Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 57 (19.7.1894)
- Date
- 1894-07-19
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1055 „Wenn des O.-V.-G. am 17. Mai 1892 auf Grund der bestehenden Gesetzgebung angenommen hat, daß in Ansehung der „Kirchen", so lange deren Bestimmung zu gottesdienstlichen Zwecken dauert, mit der bezeichneten Bestimmung unvereinbare rechtliche Verhältnisse nicht entstehen können, so muß jetzt auch bezüglich der Synagogen gefragt werden, ob denselben durch eine dem Gebiete des unmittelbar gesetzlichen Rechts angehorige Vorschrift eine ähnliche Ausnahmestellung angewiesen sei. Da aber eine derartige Bestimmung fehlt, so hat der Vorderrichter den seitens der Klägerin erhobenen Anspruch mit dem nämlichen Recht zurückgewiesen, wie dies seitens des Unterzeichneten Senats schon in mehreren Fällen den Universitäten gegenüber bezüglich der UniversitätSgebäude geschehen ist. Einer Argumentation, daß die diesseits in Betreff der ..Kirchen" anerkannte Rechtsform analog auch auf die Synagogen anzuwenden sei, würde jedoch der Umstand entgegenstehen, daß die 88 17 und 18 II 11 A.-L.-R. eben nur von den seitens des Staates ausdrücklich aufgenommenen Kirchengesellschaften handeln, sowie ihrer Natur und der im Gesetze ihnen angewiesenen Stellung nach eine Uebertragung auf andere Korporationen nicht gestatten. Die Allerhöchste Kabinets- Ordre vom 26. Oktober 1840 bildet keinen legislatorischen Akt, sondern erledigt eine Sozialbeschwerde dahin, daß die verfügte Subhastation der Synagoge und des BegräbnißplatzeS der supplizierenden Judenschaft unstatthaft sei. Auch hat in dem Erkenntnisse des O.-V.-G. vom 17. Mai 1892 durch die Bezugnahme auf jene Ordre nicht angedeutet werden sollen, daß der Gerichtshof auch den Synagogen eine beschränkte extrakommerziale Eigenschaft beilege; es ist vielmehr dort lediglich darauf hingewiesen worden, daß in der Frage nach der Zulässigkeit der Subhastation die „Kirchen" nicht ungünstiger gestellt seien, wie die Synagogen. (II 1385.)" Oe st er r.-Ungar. Monarchie. Protzrritz, 1. Juli (Domherr und Rabbiner.) In der gegenwärtigen, von dem abscheulichen Antisemitismus durch und durch verseuchten Zeit ist eS erfreulich, zu berichten, daß der hiesige hochw. Herr Canonicus P. Josef Nowak, der zum residenttalen Olmützer Domherrn ernannt wurde, vor seiner Uebersiedlung dorthin unserem beliebten Herrn Rabbiner Dr. Hoff, mit dem er immer freundschaftlich verkehrte, einen Abschiedsbesuch machte. In herzerhebenden Worten betonte der hochw. Domherr, daß wir alle „Kinder eines Vaters im Himmel sind", die sich gegenseitig lieben und achten sollen, damit nur der Friede unter den Menschen erhalten werde. In passenden Worten entgegnete Herr Dr. Hoff, daß er es stets als seine heilige Aufgabe betrachtete, die Eintracht unter den hiesigen Bewohnern, trotz der Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses und der Nationalität, bei jeder Gelegenheit zu fördern. Der hochw. Domherr bezeugte ihm dies freudigen Herzens und nahm unter Segenswünschen rührenden Abschied. Möchten doch Alle, welche den heiligen Beruf haben, Nächstenliebe zu predigen, auch Nächstenliebe fühlen und bethätigen. Türkei. Kouftautiuopel, 11. Juli. Der gestrige Tag war ein Trauertag auch für unsere Gemeinde, denn das furchtbare Erdbeben, das hier gewüthet, hat auch mehrere jüdische Opfer gefordert und auch einige Synagogen und Lehrhäuser D'Bmo 'na hart mitgenommen. Am ärgsten hat es im Judenviertel Balata gehaust, wo drei Juden und ein jüdisches Mädchen, die sich nicht mehr rechtzeitig retten konnten, von den Trümmern der einstürzenden Häuser erschlagen wurden. Ein Glück ist es noch zu nennen, daß hier die ärmere jüdische Bevölkerung zumeist in hölzernen Häusern wohnt, die bet einer Erderschütterung doch nicht so leicht ins Schwanken gerathen, denn sonst wäre die Anzahl der Opfer noch gröber gewesen. Auch im nahen Brussa wurden einige Juden durch dieses Erdbeben hart mitgenommen. Genaueres über die vorgekommenen Unglüäsfälle wird man erst wissen, wenn sich die Gemüther hier beruhigt und die Zeitungen wieder regelmäßig erscheinen werden können. England. London, 15. Juli. Der Ex-Premter-Minister Lord Salisbury legte am 6. d. M. dem Oberhause die Parlaments-Acte betreffend die Einwanderung von Fremden vor und erklärte den Zuzug derselben als „dem Staate schädlich," besonders in Anbetracht des Umstandes, daß die russischen und polnischen Juden, wie die 20,000 vom 1. Jan. bis Ende Mai d. M. in England Gelandeten beweisen, sich nicht über das ganze Land verbreiten, sondern sich nur in verhältnißmäßig kleinen Theilen der Hauptstädte ntederlassen. In einem Bericht der Handelsbehörde, von 12. d. M. datiert, der von Umfang und Wirkung der Einwanderung vom östlichen Europa nach England handelt, wird die Aufmerksamkeit auf die auffallende Ansammlung von Russen und Polen in der Hauptstadt gelenkt. Von 45,074 solcher Einwanderer, welche sich 1891 in ganz England und Wales befanden, enthielt London 26.742, oder 59 Prozent der Gesammtzahl. Hauptsächlich wird darauf hingewiesen, wie diese russffchen und polnischen Juden sich in einem bestimmten Stadttheile zusammendrängen.- Während im Jahre 1891 in Chelsea nur 17 wohnten, waren in Whitechapel 13,538. Wenn man mit Whitechapel St. George's-Uv-tiie- East und 3Iile-end Okl Town zusammen nimmt, so beläuft sich die Zahl auf fast 22,000. Aus der letzten Volkszählung geht hervor, daß von den 23,539 männlichen Russen und russ. Polen, über 10 Jahre alt, 8,303, oder mehr als ein Drittel, in irgend einem Zweige des Schneiderhandwerks beschäftigt waren, wozu 2268 Frauen derselben Nationalität zu rechnen wären. Der Grund dieses Zusammendrängens in eine bestimmte Gegend liegt, wie der Report fortfährt, darin, daß die Juden seit ihrer Rückkehr nach Eng-