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Der Israelit · 1894-08-16 · Heft 65 (16.8.1894) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 65 (16.8.1894)
Date
1894-08-16
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1202 proklamirt. Diese Proklamation hat Throne und Altäre erschüttert, hat die Zwingburgen der Gewalt der Erde gleich gemacht und hat die Scheidewände abgetragen, welche Menschen von Menschen trennten. Man hat den tausendjährigen Gottesherold als den verlassenen Bruderstamm erkannt, hat sich zu ihm hinabgebeugt, hat ihm die Fesseln von Hand und Fuß gelöst, hat ihm die freie Entfaltung der Kräfte gestattet in der nun auch ihm eröffnten Arena zur Erringung aller idiellen und materiellen Güter. Was das Schwert, die Gewalt und der Wahn Jahrtausende an Bollwerken des Vorurtheils und Unverstands aufgethürmt hatte, zerstob vor dem einen Gottesgedanken! Und diejenigen, deren weltgeschichtlicher Beruf es ist, die Erhebungen Gottes zu lehren, waren die ersten Zeugen für die Wahrheit: ova nvs’B anro tunw '« nmon: Die rückh altlose Hochachtung de sGöttlichen, seine Erhebung über alle andern Faktoren undPotenzen, stattet mit derdoppelten Kraft aus, welche das Schwert seinen Besitzern zu verleihen vermag! Diese Wahrheit des neuen Liedes bleibt ungeschmälert, wenn selbst Zeiten rückläufiger Bewegung diese Trophäen des Gottespreises seinen Herolden entreißen möchten. Wenn z. B. das Grauen von mehr als 40 Millionen christlicher Staatsbürger vor der drohenden Verjudung und Beherrschung durch kaum t/2 Million Juden nicht erheuchelt wäre, wäre dann diese Furcht nicht eine zurechtweisende Vergeltung für diese Gehässigkeit, daß wir in dieser Lection die Verwirklichung unserer Leidensworte finden dürften: .v'v«te mnain dmm nopj rvpyi „Vergeltung zu üben an de »Völkern, Zurechtweisungen an den Nationen?"! Aber wenn diese Vergeltung selbst wirklich dahin führen sollte: »tesa omaaji D'pra errate yds6 „Ihre Könige mit Fesseln zu binden und ihre Geehrtesten mit eisernen Banden" so wäre die Vollziehung dieses längst niedergeschriebenen Rechts nichts, was mit Rachegedanken sonst etwas Gemeinsames hat, dessen sich die frommen Sänger dieses neuen Liedes gar zu schämen hätten: Das vollendete Gegentheil ist der Fall: vTon teV «in nn airo ddpd ona nwyV „Dieseslängst nied ergeschr iebene Recht zu vollziehen, ist eine ehrende Auszeichnung füralleseineFrommen!" Halleluja!" Unsere tolerante, feinfühlige Zeit stößt sich überall daran, wo sie diesen Gedanken der Wiedervergeltung begegnet und hat sie als Racheakte, human denkender Menschen unwürdig erklärt. Eine besonnene, nüchterne Erwägung dürfte zum vollständigen Gegentheil führen. Was ein bedeutender Menschenkenner von den Tugenden sagt, daß man nämlich diejenigen am wenigsten zu haben Pflegt, von welchen man am meisten spricht, hat im gewissen Sinne auch auf die Laster seine Berechtigung. Wer noch unbefangen über eine menschliche Schwäche sprechen kann, der ist eben nicht von ihr befangen, der steht ihr objektiv gegenüber. Nur in der Familie eines Gehängten darf man nicht über Stricke reden. Man hat also aus unseren Gebetbüchern Stellen gestrichen, wie i'-iay cn rwpr wyb mpr u. a. m., welche Gott um Vergeltung bitten für das vergossene Blut seiner Diener, um dem Wahn nicht Vorschub zu leisten, als hätten wir wirklich einen Rache schnaubendeu Nationalgott, der bei seinen Anbetern die gleichen Gesinnungen der Rache voraussetzt. Aus den Psalmen, aus der Bibel, kurz aus den Schriften, welche Gemeingut der ganzen Welt sind, konnte man sie nicht mehr streichen. Man begnügte sich daher mit dieser Razzia auf alle derartigen Stellen in unserem Gebetbuche und mit dem Stein, den man damit auf „die mittelalterliche und zurückgebliebene Anschauung" warf, „welche sich zu dieser Höhe unserer Toleranz noch nicht empor geschwungen hatte." Nehmen wir nun einmal die Sache, wie sie in Wirklichkeit liegt. Rächen heißt: Das verletzte oder verletzt geglaubte Recht wiederherstellen. Das ist uns durch Gesetz der Thora verboten. Wohl nicht erst in letzter Reihe auch deshalb: weil die unzulängliche, menschliche Einsicht nicht unbefangen genug ist, in eigener Sache ein verletztes Recht zu conftatiren und leicht geneigt ist, sich das Recht und dem Partner das Unrecht zu vindiciren. Deshalb schreibt die Thora vor: oipn «!> Du darfst dich nicht rächen, darfst auf eigene Faust das verletzte Recht nicht sühnen. Wer sich dennoch rächt, ist nicht nur ein rachsüchtiger Charakter, sondern ein solcher handelt gegen das ausdrückliche Gottesgesetz der Thora. Je weniger ich mir aber selbst Recht verschaffen darf, je achtsamer ich über jede Regung der Rachsucht wachen muß, um so berechtigter bin ich vor Gott hinzutreten, und vor ihm die Bitte zu wagen: Er möge der mißhandelten Wahrheit sich annehmen, möge dem gekränkten Recht zu seinem Rechte verhelfen. Wir müßten ja idolenter und empfindungsloser als ein Thier sein, wenn uns — nicht nur die persönlich widerfahrene Unbill, sondern — das mit Füßen getretene, göttliche Recht gleichgiltig ließe gegen seine Kränkung und Verletzung. (Schluß folgt.)

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