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Der Israelit · 1894-09-06 · Heft 71 (6.9.1894) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 71 (6.9.1894)
Date
1894-09-06
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Gründen, mit denen der Verf. das Unrecht des Antisemtlismus hier bekämpft, aus all diesen Gründen ergibt sich die Unrichtigkeet des Schlusses des oben^ angeführten Cttates. Der Antisemitismus weist nicht „mit vollstem Rechte" auf jenen „faulen Punkt" hin und „die Berechtigung" der Waffen, die er aus jener „Giftgrube" holt, kann wohl geleugnet werden. Man mißverstehe uns nicht. Wir wollen die Schurkereien jüdischer Spitzbuben nicht beschönigen, wir verdammen sie aufs äußerste, wir fühlen in unserm Herzen keine Spur von Mitleid, wenn ein jüdischer Halsabschneider oder Betrüger vom Arm der Gerechtigkeit gepackt und dahin gewiesen wird, wohin er gehört, ins Zuchthaus. Aber wir verlangen, daß die Spitzbüberei eines Juden nicht als ein schwereres Verbrechen angesehen werde, weil ein Jude sie begangen hat. Man beachte: aus früheren Verhältnissen hat es sich entwickelt, daß die Juden zum größten Thetle, wenigstens in Deutschland und Oesterreich dem Handelsstande angehören, es wäre also ganz natürlich, daß Delikte im Handel procentual mehr von Juden begangen würden, aber dies ist auch nicht einmal der Fall; unter den Juden selbst ist es eine kleine Minorität, welche sich vergeht; mit welchem Rechte kann also behauptet werden, daß die Antisemiten mit irgend einer Berechtigung zu der Waffe ihres Hasses greifen? Rein, das Treiben der Antisemiten beweist ihre niedrige Moral, den Defcct ihrer moralischen Begriffe. Wenn dein Vater ein Spitzbube ist und ich drehe dir, dem redlichen Sohne, einen Strick daraus, dann bin ich ein unmoralischer Mensch, und nun soll da eine Berechtigung zugegeben werden, wenn man für die Handlung spitzbübischer Juden die Juden verantwortlich machen will? Angenommen es stellte sich günstigsten Falles das Verhältniß der Betrugsdelicte unter den Juden ganz gleich dem der schweren Verbrechen, wie Mord, Todschlag, Rothzucht, Raub u. s. w. unter den Christen, wer dürfte nnd könnte die Stirn haben den braven und sittenreinen Christen darum scheel anzusehen? Ist es denn nicht dahin gekommen, daß wenn irgendwo in der weiten Welt ein Verbrechen geschieht, jeder Jude in zitternder Befürchtung lebt, ob dies nicht von einem Juden begangen sei? Was wäre wohl geschehen, wenn der Riederwald-Attentäter oder Hödel, oder Robiling, oder sogar Ravachol, Vaillant, Caserio ein Jude gewesen wäre? Hätte man die ruchlosen Thaten jener Verbrecher alsdann nicht der ganzen Judenheit aufgebürdet? Machte man ja erst kürzlich einen Christen, der ein Kruzifix beschmutzt, zu einem Juden, um gegen die Juden einen Kreuzzug zu predigen, was würde erst geschehen, wenn, Gott bewahre J ein wahnsinniger oder schurkischer Jude ein solches Verbrechen beginge? Rein, nicht die blässeste Idee einer Berechtigung erwächst den Antisemiten für ihren Kampf aus dem fluchwürdigen Gebühren betrügerischer Juden, und wäre die Anzahl der Betrüger selbst größer als sie in Wirklichleit ist; das Berufen auf diese Betrugsfälle zur Rechtfertigung ihrer Feindseligkeit gegen die Juden im allgemeinen zeigt vielmehr am deutlichsten den niedrigen Stand ihrer moralischen Begriffe. Aber es ist ja auch nur Schein; es ist nicht einmal ein korrumpirtes Rechtsgcfühl, das sie erregt; die Berufung auf die Betrügereien der Juden ist ein gutes Hetzmittel. Truppen für den traurigen Feldzug zu gewinnen, den sie theils aus Neid, theils zum Broderwerb gegen Juden und Judenthum führen. — Ehe wir von diesem Punkt Abschied nehmen, müssen wir noch bemerken, daß der Paffus im oben angeführten Citate, daß die jüdischen Schwindler und Gründer sich auf Kosten ihrer nichtjüdischen Mitbürger bereichern, durchaus nicht den Thatsachen entspricht. Diese jüdischen Schwindler und Gründer sind in ihren Machenschaften sehr tolerant, sie betrügen den Juden ebenso wie den Christen, wie auch der christliche Betrüger eine rührende allgemeine Menschenverbrüderung anerkennt und seine Opfer nicht nach der Konfession auswählt. Wir wollen nun noch einen Punkt berühren. Der Verfasser hält es auch für berechtigt, daß die Juden ihre religiösen Sitten und Gebräuche beibehalten, doch die Speise- und Ehegesetz?, die der Vereinigung von Juden und Christen im Wege ständen, seien, so meint er, antisozialen Charakters und müßten beseitigt werden. Wir wollen uns weder auf Dogmatisches einlaffen noch auf das, was man dem Verf. nach, christlicherseits den Juden infolge dieser Gesetze an Ueberhebung imputirt. Wir wollen nur auf die Thatsache Hinweisen, daß ein christlicher Offizier, der eine Jüdin heirathet, seinen Abschied nehmen muß, und daß der liebenswürdige Wunsch, mit dem einige Nordseebäder dieses Jahr sich jüdische Gäste verbaten, nicht an die Adresse der Strenggläubigen gerichtet war, die ohnehin aus Mangel an ritueller Kost diese Badeplatze nicht ausgesucht hätten, sondern an die derjenigen, die sich längst um die jüdischen Spetsegesetze nicht mehr gekümmert haben. Daß also das Aufgeben der Speisegesetze die antisemitische Bewegung schwächen könnte, dürfte aus erwähnten Vorgängen wohl geradezu zu widerlegen seien; vermehrt ja gerade das Erscheinen von Juden an christlichen Tafeln den Bestand der fadenscheinigen Gründe, welche die Antisemiten für ihr schmachvolles Gebühren auf Lager haben. Der Verf. glaubt, daß diese freimüthige Aus-

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