Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 75 (20.9.1894)
- Date
- 1894-09-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1394 doch die Wahrheit und ihre praktische Verwirklichung durch keine noch so rührige Gegnerschaft ihrer Gegner so viel und so schwer, als durch den Kleinmuth und durch die Unthätigkeit ihrer Freunde. Die crpjNii cmiNJ, wie sie ein anderes Prophetenwort nennt, die nur Seufzer und Stöhnen für den Verfall des jüdischen Heiligthums, aber keine frische, lcbensmuthige That, ja wenigstens nicht einmal ein freimüthiges Wort für daffelbe übrig haben, sie, die sonst die Thora für ihre Person von 'n bis 'n treu erfüllen, sie trifft für den endlich?n vollständigen Niedergang des Gottesheiligthums die schwerste Verantwortung, weil sie geschwiegen haben, wo sie durch ihre Reden der gefährdeten Gottessache hätte dienen können. Deßhalb begrüßen wir lebhaft das freie, offene Wort, das öffentlich bittere Klage führt, über ungesunde, unhaltbare Zustände unseres jüdischen Gemeindelebens. Es sind betrübende, himmelschreiende Zustände, deren erschütternder Ernst wahrlich nicht dadurch abgeschwächt wird, daß ihre Abstellung und vollständige Beseitigung ganz allein in jüdischen Händen liegt. Die Judenheit leidet gegenwärtig in vielen, vielen Ländern unter bedrohlichen Zeitströmungen, gegen welche wir so gut wie nichts thun können, deren Abwendung lediglich in der Hand dessen liegt, der allein n« o»ny ruro dto, die Zeiten ändert und die Zeitverhältniffe wechseln läßt. Aber die Misere, an welcher nicht die Judenheit, sondern an welcher unser Judenthum, seine Erkenntniß und Verwirklichung in unserem Einzel- und Gemeindeleben darniederliegt, die Beseitigung oder doch Milderung dieses Jammers liegt ausschließlich in unserer eigenen Hand! Wie könnten wir für das eine auf Gottes mächtige Gnade hoffen, wenn wir das andere der Verkümmerung überweisen und es vor unseren Augen von Tag zu Tag, von Stunde zu Stunde mehr und mehr verfallen lassen! In einer Zeit, in welcher ganze Gemeinden, ganze Provinzen und Länder mit ihren jüdischen Bewohnern sich von dem überlieferten, einzigen Judenthum losgesagt haben, welches man das orthodoxe nennt, in einer solchen Zeit ist die Rettung unserer gefährdeten Sache nur von den vereinzelten Treugebliebenen zu erwarten, welche bei dem Heiligthum der Väter Stand halten, wenn die große Masse ihm leichtsinnig und geringschätzig den Rücken kehrt. Wir greifen zunächst die Besprechung der religiösen Zustände in Baden und Württemberg heraus, weil dort das Judenthum staatlich geregelt ist und unter Leitung oder richtiger unter Vormundschaft jüdischer, mit staatlicher Autorität bekleideter Behörden sich geltend macht. In Westphalen ist das nicht der Fall und die Freunde eines verstaatlichten Judenthums dürften leicht geneigt sein, die traurigen Zustände dort, eben auf Conto des Umstandes zu setzen, daß dort keine einheitliche, staatliche Aufsichtsbehörde ihren Einfluß geltend macht. Diese Täuschung muß aber schwinden, wenn man sich die Zustände der jüdischen Gemeinden in Baden und Württemberg vergegenwärtigt, die einen complicirten, staatlichen Apparat, Oberrath, Oberktrchenrath, von der Regierung installtrte Rabbinen und Gemeindevorsteher besitzen, und dennoch ist es mit dem praktischen, jüdischen Leben des Einzelnen und der Gemeinden nicht nur nicht besser, sondern noch vielfach schlimmer bestellt, als z. B. in Westphalen. Wenn in Westphalen eine Gemeinde sich von den Modegötzen des Tages ein christliches Ktrcheninstrument in die Synagoge, und statt der alten Tefilla eine Fälschung derselben aufoctroyren läßt, und so diejenigen, welche den tollen Tanz nicht mitmachen wollen, nöthigt, sich eine besondere Andachtsstätte zu gründen und dort ihr Gebet nach altjüdischer Sitte zu verrichten, so kann sie daran kein Mensch hindern. Aber im Großherzogthum Baden ist das staatlich untersagt, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern fanatische Reformjuden machen dort von diesem Gesetz äs kaoto täglich den ausgiebigsten Gebrauch. — Es liegt uns ein Ukas des Synagogenraths von Freiburg in Breisgau vor, welcher auf Grund § 2 eines Gesetzes vom Jahre 1824!! einem dortigen Gemeindemitglied, welches das Verbrechen begangen hatte, im Trauerjahre an row ’xsid im eigenen Hause po zu machen, dieses vor wenigen Tagen untersagte! Da in der Freiburger Synagoge den Trauernden nicht gestattet ist, als Vorbeter zu fungiren, so versammelten zwei im Trauerhause lebende Brüder einige Bekannte in ihr Haus, um dort gemeinschaftlich zu beten. Vielleicht hätte aber der Synagogenrath zu diesem unerhörten Vorgehen noch ein Auge zugedrückt, wenn er nicht noch ein anderes Motiv gewittert hätte. Dieses Motiv dürfte sich aus folgender Correspondenz ergeben, die wir hier im Wortlaut folgen lassen: Der Synagogenrath Freiburg i. B. Fr ei bürg 12. August 1894. Herrn Salomon Weil Hier. Sie werden hiermit freundlich ersucht Ihren Gebetmantel nicht über den ganzen Körper herunterwallend in der Synagoge zu tragen, sondern zusammengelegt wie es hier von Jedermann geschieht. gez. B. DuckaS. Daraufhin hat der also Gemaßregelte folgende Beschwerde erhoben: