Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 62 (6.8.1894)
- Date
- 1894-08-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1149 zuführen ermüdend für den geehrten Leser wären. Wir wollen nur noch hinzufügen, daß Concurrenz und Rivalität in Handel und Gewerbe vom Talmud verpönt wird, und dm Nächsten in seinem Erwerb zu schädigen als strafwürdig gilt und strenge untersagt ist. (Makoth 24)") Ehrlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit gebietet auch der Schulckan - Aruch jedem Israeliten im Handel und Verkehr. In zweifelhaften oder strittigen Fällen soll man lieber Schaden erleiden als Unrecht thun oder schwören; denn selbst auf die Wahrheit zu schwören ist nicht erlaubt, denn König Janay wurde einst schwer gestraft, weil man unter seiner Regierung cs mit dem Schwören leicht nahm, und obwohl dies der Wahrheit entsprach, so sind dennoch, ob d i e s e s Vergehens 1000 Städte zu jener Zeit zu Grunde gegangen (Orach Chajtm 156, Magen Abraham).^) Die jüdische Wahrhaftigkeit hat eine solche ehrfurchtsvolle Scheu vor dem Schwure, daß cs ihrem innersten Wesen widerstrebt, selbst zur Bekräftigung der vollen Wahrheit die erhabene Majestät des göttlichen Richters gleichsam als Zeugen anzurufen. Wenn es nun zur Bestätigung der Wahrheit mit dem Schwure so strenge genommen wird, so ist es selbstverständlich, daß der falsche Schwur als eine der schwersten Sünden gilt, welche mit der schwersten Strafe geahndet wird. Du sollst den Namen des Herrn deines Gottes nicht zur Unwahrheit, nicht vergeblich und unnützerweise d. h. um eine allbekannte Sache damit zu bekräftigen, aussprechen (Schwuos 29) denn nicht ungestraft läßt der Herr denjenigen, der seinen Namen zum Falschen oder vergeblich ausspricht (Decalog). (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Berlin, 1. August. Schweinhagen, der sich zur Verbüßung der sechsmonatlichen Gefängnißstrafe nicht gemeldet hat, wird jetzt steckbrieflich verfolgt. Zernpelbnrg, 31. Juli. In Nr. 59 des „Israelit" wird eine Mittheilung des isr. Vorstandes zu Corsu gebracht, daß die Engros Käufer von Esrogim nicht mehr, wie früher, sich bescheinigen lassen, daß dieselben ungepropft und daher rp?m nnieo sind, sondern sie ohne diese Bescheinigung in : jmnjrD ntpyto (12 'pNtp ncxD iTSN pnn naieso p’i neh (13 \y2V2 vrw iznm “pcn r rrn nn”y cmua po , cMn m\v) D’irpo rrr ’"ej7n myuvr pro Triest verkaufen. So konnte es auch kommen, daß im vorigen Jahre von dem Händler P. in Triest Murkowtm, d. h. mit Cttronen gepropfte Esrogim, die entschieden sind, verkauft wurden. Hier hatten ja die meisten Mitglieder der Gemeinde von anderer Seite rituell zulässige Esrogim bezogen, aber in vielen anderen Gemeinden unserer Gegend und auch Einzelne hier wurden von jenem Trtester Händler arg hintergangen. Sie erhielten für ihr gutes Geld Esrogim, die offenbar Murkowim, vielleicht gar einfache Citronen waren. Der Rabbiner Mella in Triest weist jede Verantwortung für diesen Unfug ab, da Niemand von ihm, wie er mttthetlte, einen i«on über Esrogim erhält. Es sei daher hier für Unkundige auf die unterscheidenden Merkmale der gepropften Esgrogim nach nonn '’d dh-dn po hingewtesen: 1) Der gepropfte Esrog ist glatt, während der rituell richtige Esrog Erhöhungen zeigt. 2) Beim richtigen Esrog sitzt der Stengel in einer Vertiefung, welche beim gepropften fehlt. 3) Schneidet man den gepropften Esrog auf, so sieht man, daß er dünnschalig und vollsaftig, wie eine Citrone ist, während der echte Esrog dickschalig und saftlos ist. 4) Der Stengel bei dem gepropften Esrog ist gleichmäßig dünn und grün, bet dem echten Esrog hingegen ist der Stengel an der Frucht dick und wird dann immer dünner, auch ist er nicht grün. Dieses vom Altonaer Rabb. I. Et t l t n g e r b"w in seinem Werke n'piri '»d ddSt jpjr n"2 n"w angeführte Merkmal ist besonders zutreffend. Sehr zu empfehlen wäre es, so wett als möglich, Esrogim, die auch in Deutschland zu bekommen sind, zur man zu verwenden, weil man bei denselben wohl am sichersten gegen Täuschung geschützt sein dürfte. Natürlich müßte auch ihnen ein von berufener Seite ausgestellter iieon betgegeben werden. Zugleich würden dadurch die palästinensischen Colonten wirksam unterstützt werden. Rabb. Dr. Schick. O e st e r r. U ngar. Monarchie. Aus Ungarn. Herzerhebend und seelenlabend wirkten auf mich die erfreulichen religiösen Zustände, wie sie in der großen orthodoxen Gemeinde zu Groß-Wardein, wo der rühmlichst bekannte Herr M. H. Fuchs als Oberrabbiner segensreich wirkt, zur Freude und zum Tröste jedes wahrhaft treuen Jehudi bestehen. Unter der segensvollen Aegide des erwähnten Herrn Oberrabbiners hat die orthodoxe Cultusgemeinde einen überraschenden Aufschwung aufzuweisen, und entwickelt dieselbe sich in wunderbarer Blüthen-