Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 57 (19.7.1894)
- Date
- 1894-07-19
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
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1072 Vorzug zu geben war. stand nicht generell fest. Immerhin scheint man einen Lehrer, der Gründlichkeit ohne positives Wissen besaß, einem anderen mit positiven W:ssen ohne Gründlichkeit vorgezogen zu haben. (Baba B- 21kl.) Mehr als 25 Schüler sollte kein Lehrer zugleich unterrichten; betrug die Anzahl der Schüler mindestens 50, so setzte man einen zweiten Lehrer ein, betrug sie 40, so gab man dem Lehrer einen Hilfslehrer (k»h tr\) zur Seite, der von der Gemeinde besoldet wurde. (Baba B. 21a.) Der Lehrer war verpflichtet, seine ganze Kraft dem Unterrichte zu widmen und die Schüler nie müßig gehen zu lassen, selbst wenn es sich um eine so hochheilige Sache, wie den Aufbau des Tempels handeln sollte, wie sich der Talmud bildlich ausdrückt, um die Wichtigkeit der Beschäftigung der Kinder hervorzuheben. (Schabbath 119b.) Er war verpflichtet, durch fortgesetzte Repetitorien dahin zu wirken, daß das Erlernte auch festsitze, und er selbst sollte das Pensum 4OO Mal wiederholen. (Erubtn 94d.) Der Unterricht am Sabbat fiel aus, dagegen wurde dieser Tag zur Wiederholung der in der Woche gelernten Pensen benutzt; neue Gegenstände durften dagegen nie gelehrt werden. (Nedurim 37a.) Der Unterricht erstreckte sich hauptsächlich auf dte Unterweisung im Verständnis der hl. Schrift und die Behandlung der mündlich überlieferten Reltgionsgesetze. Geradezu verboten war seit der Zerstörung des Tempels der Unterricht im Griechischen (Sota 49b); man hatte erfahren, daß seit Jahrhunderten schon der Geist des Grtechenthums zersetzend auf das jüdische Volksleben gewirkt hatte, daß er den Anstoß gegeben hatte zu langjährigen inneren Kämpfen und daß überhaupt der bewegliche Charakter des Helenenthums dem ernsten und gesetzten Wesen des konservativen Judenthums entgegenwirkte. War doch der Einfluß der Griechen indirekt eine Veranlassung zum Zusammenbruch des jüd. Staatslebens gewesen. Dagegen wurde Werth gelegt auf die Erlernung der Mathematik und Astronomie, zumal man diese beiden Wissenschaften zu Berechnungen auf religiösem Gebiete benutzen und verwerthen konnte. (Schabbat 75a.) Dem Lehrer stand in bescheidenem Maße das Züchtigungsrecht zu (Baba b. 21a); doch mißhandeln durfte er die Schüler nicht (Gittin 36a). Bet körperlichen Züchtigungen sollte er sich am besten eines Lederriemens bedienen (Baba b. 21a.) Kna den, die dem Unterricht nicht folgen konnten, sollte er liebevoll behandeln, auf keinen Fall aber aus der Schule entfernen, denn durch den Verkehr mit Mitschülern wird allmählich auch der Geist eines unfähigen Knaben erschlossen, (das.) Die Gemeinde hatte dem Lehrer gegenüber das Aufkündigungsrecht. So wird erzählt, daß nicht ein Lehrer wegen Mißhandlung der Schüler beseitigt wurde (Gittin 36 a). Konnte man eine bessere Lehrkraft bekommen, als dte bereits angestellte, so sollte man letzere zu Gunsten der ersteren entlassen (Baba B. 21 a). Dagegen sollte man stets darauf bedacht sein, einen bewährten Lehrer auf jeden Fall zu halten, selbst wenn gelegentlich Beschwerden einlaufen sollten. (Gittin 36 a). Keinem Lehrer war es benommen, sich neben dem von der Gemeinde angestellten Lehrer niederzulassen und privatim zu unterrichten; ja, es wird sogar gerathen, thunlichst mehrere Lehrer zugleich im Orte anzustellen, denn ncon rann ons^o nwp „der Wettstreit zwischen Gelehrten steigert ihre Fähigkeit (Baba B. 21a.) Der Lehrstand genoß bei den Mitbürgern ein großes Ansehen. Es galt z. B. als große Ehre, die Tochter eines Kinderlehrers als Gattin zu bekommen (Pesachim 49 d). Den Schülern war eine ganz besondere Ehrfurcht gegen ihre Lehrer zur Pflicht gemacht; sie sollten ihre Lehrer womöglich noch mehr ehren, als ihre Eltern; jene führen sie nämlich in die heiligen Lehren ein und eröffnen ihnen den Zutritt zu jener Welt, den Eltern hingegen verdanken die Kinder nur das Dasein auf dieser Welt; dies gilt natürlich nur dann, wenn das Kind seinen Eltern in Bezug auf Belehrung und Unterricht nichts zu verdanken hat (Hortoth 13 a, Baba Mez II 11.) (Schluß folgt.) pädagogische Aphorismen. i. Goldene Worte für alle, welche mit der Erziehung sich bcfaffen. Um die Kinder erziehen zu können, mache Dich klein mit den Kleinen, lebe Dich ganz in das Thun und Lassen, in das Denken und Fühlen der Dir übergebenen Kiuder hinein, werde selbst mit ihnen zum Kinde, tbue aber nicht kindisch mit ihnen. Sei gegen alle Menschen, besonders aber gegen Kinder ltebkvoll, freundlich und gefällig; mag das Kind reiche oder arme Eltern haben, schön oder häßlich, gut beanlagt oder geistig schwach, fromm oder mit bösen Leidenschaften behaftet sein. Denke, Gott fordert Dich dereinst zur Rechenschaft darüber auf, wie Du Deinen Zögling behandelt hast. Denke, der Allgütige schickt mir diese Kinder, ihnen soll ich Vater, Mutter, Erzieher, Führer und Leiter sein. Wenn das Kind dereinst nach dieser irdischen Pilgerreise zum lieben Gott kommt, sagt es ihm, ob ich es gut oder schlecht behandelt und ob ich für sein leibliches und geistiges