Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 74 (17.9.1894)
- Date
- 1894-09-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1380 mit Bismarck über diejenigen Punkte der Verträge mit den Südstaaten, namentlich mit Bayern, welche bet der nationalliberalen Partei auf Schwierigkeiten gestoßen waren. Bismarck wünschte, daß sich Bamberger nach Berlin begebe, um seine politischen Freunde aus allgemein politischen Erwägungen zur Nachgiebigkeit in diesen Punkten zu bewegen. — Nach der Rückkehr Bismarck's aus Frankreich verblieb derselbe mit Bamberger in freundlichem Verkehr und holte dessen Ansicht in einer Reihe von Fragen ein." Berlin. Als interessanter Beitrag zu der Anwendbarkeit des Preßgesetzes ist eine Anklage wegen Nichtaufnahme einer Berichtigung zu betrachten, die gestern in zweiter Instanz gegen den Herausgeber des „Antisemitischen Generalanzeigers", Carl Sedlazek verhandelt wurde. In einer Briefkasten-Notiz hatte das genannte Blatt bemerkt, daß der „Centralverein jüdischer Staatsbürger" in seinem Büreau besondere Leute beschäftige, die für Angebereien 3 — 50 M. Honorar in jedem Einzelfalle erhalten. In einer anderen Briefkastennotiz wurde die Vermuthung ausgesprochen, daß „die bekannten jüdischen Staatsbürger" in einem bestimmten Falle denunzirt haben. Gegen beide Notizen schickte der „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" Berichtigungen ein, die der Angeklagte nicht aufnahm. Er wurde aber vom Schöffengericht von der Anklage der Uebertretung des § 11 freigesprochen, weil nach Ansicht des Schöffengerichts jener Verein gar nicht genannt war und weder der Vorsitzende desselben, Dr. Mendelssohn, noch dessen Stellvertreter Dr. Fuchs, legitimirt erachtet werden können, eine solche Berichtigung zu erlangen. Gegen diese Entscheidung hatte der Staatsanwalt die Berufung eingelegt. Sowohl der Angeklagte, als auch Rechtsanwalt Dr. Schinkel rügten, daß Dr. Mendelssohn als Privatperson kein berechtigtes Interesse an einer Berichtigung habe, und daß eine kollegiale Mehrheit doch nur dann eine Berichtigung verlangen könne, wenn sie eine Behörde oder eine politsche Körperschaft darstelle. Der Angeklagte selbst behauptete auch, daß weder die Bezeichnung „Centralverein jüdischer Staatsbüraer" noch die Bezeichnung „die bekannten jüdischen Staatsbürger" mit zwingender Notwendigkeit auf den „Cmtralveretn deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" Hinweisen, da es ja noch andre jüdische Vereinigungen gebe, wie z. B. die Alliance israelite. Der Gerichtshof findet es für ganz unzweifelhaft. daß in beiden Fällen der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens getroffen werden sollte und daß der Angeklagte sich auch nicht im guten Glauben befunden, da er dem Gerichtshöfe Gründe vorgeführt habe, an die er selbst nicht glaube. Da es sich hier keineswegs um Beleidigungen, sondern um eine Berichtigung von Thatsachen handelte, seien die Leiter des betreffenden Vereins durchaus berechtigt gewesen eine Berichtigung zu verlangen, sonst würden Vereine geradezu rechtlos sein. Der Angeklagte wurde deshalb zu 6 M. Geldstrafe verurteilt und ihm die nachträgliche Aufnahme der Berichtigungen aufgegeben. Düsseldorf, 7. Sept. Ein seit dem 1. ds. Ms. in Berlin erscheinendes antisemitisches Blatt hatte sich im Bezirk der Düsseldorfer Oberpostdirektion auch an die Postbeamten gewandt, um selbige für die Acquisition von Abonnenten zu gewinnen. Thatsächltch soll eine Anzahl von Beamten ihren Einfluß zu Gunsten des neuen Unternehmens geltend gemacht und letzteres im diesseitigen Bezirk mehrere hundert Abonnenten gewonnen haben. Wie den „Düsseldorfer Neuesten Nachrichten" aus guter Quelle mitgetheilt wird, hat sich inzwischen die Kaiserliche Ober-Postdirektron veranlaßt gesehen, in einer Verfügung an ihre Beamten darauf hinzuweisen, „daß eine Anwerbung von Zeitungsbeziehern, sei cs durch Sammlung von Unterschriften, Vertheilung von Probeblättern k. seitens der Beamten und Unterbeamten als mit den dienstlichen Pflichten vereinbar nicht anzusehen sei, selbst wenn diese Handlungen außerdienstlich erfolgen." Oe st er r.-Ungar. Monarchie. Lemberg, 9. Sept. In der Aula der Universität fand anläßlich der Eröffnung der medtcinischen Facultät nach der feierlichen Grundsteinlegung eine erhebende Feier statt. Der Lemberger Rector Dr. Ewiklinski dankte den Vertretern der österreichischen Schwester-Universitäten für ihre Betheiltgung an der Eröffnungsfeier. Hofrath Dr. Chrobak aus Wien definirte die Aufgaben der Medtcin und Wissenschaft im Allgemeinen, welche keine Racen- und Nattonalitäts Unterschiede kennt und nur gemeinsame Ziele vor Augen hat. Budapest, 2. September. Heute habe ich Ihnen zwei schöne Züge von Toleranz aus Ungarn zu melden. Vorgestern ist in Temesvar der dortige katholische Bischof Dessewffy von seiner Badereise ins Ausland heimgckehrt. Bei der Begrüßung der Honoratioren der Stadt sagte er, er werde die Unduldsamkeit überall und mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln bekämpfen. Es war dies ein Wink mit dem Zaunpfahle für einen Professor der Theologie am bischöflichen Seminar, der vor einigen Wochen erst ein antisemitisches Blättchen gegründet hat. Das hiesige Municipium hat wieder ein jüd. Waisenmädchen in das städtische Waisenhaus Elisabethinum ausgenommen. Es ist dies jetzt der erste