Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 68 (27.8.1894)
- Date
- 1894-08-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1268 ihren Versammlungen der Vergessenheit anheimzufallen. In einem reform-jüdischen Streber-Blättchen hielt man dieser Behauptung die Namen von Z u nz und Gr ätz entgegen, als zwei Autoren, deren wissenschaftliche Bedeutung ihren Tod überdauert hätte. Das ist richtig. Richtig ist aber auch, daß beide Herren nie etwas von einer Rabbinerversammlung, nichts von dem ganzen Reformschwindel wissen wollten und bei jeder Gelegenheit mit offenem Visir dagegen auftraten. Man mag über die beiden Männer denken, wie man immer will, man kann ihren religiösen Standpunkt, ihre wissenschaftliche Auffassung verurtheilen, aber sie mit den Reformrabbinern, welche sich auf den Rabbinersammlungen spreizten, in einen Tops werfen, das hieße ihnen Unrecht thun! Zunz schrieb im Mai 1845 an Geiger: „Eine Rabbiner-Hierarchie verabscheue ich, eine Reform mit milchdingen Paragraphen verachte ich-das Geschrei gegen den Talmud ist ber eits Stellung des Apostaten." Wie Grätz über das Reformjadenthum im allgemeinen und die Rabbinerversammlungen insbesondere dachte, kann jeder, den es interessirt im letzten Bande seiner „Geschichte der Juden" Nachlesen. Es gibt aber Leute, welche dies alles nichts angeht. Wenn 50 Jahre seit der ersten Rabbinerversammlung verflossen sind, feiern sie die Rabbinerversammlung. Wenn 100 Jahre seit der Geburt von Zunz verflossen sind, feiern sie Zunz. — Wie es Prediger gibt, welche glauben die Bibel wäre nur dazu, um paffende Predigt-Texte daraus zu nehmen, so gibt es Redakteure, Redner, Dichter und sonstige mittheilungsbedürftige Menschen, welche allen Ernstes glauben, große und kleine Männer würden geboren und begraben, um als Stoff für einen Leitartikel, Festrede oder Festgedicht zu dienen. Wenn derartiges gar in der Sauerengurkenzeit vorkommt, so sollte man sich darüber nicht ereifern. Aber die Sauregurkenzeit ist für manche jüdischen Zeitungen chronisch und keineswegs auf dieHundsrage beschränkt. Berlin. 19. August. (Eine Gerichtsverhandlung zur Förderung des Judenhasses erfunden.) Unter der Ueberschrift „Ein Bild aus unserer Zeit" berichtet der „Antisem. Gen.-Anz. in Nr. 64 über eine vor dem Berliner Schöffengericht gegen Frau Luise Elbers stattgehabte Verhandlung wegen Bettelns. Dieselbe ist geständig, aus Noth gebettelt zu haben. Der Aufforderung des Vorsitzenden entsprechend, erzählt die Angeklagte eine lange Geschichte ihres Kampfes gegen die Noth. Von ihrem Mann verlassen, habe sie in einem jüdischen Groß- Konfektionsgeschäft Arbeit angenommen, bei einer Beschäftigung von früh 6 Uhr bis des Nachts um 1 bis 2 Uhr aber nur 50—60 Pf. pro Tag verdienen können. Da sie aber unverschämte Zumuthungen des Arbeitgebers zurückgewiesen, habe sie auch diese Beschäftigung eingebüßt und sei nach mehrtägigem Hungern dazu gedrängt worden, um eine Gabe anzusprechen. Bei dieser Stelle soll nach dem Bericht der eine Schöffe zum anderen geäußert haben: „Ob da nicht der Herr des Geschäfts eher hierher gehörte als seine Arbeiterin!" Der Verfasser des Berichts läßt nun die angeklagte Frau zu drei Mark oder einen Tag Haft verurtheilen und den Vorsitzenden sprechen: „Es ist die mildeste Strafe, und das Gesetz verlangt es." — Im Weiteren erzählt der Berichterstatter, daß der Vorsitzende der verurtheilten Angeklagten ein Geldgeschenk mit den Worten einhändigte: „Das Betteln ist zwar gesetzlich verboten, nicht aber das Geben. Bitte, treten Sie näher, Frau Elbers. Hier gebe ich Ihnen etwas, bezahlen Sie damit die Strafe und kaufen Sie sich etwas zu essen." — An diesen Bericht ist folgende Nutzanwendung geknüpft: „Deutsche Frauen! d. h. Ihr, die Ihr deutsch und christlich sein wollt und doch bisher beim Juden kauftet, leset recht aufmerksam die vorstehende kurze und doch so inhaltreiche Verhandlung, und dann fragt Euch selbst, ob Ihr es mit Eurer Ehre vereinbaren könnt, noch fernerhin der angekündigten, aber niemals thatsächlichen „Billigkeit" halber beim Juden zu kaufen." — Obgleich es auf den ersten Blick einleuchtet, daß die ganze Gerichtsverhandlung erfunden ist, weil die Uebertretung des Bettelns unter Ausschluß der Geldstrafe nur mit Haft belegt werden darf, sonach die Verurtheilung der Frau E. zu 3 Mark unmöglich erfolgt sein kann, hat Einsender dieses doch noch Erkundigungen eingezogen und ermittelt, daß in diesem Jahre eine dergleichen Verhandlung nicht stattgesunden hat. Berlin, 22. Aug. Die „Staatsbürger-Ztg." berichtet: Nach den amtlichen Zusammenstellungen sind zu Wien im Jahre 1892 20 männliche und 50 weibliche Personen zum Judenthum übergetreten. Kattowitz, 10. August. Der Verein zum Schutze der Thtere für den Kreis Kattowitz, dessen Vorsitzender Herr Rabbiner Dr. Cohn ist, hat in seiner letzten Vorftandsitzung einstimmig nachstehende Resolution gefaßt, welche in geeigneter Weise dem in der Zeit vom 12. bis 15. d. M. tagenden internationalen Thkerschutzcongreß zu Bern zur Kenntntß gebracht worden ist: „In Anbetracht dessen, daß es mit den humanen Tendenzen der Thierschutzvereine unvereinbar ist, durch einen