Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1894-09-06 · Heft 71 (6.9.1894) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 71 (6.9.1894)
Date
1894-09-06
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2446951-2448412-2448477--39237-2487379
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1331 spräche ihn bei manchen in den Geruch des Antisemitismus gebracht haben. Wir gehören nicht zu denen, die so thörichter Meinung sein können. Wir wissen, wie ehrlich es der Vers, meint, wie er für Recht und Wahrheit kämpft und wie ihm jede Intoleranz fern liegt. Darum empfehlen wir die Schrift trotz der Jrrthümer und falschen Gesichtspunkte, die wir zu beanstanden hatten. Vor Jrrthum ist auch der Beste nicht geschützt. Zeit««gSuachrichten stttb Correfpouderrzen. Deutschland. Basel, 31. August. Herr Henry Holser, Direktor der Polyglottendruckerei der Sabbatisten, jener christlichen Slcta, die den Samstag feiern, welcher vom Poltzeigericht wegen Uebertretung des eidg. Fabrikgesetzes zu 3 Wochen Gefängniß und Fr. 200 Geldbuße verurtheilt worden war, hatte an das Obergericht appellirt. Dieses hat aber das erstinstanzliche Urtheil heute bestätigt. Herr Holser wird nun einen Rekurs an den Bundesrath richten. Herr Holser vertheidigte sich mit Bibelsprüchen, hatte damit aber kein Glück, obschon unser Obergericht in der Mehrzahl aus orthodoxen Protestanten zusammengesetzt ist. Die Gesellschaft der Sabbatisten umfaßt die ganze Welt; sie zählt 36 Provinzen, 5 Verlagshäuser und 32 Zeitungen. Der Angeklagte faßte seine Vertheidigung in 12 Thesen zusammen, welche in der Hauptsache lauten: Die Bibel ist die einzige Richtschnur der Handlungen der Gläubigen; der Sonntag ist eine kirchliche Einrichtung und für Protestanten nicht verbindlich; das Verbot der Sonntagsfeicr verletze den § 49 der Bundesverfassnng betreffend Gewissensfrecheit; wenn Paulus den Christen gebot, sich der Obrigkeit zu unterwerfen, so war dies eben eine heidnische Regierung; die Christlichen haben sich nach Gottes Gebot zu richten; die Sonntagsfeier ist kirchlich, nicht staatlich geregelt; als die französische Revolution Gott abschaffte, beseitigte sie auch die Woche von 7 Tagen; wir sind die Vertreter des Evangeliums. Auch heute wieder beharrte die Direction auf der früheren Erklärung, daß sie die Sonntagsarbeit nicht sistiren werde. Die Gesellschaft könne nicht fünf Tage der Woche arbeiten und die übrigen zwei Tage feiern. Wegen des gleichen Vergehens ist der Direktor nun achtmal bestraft worden. Köln, 1. Sept. Die Strafkammer verurtheilte jenes Individuum, das jüngst die Georgskirche verunreinigte, was die antisemitische Partei ungerechtfertigter Weise zu einer Skandalgeschichte gegen die Juden ausnutzte, zu sechs Monaten Gefängniß und einer Woche Haft. Die Kölner Antisemiten hatten s. Zt. die unwahre Behauptung aufrechterhalten, der Thäter sei ein Jude, trotzdem die ultramontane „Köln. Volksztg." ausdrücklich erklärte, daß er ein „Christ" sei. Wie wir bereits mittheilten, ist gegen den Vorstand des Antisemitenvereins deßhalb Klage erhoben worden. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wie«, 31. August. (Der Vorwurf des Antisemitismus — eine Ehrenbeletdigung.) Das Bezirksgericht Landstraße hatte sich heute mit der Frage zu befassen, ob der Vorwurf des Antisemitismus gegenüber Amtsorganen eine Ehrenbeleidigung im Sinne des Gesetzes bilde oder nicht. Die Veranlaffung Hiezu bot folgender Fall: Am 1. August erschienen in dem Branntweinlokale des EnMFederbusch auf der Landstraße drei Executions-Beamte des Wiener Magistrates, um eine Transferirung mehrerer für rückständige Steuern gepfändeter Objecte vorzunehmen. Das gleichzeitige Erscheinen dreier behördlicher Organe, welches im offenen Geschäfte Aufsehen erregen mußte, versetzte den Executen in nicht geringe Aufregung und bewirkte, daß der Pfändungs-Commission kein freundlicher Empfang zu Theil wurde. Laut erstatteter Anzeige soll der Execut die drei Beamten Anton Deinhart, Clemens Lohr und Karl Kaufmann mit den Worten empfangen haben: „Was, Sie wollen mich wieder ausrauben? Sie sind Antisemiten!" Ueberdies soll Federbusch auch einen znr Transferirung bestimmten Waschkasten vor der Commission derart mit den Fäusten bearbeitet haben, daß das Pfandobject hiedurch nahezu völlig entwertet wurde. Heute hatte sich nun Federbusch vor dem Strafrichter Adjuncten Dr. Warhanek wegen Beleidigung amtlicher Organe nach §. 312 und Uebertretung des §. 1 des Executtons-Gesetzes zu verantworten. Nach dem Strafantrage des staatsanwaltschaftlichen Functionärs führte der Vertheidiger Dr. Auerbach aus, daß die in der Anklage incriminirten Aeußerungen vage seien und keineswegs als Beleidigungen im Sinne deS §.312 strafrechtlich zu ahnden seien; insbesondere könne der Vorwurf des Antisemitismus, welchen der staatsanwaltschaftliche Functionär zu seiner Freude gleichfalls incrtminire, nicht als Beleidigung gelten, tnsolange die Antisemiten eine organisirte Partei sind und als solche vom Staate mindestens geduldet werden. Der Richter fand den Angeklagten beider Uebertretungen schuldig und erkannte auf eine Woche Arrests. In den Gründen des Urtheils hob der Richter hervor, daß der Vorwurf des Antisemitismus gegenüber behördlichen Organen jedenfalls eine Ehrenbeleidigung involvire, nachdem hierin der Vorwurf liege, daß diese Organe in Folge ihrer Gesinnung nicht unparteiisch Vorgehen dürften.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.