Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 75 (20.9.1894)
- Date
- 1894-09-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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' ‘ / 1395 Großherzog. Oberrath der Israeliten Karlsruhe. Durch Zuschrift des Synagogenraths Freiburg von 12. b. M. Nr. 47 bin ich aufgesordert worden, in Zukunft den Gebetmantel (Tallith) nicht mehr, wie ich es von jeher gewohnt war und wie es religiöse Vorschrift ist, auSgebreitet, vielmehr zusammengelegt zu tragen. Durch diese Auflage des SynagogenrathS fühle ich mich beschwert, da durch die Art, wie nach Ansicht deS Synagogenrathd der Gebetmantel getragen werden soll, die rituelle Vorschrift nicht erfüllt wird. Ich bitte Großherzogl. Oberrath der Israeliten, den Synagogenrath anzuweisen, mir das Tragen des Gebetmantels nach ritueller Vorschrift zu gestatten. Ich bemerke, daß ich mich in Trauerjahre für meinen verst. Vater befinde und bitte deshalb um thunlich baldige Entschließung, da ich es mit meiner religiösen Neberzeugung nicht in Einklang bringen kaun die Synagoge zu besuchen, ohne meinen Gebetmantel dem rituellen Gebrauch entsprechend zu tragen. Freiburg, den 19. August 1894. gez. Salomon Weil. Eine direkte Antwort hat der Beschwerdeführer auf diese Beschwerde seitens des Oberraths nicht erhalten. Etwa 4 Wochen später ließ der Rabbiner in Freiburg, Herr Dr. Lewin, das widerspänstige Glied seiner Heerde zu sich rufen und eröffnte ihm, daß er zunächst Unrecht gehabt habe, sich über sein geistliches Haupt hinweg Beschwerde führend nach Karlsruhe an die höhere Behörde zu wenden. Er könne auch gar nicht begreifen, wieso das religiöse Gefühl dadurch verletzt werden könne, wenn man denTallith so oder anders trage; item, er sei vom Oberrathe beauftragt, ihn über die rechte Tragweise des Tallith zu belehren. — Nun heiße Tallis Gebetmantel, dasselbe sei also wie ein Mantel zu tragen. Für Männer mit Jacquet, sei das Tallis in der Länge des Jacguets zu tragen, wer einen längeren Gehrock trägt, habe dementsprechend auch das Tallis länger zu tragen, wer aber gar einen Kaisermantel trage, habe auch das Tallis in dieser Länge zu tragen! Da der Jnculpat zwar nicht so glücklich ist, einen Kaisermantel, aber doch einen ziemlichen langen Rock zu besitzen, so zieht er denselben am Sabbat in der Synagoge an und er darf nun seinen Tallis bis an die Kniee tragen. Wehe ihm. wenn es einen Zoll weit tiefer hinunterwallte! Da steht nun in Freiburg zum Entsetzen des ganzen Gemeindewürdenträgerthums ein Mensch mit dem Tallis bis an die Kniee! Alles wirft neugierige, erschreckte Blicke auf das Wunderthier von Talisman! Aber es sind nicht nur neugierige, es sind auch scharf controllirende Blicke der unablässig besorgten Gemeinde-Hermandad! Schon am ersten Sabbat mußte der Herr Rabbiner seinem mündlich ertheilten Modereglement durch den Gemeindediener nachhelfen. Herr W. hatte zwar nicht das Tallis zu lang, aber doch zu weit auseinanderstehend, flatternd, wehend, und wer weiß wie noch getragen. Herr W. gedenkt, wie man uns mittheilt, durch Anwendung von Sicherheitsnadeln diesem Mißstand abzuhelfen, um den Herrn Rabbiner nicht zu ferneren, freundschaftlichen Rügen durch den Synagogendiener zu nöthigen. Man hat schon gehört, daß Hähne und Stiere durch den Anblick eines rothen Tuches wild werden. Aber daß zelotische Gemeindepotentaten beim Anblick eines Tallis furiös und mit Ukasen und Drohungen um sich werfen, das hat noch mehr als religiöses, das hat psychiattisches Interest e. Ein anderes Gemeindemitglied, das ebenfalls im Trauerjahre ist, hat den Besuch der Synagoge auf 4 Wochen ganz untersagt bekommen, weil es sich zu der Drohung verstiegen hat, das Gebühren des Synagogenraths durch die Presse der Welt bekannt zu machen. Unter solchen Verhältnissen wird man eS begreiflich finden, wenn das selbst- und alleinherrschende Regiment in Freiburg nicht auf eitel Sympathien bei den Schafen der Gemetndeheerde stößt. Es kommt da schon hin und wieder ein Schabernack vor, der auch weniger cholerisch angelegte Machthaber aus dem Eoncept bringen konnte. Am vergangenen Sonntag Vormittag fand in der Synagoge die Versteigerung der Synagogenplätze statt. Ein gewissenhaftes Gemeindemitglied macht einem Schutzmann davon Anzeige, und dieser erscheint plötzlich mit einem Veto, weil eine öffentliche Versteigerung eine Entweihung der Sonntagsruhe ist! Was nun dieses straffe, drakonische Regiment vollends unerträglich macht, ist der betrübende Umstand, daß es von Leuten ausgeht, die nicht nur keine Jehudim, sondern auch sonst vielfach nicht geeignet sind, die Würde der Gemeinde nach außen zu erhöhen. — Aber der Jammer liegt in Wirklichkeit tiefer; um ihm mit Erfolg entgegen zu treten. muß man ihm näher auf den Grund gehen. (Fortsetzung folgt.) ZeitrmgS«achrichte« und Correfpoudeuzeu. Deutschland. Berlin, 14. Sept. Der B. L. wird aus Berlin geschrieben: Die deutsch-liberalen Antisemiten (Förster, von Mosch und Genossen) haben eine Commission zur Ausarbeitung eines Parteiprogramms niedergesetzt und diese Commission angeblich folgende Direktiven übergeben. Großdeutsche Politik, Zusammenschluß aller deutschen und ehemals deutschen Länder zu einem Großdeutschland mit Wahlkaiserthum aus den deutschen Landesfürsten (Volksrecht). Zusammensetzung der Volksvertretung aus Vertretern der einzelnen Stände, Heranziehung der