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Der Israelit · 1894-09-03 · Heft 70 (3.9.1894) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 70 (3.9.1894)
Date
1894-09-03
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1307 noch nicht rein sind, bis auf diesen Tag — als die Seuche war in der Gemeinde Gottes, und ihr wendet euch heute ab von Gott? Es wird sich vollziehen: ihr empört euch gegen Gott und morgen zürnt er der ganzen Gemeinde Israels." ff. (Josua Cap. 22, V. 16 ff.) Aber die Herren wandten sich kluger Weise an einen Cultusbeamten, von dem sie wußten, daß er auf Grund seines ganzen Vorlebens nicht antworten kann, wie er antworten mußte. — Wir müssen uns deßhalb noch ein wenig mit dem Verfasser dieses Buches beschäftigen. (Fortsetzung folgt.) Antisemitische Werdrei-ungen. Der Ahlwardt-Moniteur suchte kürzlich zu beweisen, daß die Juden sich besonders schlecht gegen die Arbeiter benähmen und brachte zu diesem Zweck eine Menge Zahlen aus der amtlichen Kciminalstatistik, die dies beweisen sollten. Die Zahlen an sich kommen in der Statistik vor, aber in parteiischer Absicht hat der Ahlwardt-Montteur drei Arten von Vergehen zusammengestellt, die nicht zusammengehören und daher ein gänzlich irreführendes Resultat erhalten. Er führte auf: 4 g. Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften über Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern. 4 h. Zuwiderhandlungen in Bezug auf Konzesstonspflicht 2C. sowie gegen behördliche Anordnungen betriffs der Sicherheitsvorrichtungen bei gewerblichen Anlagen. 4 i. Andere Vergehen gegen die Gewerbeordnung. Aus diesen drei Rubriken rechnet er heraus 97'/g pCt. Christen, 22/3 pCt. Juden bestraft, nämlich 7350 Christen, 203 Juden. Diese Zahlen gewinnen aber sofort ein anderes Licht, wenn wir die Tabelle Fol. 321 Jahrgang Id92 der amtlichen Statistik mit herarzkehen, aus der die Bestrafungen nach dem Beruf der Angeklagten sichtbar sind. Da entfallen dann von obigen 7553 Strafen allein 4946 auf die Rubrik C, Handel und Gewerbe; und nun wird Jeder sofort sehen, warum die Juden in diesem Falle stärker bethetligt sind, als ihnen nach dem Prozentsatz der ganzen Bevölkerung zukäme. Der Beruf ist aber das Entscheidende; der Bauer, der nicht Geschäftsmann ist, kommt überhaupt nicht in die Lage, gegen die betriffenden Gesttzparagraphen zu verstoßen. Aber wenn die tendenziöse Statistik der Antisemiten einmal gelten soll, so fahren ihre eigenen Leute, die christlichen antisemitischen Sachsen, am schlechtesten. Auf sie kämen nach dem Prozentsatz der Bevölkerung rund 470 Straffälle; es sind aber in Sachsen vorgekommen 1462, das ist dreimal mehr, als die Zahl der Bevölkerung bedingt. Die antisemitische Statistik muß aber aus ihren eigenen Zahlen folgern, daß die treuesten Anhänger des Ant semitismus, die antisemitischen Sachsen, im Punkte Arbeiterfreundlichkett noch 50 Prozent schlechter sind, als die Juden. Wir wollen uns aber hüten, in den Fehler tendenziöser Statistik zu verfallen. Da indessen der Ahlwardt-Montteur die amtliche Statistik selbst vorurthetlsfret und unbefangen nennt, so wollen wir darauf Hinweisen, daß diese zuverlässige Quelle in Bezug auf religiöse Statistik überhaupt sagt (Jahrgang 1891 Fol. II34): „In diesen kriminellen Verschiedenheiten tritt jedoch der Einfluß des religiösen oder konfessionellen Bekenntnisses nicht rein zu Tage, da die anderen Faktoren der Kriminalität, hier insbesondere Beruf und damit zusammenhängend Wohlhabenheit und Bildungsgrad, bei den Katholiken und Protestanten auch Nationalität (Slaven, Germanen) in ihrer Wirkung in diesen allgemeinen Zahlen nicht eliminirt sind. Auch annähernd wird die kriminelle Belastung nach Religion und Konfession aus den Zahlen der Übersicht 12 nicht ohne Weiteres zu entnehmen sein. Während der kriminelle Einfluß von Beruf, Alter. Geschlecht nach der Natur der Sache und den Ecgebenissen der Statistik hoch anzuschlagen ist, wird man in der Zugehörigkeit zu einer religiösen oder konfessionellen Gemeinschaft die Erklärung krimineller Verschiedenheiten nur mit der allergrößten Vorsicht und Umsicht suchen dürfen und mit dem Instrument der Statistik wohl kaum finden können, denn die bei uns verbreiteten Religions- und Konfesstons Gemeinschaften unterscheiden sich in ihren Moralvorschriften doch nicht dermaßen, daß ihre Angehörigen dadurch zu einem verschiedenen Verhalten gegenüber den gesetzlichen Vorschriften über Eigenthum, Person und öffentliche Ordnung bewogen werden könnten. Wenn sich in unseren statistischen Zahlen Verschiedenheiten zwischen der Kriminalität von Evangelischen und Katholiken, Christen und Juden zeigen, so würde man dieselben auf das Glaubensbekenntniß als solches doch nur dann zurückführen können, wenn im klebrigen alle Faktoren der Kriminalität gleich wären. Die Erfassung der Beziehungen zwischen Kriminalität und Religion und Konfession setzt daher besonders srbtile Untersuchungen voraus, die sich in dieser Statistik völlig einwandsfrei überhaupt nicht, wenigstens zur Zeit, anstellen lassen. Zunächst giebt die Statistik nur Aufschluß, ob ein Verurtheilter sich äußerlich zur christlichen oder jüdischen Religion, oder zur evangelischen oder katholischen Konfession hinzugerechnet hat, nicht aber

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