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Der Israelit · 1894-09-03 · Heft 70 (3.9.1894) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 70 (3.9.1894)
Date
1894-09-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1306 Könnte der Riß, den es in das betende Israel reißt, durch alle seine etwaigen Vorzüge ausgewogen werden? Der Verband der Synagogengemetnden will sein besonderes Gebetbuch haben. Gut. Der religiöse Sinn ist bei den Vätern dieses Wunsches leider so tief gesunken, das zum Verständniß des alten und gir zur Schaffung eines neuen Gebetbuchs erforderliche Wissen ist so vollständig in W.'ftphalen geschwunden, daß die Herren vielleicht nicht die Tragweite dieses ihres Wunsches kannten. Wie es Kinder giebt, die mit ihrer Puppe erst froh werden, wenn sie ihr einen Arm oder einen Fuß abgerissen, weil sie damit bekundet haben, daß sie mit ihrem Spielzeug ganz nach ihrem Belieben schalten und walten können, so giebt es auch Gemeindevorsteher und Repräsentanten, die erst mit der alten Tefilla zufrieden sind, wenn sie ihr ein Stück Bame Madlikin oder Jekum Purkon herausgerissen und damit für ihre souveräne Willkür der alten Tefilla gegenüber ein Exempel statuirt haben. Mit solchen Willkürakten hat seiner Zeit die Razzia auf unsere alte Tefilla angefangen! Aber dieser Anfang ist harmlos gegen das Verbrechen, das einem auf jeder Seite dieses neuen Gebetbuchs entgegen starrt. Das Verbrecherische dieses ganzen Unterfangens mag den treibenden Elementen des Verbandes nicht in seiner ganzen Ungeheuerlichkeit zum Bewußtsein gekommen sein. In Wfftphalen fand sich überhaupt Niemand, der für eine solche Schöpfung zu gebrauchen gewesen wäre. In ganz Westphalen giebt es seit dem Tode Sutro's y's' keinen Rabbiner mehr. Die Herren sind autonom. Sie haben wohl sogenannte Cultusbeamte, aber dieselben sind, soweit sie nicht mit den tonangebenden Herren vom Verbände durch dick und dünn gehen, mundtot gemacht. Es ist uns in Westphalen eine Gemeinde bekannt, die in ihrem Gemeindesiatut folgende Bestimmungen hat: „Beschlüsse in Ansehung der den Cultus „betreffenden inneren Einrichtungen können nur „zur Ausführung gebracht werden, wenn eine in „diesen Angelegenheiten ganz allein entschei- „dende Einstimmung des Vorstandes und der „Repräsentanten - Versammlung vorhanden ist. „Die Einmischung jüdischer Cultus- „beamten in die den Cultus betreffen- „den inneren und äußeren Einricht- „ungen bleibt unter allen Umständen „ausgeschlossen.Dem anzustellenden „Lehrer (Vorbeter oder Vorsänger) ist von dem „Vorstande und der Regräsentanten-Versammlung „eine D i e n st-J n st r u ct i o n zu ertheilen, welche „derselbe zu beachten hat. Die Ansicht des Lehrers „resp. Vorbeters oder Vorsängers oder eines „sonstigen Cultusbeamten kann nie einen in „Bezug auf die inneren Cultus-Einrichtungen „nach § 86 gefaßten Beschluß unwirksam machen." Dynn ljrp issn sVn Hüten da nicht die Schafe die Hirten? Ist das nicht ein nn, eine Generation, welche ihre Richter richtet? — Ich weiß nicht, ob sich anderwärts in Westphalen noch solche statuarische Bestimmungen finden, aber daß es fast überall in praxi so gehandhabt wird, das ist allbekannt. DU13J Wenn nun die jüdischen Cultusbeamten Westphalens auch so reit* g ös und grundgelehrt wären, wie sie ihrer großen, erdrückenden Mehrzahl nach unreligiös und unwiffend sind, so wäre doch keiner von ihnen qualificirt, das neue Gebetbuch zu verfassen, sie dürfen ja nicht in den Cultus hineinreden, ja sie dürfen nicht einmal eine Ansicht haben. Aber Rechtsanwälte. Mediziner, Banquiers, Rentiers, und all die Stände, aus welchen sich Vorstand und Repräsentanten zusammen zu setzen pflegen, qualificiren sich doch nicht zur Abfassung eines neues Gebetbuches. Man muß die Sache doch füglich einem Cultusbeamten übergeben, und muß einen auswärtigen damit betrauen, da die der Provinz zum Schweigen verurtheilt sind. Bei der Suche nach einem richtigen Cultusbeamten, der ihnen ihre Tefilla nach westphälischem Geschmack zustutzt, hat sie nun ein glücklicher Instinkt, eine wahlverwandte Seele in Herrn Dr. Vogelstein, Rabbiner in Stettin finden lassen. Da dieser geistliche Herr in der Welt wenig bekannt ist, so sei es gestattet denselben hiermit vorzustellen. Er zwingt uns zu einer Ausnahme in dieser unserer Darstellung, indem er uns nöthigt den Namen einer Persönlichket zu nennen. Da er aber selber seinen Namen nicht geschont und ihn feiner auf Bestellung gelieferten westphälischen Postille beigefügt hat, so glauben wir uns schon deßhalb zu dieser Ausnahme berechtigt. Die Besteller dieser Arbeit kann man mit ihrer notorischen Unwissenheit in allen jüdischen Anliegen entschuldigen, daß sie die Tragweite ihres Ansinnens nicht gekannt haben. Aber der Herr Rabbiner von Stettin hätte das Verlangen dem Synagogen-Verband einer preußischen Provinz ein besonderes Gebetbuch zu fabriziren, mit denselben Worten abweisen müssen, mit welchen die Gemeinde Gottes den Sonder-Altar verurtheilte, den die transjordanischen Stämme sich errichtet hatten: „-Was ist das für eine Untreue, die ihr begangen an dem Gotte Israels, euch heute abzuwenden von Gott, indem ihr euch einen Altar baut, euch zu empören gegen Gott. Ist uns zu zu gering die Schuld von Peor — von der wir

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