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Der Israelit · 1894-08-02 · Heft 61 (2.8.1894) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 61 (2.8.1894)
Date
1894-08-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1129 Welcher nicht der Besitz von Bataillonen, gezogenen Kanonen und rauchlosem Pulver, sondern Recht und Gerechtigkeit zwischen Volk und Volk entscheiden werden. Wenn dann die Menschheit der Zeit sich schämen wird, in welcher Ströme vergossenen Bluts erforderlich waren, um Ruhe und Frieden bei ihr zu erhalten, dann werden diejenigen, es einer gütigen Vorsehunng danken, deren Hände die wenigsten Blutspuren tragen, weil man ihnen Jahrhunderte, Jahrtausende lang keinen Theil an den blutigen Lorbeeren gönnte, welche den anderen als höchste Auszeichnung galten. Aber auch bis diese Zeit gekommen ist, wird der von der Weisheit der Väter geschärfte jüdische Blick leicht herausfinden, daß, wenn das Goluß durch Blutvergießen in die Wüt gekommen ist, es nicht aufhören wird, wenn uns auch dasselbe Recht an dem Schlachtenruhm unserer Zeit zustünde, als allen anderen. Wenn überhaupt das Kriterium nach dieser Seite hin zu suchen ist, dann hätten wir von diesem Gesichtspunkte aus über die hier vorliegende kränkende Mißachtung und Zurücksetzung uns nicht zu beklagen. So beklagenswerth z. B. gewiß das Absperren ganzer jüdischer Gemeinden in besonderen Gassen und Ghettos war, so verletzend dieses Abschlüßen auch den davon Betroffenen erscheinen mußte, in Wirklichkeit hat auch hier das alte Wort seine volle Anwendung: „Ihr habt es zum Bösen gedacht, Gott hat es zum Guten gewendet." — Durch diesen gewaltsamen Ausschluß von jeder Theilnahme an allen Aeußerungen des öffentlichen Lebens, hatten unsere Ahnen auch keinen Antheil an allen rohen Auswüchsen des Mittelalters und den Zeiten des Faustrechts, Man hat sie genöthigt ihrer Wissenschaft, ihrem Gemeinde- und Familienleben sich zuzuwenden, indem man jeden Contakt mit der Außenwelt roh zurückwies, kurz, man hat sie gezwungen ein Lebensglück in ihrem eigenen heimischen Kreise zu suchen und zu finden, von dessen Innigkeit und Höhe ihre Zwingherren nie eine Ahnung hatten. Sollen wir uns glücklich oder unglücklich preisen, wenn man uns die Ehre und Würden versagt, welche mit der Virtuosität des Blutvergießens verbunden sind? — Jedenfalls kann, von allen bisherigen Erwägungen abgesehen, das jüdische Volk nicht sein Exil mit der Wiedererlangung seiner nationalen Selbstständigkeit vertauschen, so lange in der Welt nicht nur Blut vergossen wird, sondern so lange sie sich aufs Blutvergießen geradezu etnrichtet, sich dafür rüstet, so lange sie den Etnzelmord allerdings bestraft, den Massenmord aber beschönigend Krieg nennt, von dem einer seiner bedeutendsten Kenner sagt: „Der ewige Friede ist ein Traum, „und nicht einmal ein schöner, und „der Krieg ein Glied in Gottes Welt- „orduung — — — ohne den Krieg „würde die Welt im Materialismus „versumpfen." (Brief des Feldmarschall Moltke an Bluntschli vom 11. Dec. 1880.) So lange solche Ansichten von der Elite der Nation vertreten werden und die öffentliche Meinung beherrschen, so lange wird kein Staat denkbar sein, wie ihn das Zakunftsideal der prophetischen Verheißung schildert, so lange Diejenigen ins Exil gewiesen, die von der einstigen Verwirklichung dieses Ideals durchdrungen sind, und sie müssen, wie die jesajanische Verkündung lautet, den Buck in weite Fernen schweifen lassen, wenn er den König in seiner Schöne schauen möchte, yyy rtynn vd»3 D'pmD yn« nyton (Jesaja Cap. 33, B. II ff.) Gleichsam als Bürgen und Garanten für diese bessere Zeit, die vielen heute wie eine Utopie erscheint, stehen die Pflichten da, welche sich an den heiligen Boden knüpfen und die auch heute noch volle Gütigkeit haben, wenn sie auch unverkennbar für andere Zeiten und Verhältnisse ursprünglich bestimmt sind. Unter diesen Gesetzen steht dasjenige über das Brachjahr oben an. Gott hat uns im sechsten Jahre einen besonders reichen Erntesegen verheißen, der für das laufende und die demnächst folgenden Jahre reichlich ausreichen wird, wenn wir im siebenten Jahre unsere Felder feiern lassen und nichts für uns ernten. Aber diese Pflicht bleibt, auch wenn der reiche Segen ausbletbt, wie dies jetzt im Exll der Fall ist, und wenn ihre Erfüllung mit wirklich schweren materiellen Opfern verbunden ist. — In den jüngsten Jahren, in welchen jüdische Colonisten das heilige Land zu bebauen begonnen haben, ist die Frage über die Verbindlichkeit der Brachjahrgesetze besonders acut geworden. Niemand war über diese Verbindlichkeit im Zweifel. Die Frage war nur, ob Im Hinblick auf die Gefahr, welche den jungen Colonisat'onsbestcebungen durch strikte Beobachtung der Schemittaqesetze drohte, man nicht durch Veräußerung der Grundstücke an nichtjüdische Besitzer derselben zuvorkommen sollte. Die zeitgenössischen Koriphäen der jüdischen Gesetzeskunde waren hinsichtlich dieser Frage getheilter Ansicht. Die Frage wird in wenigen Jahren wieder an die Colonisten des heiligen Landes herantreten. Zu Gunsten einer strikten Beobachtung der Schemttlagesetze wird dieses mal jedenfalls der Umstand in die Wagschaale fallen, daß die von dem Schemittagesetz berührten Kolonien sich im Laufe der bis dahin verflossenen 7 Jahre mehr consolidirt haben und dadurch leichter in der Lage sind, den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu

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