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Der Israelit · 1894-08-30 · Heft 69 (30.8.1894) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 69 (30.8.1894)
Date
1894-08-30
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXV. Jahrgang. Erste Beilage zu M 69 -es „Israelit". StiUttbtt Artikel. Index redivivns von Dr. Eduard Biberfeld in Karlsruhe. II. Eine wörtliche Wiedergabe der reltgtonsconfercnzlichen Gutachten, auf die u. E. die Oeffentlichkeit in dieser, die weiteste Allgemeinheit berührenden Frage ein volles, wohlbegründetes Anrecht hätte, wurde bis jetzt an maßgebender Stelle nicht beliebt; wir sind daher für unsere Kritik auf die inhaltliche Paraphrase derselben in der ersten, offiziösen Erklärung angewiesen. Dort lautet der betr. Passus nnn folgendermaßen: „Die gesondert erstatteten Gutachten sprachen sich übereinstimmend dahin aus, daß der Kizzur Schulchan-Aruch als Schulbuch nicht geeignet erscheine, da bei einem solchen die aus die Reinheit des ehelichen Lebens u. a. bezüglichen Vorschriften zu beanstanden seien, überdies auch diejenigen Stellen, welche den götzendienerischen Heiden („Sternenanbetern") gegenüber ein minder humanes Verhalten zulassen, als veraltet und der heutigen, geläuterten Auffassung des Judenthums widersprechend bezeichnet werden mußten." In dieser offiziösen Angabe ist nun allerdings nach unseren Informationen, an denen zu zweifeln wir keinen Grund haben, die Darstellung in einem Punkte nicht erschöpfend, insofern nämlich als die Uebereinsttmmung der drei Gutachten sich keineswegs, wie nach Obigem mißverständlich angenommen werden könnte, auf die Mottvirung der ablehnenden Ansicht miterstreckte, sondern lediglich hinsichtlich des Gesammturtheils sich so ergab, daß übereinstimmend aus pädag ogischenGründen für Abschaffung des Buches plaidirt wurde. Die sktzzirte, schroff gegen das veraltete, nicht geläuterte Schulchan-Aruch-Judenthum sich wendende Begründung fand sich nur in dem einen Gutachten, dem allerdings der Oberrath entscheidenden Werth betgemessen zu haben scheint. Mit dieser gebotenen Einschränkung aber werden wir die Angabe jener Erklärung über Tendenz und Inhalt des betreffenden Gutachtens allerdings als authentisch ansehen dürfen und müssen. Was nun die Gefahr, die der guten Sitte angeblich aus der Ausnahme der Reinheitsgesetze und ähnlicher Disciplinen in ein Schulbuch erwachsen könnte, angeht, so ist dieselbe in pädagogischen Fachkreisen so vielfach umstritten, daß ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde gegen ein Buch mit dieser Begründung schon im Interesse der Lehrfreiheit aufs bündigste zurückgewiesen werden müßte. Es sind gerade die bestgeschulten Pädagogen, — und jeder, der die Natur des Kmdes, sei es aus der Erinnerung an die eigene Kindheit, sei es aus der Erfahrung in der praktischen Unterrichtsthätigkeit kennt, wird ihnen darin beipflichten, — die behaupten, daß auch das „verfänglichste" Thema mit jedem normal veranlagten Kinde im Unterrichte durchgenommen wcrden könne, ohne daß ein unlauterer Gedanke, eine sinnliche Regung auch nur für einen Augenblick im Herzen des Lernenden auflebte — vorausgesetzt, daß das Herz des Lehrenden rein von jeder Schlacke und durchweht von dem Geiste jener beispiellosen Keuschheit, die das unveräußerliche Erbtheil der wahren Söhne Jakobs ist. Wir Alle haben in frühester Kindheit und in reifender Knabenzeit in der'raschwechselnden Diskussion des Talmuds Themata auf Schritt und Tritt behandeln lernen, die die natürlichen Vorgänge des menschlichen Lebens mit der ganzen, ursprünglichen Naivetät und Unverbildetheit benannten, die das Zeichen einer unverdorbenen Reflextonsfähigkeit sind. Wo wäre der Frechling, welcher behaupten wollte, daß der Gifthauch unreinen Verlangens in unser Denken oder Sprechen sich gemischt, daß ein anderer Gedanken als der, daß Gotteswort es ist, das wir aussprachen, in uns lebte und webte?! Fürwahr, wir müßten fürchten dem hehren, ernsten Gottesgeiste, der in unseren Reinheitsgesetzen lebt, zu nahe zu treten, wenn wir sie mit Jdeenkreisen, die in manchem Meisterwerke unserer Klassiker herrschen, in Parallele stellen wollten. Wo wäre nun der ernsthafte Pädagoge, der für Ausschluß der Werke Schillers aus einer höher» Schule plaidtren wollte, weil „Don Carlos" diversen Kindernaturen zum Verderben gereichen könnte? Würde ihm nicht mit Recht entgegnet werden, daß das gut veranlagte, erblich nicht belastete Kind inftinctiv mit dem Dichter sich dem Guten und Edlen zunetgen werde, und daß das verdorbene überhaupt nicht in die Schule gehöre?! Ran werden die betreffenden Kapitel in der Schule gar nicht gelehrt, die Sprache, in der sie gehalten sind, macht cs dem Schüler fast unmöglich sich selbst darin zu unterrichten, und in dem bloßen Vorhandensein dieser Vorschriften, die die äußerste Grenze keuschester Askese verkörpern, in einem Schulbuche der Religion sollte eine so dringliche Gefahr für die moralischen Jnftincte der Schüler enthalten sein, daß ein exekutivisches Einschreiten geboten erscheint! Man wird den Gedanken nicht los, daß diese

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