talmud; die Hauptthätigkeit von Grätz, dem Historiker der Juden, der Honorarprofessor in der Breslauer philosophischen Facultät war, gehörte dem jüdisch-theologischen Seminar an. Professor Dr. Landauer dürfte der erste berufsmäßige Vertreter der Talmuderklärung an einer deutschen Universität fein. vermischtes. Berlin, 4. September. Um angebliche Mißhandlung eines Dienstboten handelte es sich wiederum in einem Prozeß, der vor Kurzem vor der 130. Abtheilung des Schöffengerichts stattfand. Nach der Anklage sollte die Kaufmannsehefrau H. F. ihr Dienstmädchen festgehalten und ihre Tochter Magarethe F. das Mädchen durch Schläge mittelst eines Schlüssels gegen den Kopf mißhandelt haben. Beide Angeklagte behaupteten, daß kein wahres Wort an der Geschichte sei. Die Zeugin habe geflissentlich die ihr obliegenden Pflichten nicht erfüllt. Um sie zu verhindern, unnöthige Gänge zu machen und um die Zeit zu überwachen, habe man ihr am 21. Juni den Schlüssel zur Hintertreppe abgefordert, wobei es nur zu einem leichten Wortwechsel gekommen sei. Die H. habe dann auf der Polizei Anzeige erstattet und sich auch nach der Redaktion der Staatsbürger-Zeitung begeben, wo sie eine wahiheitswidrige und aufgebauschte Darstellung des Sachverhalts gegeben habe, die dann unter der Spitzmarke „Chriftenmädchen in Judenhäusern" in den antisemitischen Blättern veröffentlicht worden sei. Ein Ausschnitt fei ihnen ohne Unterschrift zugegangen, der Absender habe an den Rand des Papiers geschrieben: „Euer Schandpranger, jüdisches Diebsgsstndel!" Die Zeugin H. behauptete, daß ihre bet der Polizei gemachte Anzeige der Wahrheit entspreche. In dem ärztlichen Atteste wurde ihr nur bescheinigt, ^daß sie eine geschwollene Backe gehabt, und daß sie über „Brummen im Kopfe und Sausen in den Ohren" geklagt habe. Es könnten diese Erscheinungen recht wohl die Folgen einer Mißhandlung sein. Der Verthetdiger, Referendar Dr. Grünfeld, hatte einen umfangreichen Entlastungsbeweis für die Unglaubwürdigkeit der Zeugin H. angetreten. Ihr früherer Dienstherr stellte ihr ein höchst ungünstiges Zeugniß aus, er schilderte sie als verlogen und unzuverlässig. Außerdem trat ein früheres Dienstmädchen der Angeklagten auf, welches die Stellung anderthalb Jahre bekleidet hatte und die ihr zu Theil gewordene Behandlung lobte. Schließlich wurde noch erwiesen, daß die Zeugin an epileptischen Krämpfen gelitten habe. Der Staatsanwalt hielt die H. wenigstens insoweit glaubwürdig, daß sie durch Schläge mit der Hand gemißhandelt 'worden sei, er beantragte gegen Frau F. 10, gegen deren Tochter 20 Mark Geldstrafe. Der Gerichtshof folgte den Ausführungen des Vertheidigers, hielt die Zeugin H. nicht für glaubwürdig und sprach beide Angeklagte frei. — Derartige Prozesse sind in letzter Zeit öfter vorgekommen; sie sind geradezu symptomatisch für die Zeit, in der wir leben. Ja, wir sind fest überzeugt, daß solche Klagen in den meisten Fällen auf Verleumdung beruhen; ist es doch notorisch, daß die meisten Dienstmädchen Stellungen bei Juden suchen. Allerdings soll es Vorkommen, daß manche eine solche Stellung nicht annehmen wollen; dies hat aber ganz andere Gründe, es hängt zumeist mit der Furcht vor der schwierigen rituellen Küchenführung zusammen. Auch darf man nicht vergessen, daß selbst unsere Dienstmädchen die Zeitungen lesen, ja, daß ihnen sogar antisemitische Blätter mit der Aufschrift „Geht nicht zu Juden" durch die Thürspalte der Küche hineingeschoben werden. Umsomehr erwächst für unsere Hausfrauen die Verpflichtung, den guten, alten Ruf des jüdischen Hauses auch in der Behandlung der Dienstboten zu wahren und nicht zu vergessen, daß es schon in der h. Lehre beim Ruhetag, bei jedem Feste und jeder Freude als ein heiliges Gebot vorgeschrieben wird, daß mit der Familie zugleich „auch dein Knecht und deine Magd" daran Theil nehmen. Ein außergewöhnlich hohes Alter hat der in Mrotschen lebende Glaubensgenosse Herr Salomon Lewin erreicht. Derselbe ist schon 110 Jahre alt und erfreut sich noch einer ziemlich guten Gesundheit. Schwerfenz, 11. Sept. Herr Isidor Köbner Berlin nnd dessen Ehefrau Sophie, Tochter des hiesigen in größeren Kreisen bekannten Lehrers Herr M. Grünfeld, der am Orte bereits seit 32 Jahren segensreich Nnrkt, haben für den Tempel der hiesigen jüdischen Gemeinde eine prachtvolle Schulchandecke mit prachtvoller Kunststickerei gespendet.