Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 61 (2.8.1894)
- Date
- 1894-08-02
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448412-2448467--39018-2487150- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1144 der Begründung zu verfügen, daß der Inhalt der Rede das Verbrechen nach § 122 St. G. (Gotteslästerung) und das Vergehen nach § 302 (Aufreizung gegen eine gesetzlich anerkannte Kirche) begründe. Pfarrer Deckert hatte nämlich behauptet, daß im Talmud blasphemische Aeußerungen über den Stifter der christl. Religion enthalten seien, die er anführte und deren Wiedergabe in einem Blatte, wie die Staatsanwaltschaft feststellte, die erwähnten strafbaren Handlungen begründete. Dr. Pfenner erhob gegen die Eonfiscation den Einspruch, über welchen heute ein Senat des Landesgeriches unter dem Vorsitze des Landesgerichts-Vice-Prästdenten Dr. Ritter v. Holzinger verhandelte. Staatsanwalts- Substitut Dr. Baron Distler, welcher die Staatsbehörde vertrat, beantragte die Bestätigung des Confiscations-Erkenntnifses, da, wenn auch nicht anzunehmen sei, daß ein Pfarrer eine Gotteslästerung begehen werde, doch die Wiedergabe jener Aeutzerung objektiv eine solche begründe und daß, wenn behauptet wird, solche Stellen seien im Talmud enthalten, damit jedenfalls gegen eine gesetzlich anerkannte Kirche aufgereizt werde. Der Vertreter Dr. Rabenlechner beantragte die Aufhebung der Beschlagnahme, da weder Pfarrer Dr. Deckert noch Dr. Pfenner daran dachten, eine Gotteslästerung zu begehen. Der Gerichtshof gab jedoch dem Antrag des Staatsanwaltes Folge und bestätigte die Beschlagnahme aus den von demselben angeführten Gründen, da es sich hier nur um den objectiven Thatbestand handle. vermischtes. Aus Tarnopol wird vom 8. Juli berichtet: Der Bauer Adam Gawrydo hat gestern Nachts in einem kleinen bei Zbaraz gelegenen Dorse durch eine tragische Verwechslung seinen eignen Sohn ermordet, indem er ihm mit einem großen Küchenmefser den Hals durchschnitt. In Folge einer eigentümlichen Verkettung von Umständen ist der Sohn zum Opfer der Geldgier seines Vaters und derjenige, dem der Todesstoß zugedacht war, zum Entdecker der grauenerregenden That geworden. In furchtbarer Weise hat hier die Nemesis sofort den Mörder ereilt. Vor einigen Wochen hatte der Handelsmann Salomon Barb oder Barber aus I Zbaraz dem Adam Gawrydo dessen ganze diesjährige Honigerzeugung abgekauft und ihm als Drangeld 50 fl. gegeben. Als der Lieferungstermin herankam, erklärte der Bauer, daß er den Verkauf nicht einzuhalten im Stande sei, und zeigte sich bereit, als Entschädigung so viel zu zahlen, als der Rabbiner dem Händler zusprechen werde. Gestern begaben sich Beide zum Rabbiner, welcher dem Händler einen Schadenersatz von 10 fl. Anerkannte, die der Bauer auch sofort erlegte. Im besten Einvernehmen verließen die Widersacher den Seelsorger und kehrten in eine auf dem Wege gelegene Schänke ein, wo sie sich bis in den späten Abend aufhielten. Da es zu regnen anfing, stellte der in der Nähe wohnende Bauer dem Händler den Antrag, er möge bei ihm übernachten, was dieser annahm. Zu Hause angelangt, bereitete der Bauer in der Scheune ein Lager aus Stroh, wünschte dem Händler gute Nacht und verließ ihn, die Thür der Scheune hinter sich sorgfältig schließend. Dies fiel dem Händler auf, eine namenlose Angst beschlich ihn, er stand auf, tappte im Finstern herum bis er endlich eine zweite Thür entdeckte, welche nur von innen durch einen Riegel zugeschlossen war. Er öffnete dieselbe, verließ die Scheune und begab sich nochmals ins Wirthshaus. Inzwischen war der Sohn des Bauers in nicht ganz nüchternem Zustande heimgekehrt. Da er die Thür der Scheune offen fand, ging er in dieselbe, legte sich auf das für den Händler bereitete Lager und schlief bald fest ein. Auf dem Wege ins Wirthshaus begegnete dem Händler ein Gendarm und fragte ihn. wohin er so spät gehe. Der Händler erzählte das Vorgefallene; da der Gendarm jedoch dieser Mittheilung keinen Glauben schenkte und Barb sich über seine Person nicht ausweisen konnte, ging der Gendarm mit diesem zum Bauer zurück. Als auf mehrmaliges Klopfen Niemand öffnete, schlug der Gendarm mit dem Kolben des Dienstgewehres die Thür ein und betrat die Wohnstube. Der Bauer wusch sich eben die Hände, die ganz blutig waren. Als der Bauer des Händlers ansichtig wurde, rief er entsetzt aus: „Ich habe dich ja erschlagen!" Der Gendarm nahm sofort den Bauer fest, durchsuchte das Haus und fand den Sohn des Bauers, der mit durchschnittenem Halse in der Scheune lag. Adam Gawrydo wurde dem hiesigen Landesgerichte eingeliefert. Nug. Brod. Jüngst beehrte der Statthalter von Mähren, Baron von Speus-Broden unsren Tempel mir seinem hohen Besuche. Herr Rabbiner Dr. Jung ging ihm mit der Thora entgegen, hielt an ihn eine längere Anrede, auf die der Statthalter folgendes erwiederte: „Ich danke Ihnen bestens für die Gefühle der Loyalität und de8 Patriotismus, welchen Sie soeben Ausdruck gegeben; nehmen Sie die Versicherung hin, daß ich mich auch in meinem künftigen Wirken stets von Gerechtigkeit und Wohlwollen gegen jedermann werde leiten lassen." Der Statthalter erkundigte sich eingehend bei dem Rabbiner nach dem Alter der Gemeinde und nach dem hier bestehenden israel. Privat-Gym n asium. »m- Wi n | z t g g n. Für kn folgenden Theil ist die Redaktion nicht verantwortlich. Si-mon Sft’OAvkf'wiX a. 9TL ig, scfitvM vyc. muh 9IU*Ue od*e Hotel Landskron, Bad Neuenahr. Wwe. G. B o r g, Besitzer. Prospecte de8 BadeS gratis und franeo. Referenzen deS In- und Auslandes zu Diensten. 3563)