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Der Israelit · 1894-07-19 · Heft 57 (19.7.1894) · page 21

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 57 (19.7.1894)
Date
1894-07-19
Page
– (sequence 21)
Language
German
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UM U Wrthod05e <Muderrthun^ |-0/V\ O s E S v5r^; Alatter für die israelit. Schule. mm mSEEB3S2G>: 19. Juli 1894] l»r. 8. Inhalt: Die Organisation des Judenthums im talmudifchen Zeitalter (Fortsetzung). — Pädagogische Aphorismen. — Aus Stadt und Land: Mannheim. Neustadt. — Sprechfaul. Die Organisation des Jngenduntcrrichts im tnlmndischen Zeitalter. Ein Beitrag zur Geschichte der jüdischen Pädagogik von Dr. MaguuS Weinberg, Berlin. (Fortsetzung Der Lehrer als solcher wurde von der Gemeinde fest angestellt (6. datdra 21a); nichtsdestoweniger aber war seine Stellung in gewissem Sinne privater Natur (Nedarim IV 3, Kidduschin 29 b), da er von den Gemeinden kein festes Gehalt bezog, vielmehr nur von den Vätern der Schüler ein Honorar für den Unterricht der Söhne erhielt. Nach religiöser Vorschrift durfte der Lehrer eigentlich kein Entgelt für seinen Unterricht nehmen, denn der Unterricht erstreckte sich hauptsächlich auf die Unterweisung in der heiligen Schrift und diese soll man nicht zur Erwerbsquelle machen. „Mache die Thora nicht zum Spaten, um mit ihm zu graben." (Aboth IV 7.) Dagegen durfte der Lehrer für die Beaufsichtigung der Schüler während der Lehrzeit und die Unterweisung in der richtigen mustkal. Behandlung der Stnnabschnitte Belohnung annehmen (ctdj/b pio’ö -ov'w “dp vgl. Nedarim 37 a); oder nach anderer Ansicht, das Honorar, welches der Lehrer bezog, war nur eine Vergütung für den Zeitverlust w (vgl. Tal. Jer. Neda* rim 38 c.) Sicher ist, daß der Entgelt, welchen ein Lehrer für den Unterricht erhielt, oft nicht zu einem anständigen Lebensunterhalte ausreichte, zumal — wie aus einem gewiß nicht allein dastehenden Beispiele hervorgeht (Taanith 24 a) — mancher die Söhne armer Eltern unentgeltlich unterrichtete. Aus diesem Grunde erhielten denn auch thatsächlich ärmere Lehrer von der Gemeinde einen Zuschuß, iatt Schluß.) der dann natürlich weniger als Gehalt, denn als Almosen anzusehen ist, wie er denn auch in Wirklichkeit mit np-,rr „Almosen" bezeichnet wird. Talm. Pea 21 a. Im Allgemeinen sollte kein Lehrer angestellt werden, bevor er das 40. Lebensjahr überschritten hatte; man nahm eben an, daß jemand erst nach zurückgelegtem 40. Lebensjahr sich ein gediegenes Wissen und ein gereiftes Urtheil erworben haben könne. Natürlich wurde gegebenen Falls trotzdem eine jüngere Lehrkraft einer älteren vorgezogen, wenn sie sich tüchtiger als diese zeigte. Aus Gründen der Sittlichkeit war es ein Erfordernis, daß der Lehrer verhetrathet war. Gewöhnlich brachten nämlich die Mütter ihre Kinder zur Schule, und es sollte auch das geringste Verdachtsmoment eines unlauteren Verhältnisses zwischen Lehrer und den Müttern der Schüler ausgeschlossen sein. Selbst ein verheiratheter Lehrer soll nur in seinem eigenen Hause unterrichten. Aus entsprechenden Gründen sollte eine Frau als Lehrerin gar nicht zugelassen werden. (Kidduschin 82a.) Das erste Ei fordernis für die Anstellung eines Lehrers war natürlich seine Tüchtigkeit. Diese beurtheilte man nach zwei Gesichtspunkten, nach dem positiven Wissen des Lehrers und nach der Gründlichkeit seines Lehrverfahrens. Wem von zwei Kandidaten, deren einer die erste, deren anderer die zweite Eigenschaft besaß, von der Gemeinde der V*- 4. ,.4 t \ f. - T i; 1'! i I

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