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Der Israelit · 1894-07-19 · Heft 57 (19.7.1894) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 57 (19.7.1894)
Date
1894-07-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1054 Bacharach's Nachkommen — unter ihnen Moses Kunitz — die mit Stolz auf diesen großen Ahnen sich berufen, haben keine Kenntniß von den vielen Widerwärtigkeiten seines Lebens. Dem bewunderungswürdigen Fleiße und Forschersinne Prof. Kaufmanns ist es zu danken, daß die Dunkelheit, welche über das Leben und Wirken I. Chajjim Bacharach's ausgebreitet war, vollends zerstreut wurde. „Als ich — so sagt Prof. Kaufmann — 1891 im dritten Bande de Jewish Qaarterly Review das Leben R. Jatr Chajjim Bacharach's darzustellen versuchte, hatte ich nicht die Hoffnung, die „Skizze" ausführen und in der Folge diesem Werke als Bild einreihen zu können. Aber die Kräfte der Erweckung haben sich mir auch hier hülfreich erwiesen; das Wiffenwollen ist auch in der Geschichtsforschung der halbe Erfolg. Wer mit dem Glauben des Ruthengängers dieses Feld abschreitet, dem wird früher oder später einmal die quellführende Schicht aus der Tiefe sich offenbaren. Selbst bet einer noch so über das Grab hinaus verfolgten, von den Mächten der Zerstörung und der Vergessenheit gleichsam angefetndeten Erscheinung wie Bacharach haben sich dem beharrlichen Schatzgräber Spuren genug erschlossen, um sein und seiner Väter Leben im Zusammenhänge überblicken zu können." Der Verfasser begnügte sich nicht damit die Leidensgeschichte des scharfsinnigen Verfaffers des Werkes „Chavoth Jair" und den Charakter seiner berühmten Familie in klaren und deutlichen Zügen vor uns htnzustellen, er liefert auch neue Daten zur Geschichte der jüd. Gemeinde Worms, schildert deren Rabbiner und die traurigen Zustände der Juden zur Zeit des 30jährigen Krieges und während der furchtbaren Streifzüge der Franzosen unter Ludwig XIV.; erzählt manche interessante, bisher ganz unbekannte Dinge von Rabbi Mose Lurja, Onkel des Salamon Lurja. von Nathan Sptra. Samuel Bacharach, Petachja ben Josef, Elia ben Mose Loans etc.; macht uns näher bekannt mit R. Jair CH. Bacharach's hervorragenden Zeitgenossen. Merkwürdig ist die Aufmerksamkeit, welche der Verfasser der außerordentlichen und vielseitigen litterarischen Thättgkeit J. CH. Bacharach's zuwendet. Dies wird mit einer Menge neuer Daten bewiesen. Die großen Verdienste, welche sich Prof. Kaufmann auf dem Gebiete der jüd. Geschichtsforschung erworben, werden durch dieses neue Werk gehoben. Mit diesem liefert er uns ein Muster, wie man verworrene und trockene geschichtliche Daten geschickt aufarbeiten und lebhaft darstellen soll. Auch der rührigen Verlagsbuchhandlung, die das Werk in typographischer Hinsicht würdig Herstellen ließ, sei lobend gedacht. Zum Schluffe will ich noch zu diesem Werke Prof. Kaufmanns einige Daten fügen, die zur I Geschichte der Vacharach'schen Familie in Ungarn einen Beitrag liefern; Daten, die ich dem ungarischen Landesarchive zu Ofen entnommen habe. Nach der Vertreibung der Türken aus Ofen im Jahre 1686, als die jüdische Gemeinde daselbst sich aufs Neue constituirte, gehörte!im Jahre 1689 Wolf Bacharach zu den ersten Gemeindemitgliedern. Dieser war der Großvater des von Moses Kunitz (Einleitung zu Ben Jochai) so sehr gerühmten Ber Bacharach aus Nikolsburg. Die Söhne Wolf's waren Jakob und David Bacharach, die im Jahre 1746 durch die Königin Maria Theresia von Ofen ausgewiesen wurden. Die Judenconscription im Jahre 1735 erwähnt den aus Durlach stammenden Löw Bacharach in Preßburg, den aus der Pfalz eingewanderten Herz Bacharach in Großwardetn. Der erste K. K. Tuchfabrtkant in Temesvar, in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, hieß: Samson Bacharach, dieser war vielleicht R. Jair Chajjim's Sohn. lieber gelehrte Nachkommen I. CH. Bacharach's in Ungarn stehe Jmaroth Adouaj von Moses Löb Rosenbaum, I. und II. Band. Moor. Dr. Alexander Büchler. Zeitnugsuachrichten nrrd Corresporrderrzerr Deutschland. Berlin, im Juli. Eine Entscheidung von hoher principieller Wichtigkeit ist Seitens des Oberverwaltungsgertchts getroffen worden. Die Synagogen-Gemetnden in Preußen sind — im Gegensatz zu den vom Staat ausdrücklich aufgenommenen evangelischen und katholischen Gemeinden — hinsichtlich ihrer von ihnen selbst zum Gottesdienst benutzten Synagogen nach einem Ucthetl des Ober- Verwaltungsgertchts, II. Senats, vom 15. Dezember 1893, einkommensteuerpfltchtig, indem das Einkommen nach dem Miethswerth zu bemessen ist. Die Svnagogen-Gemetnde zu Königsberg t. Pr., welche für 1891/92 hinsichtlich der von ihr zum Gottesdienst benutzten Synagoge zur Kommunal-Einkommensteuer herangezogen wurde, strengte gegen die Stadtgemeinde auf Freistellung von der Besteuerung Klage an, wurde aber vom Bezirksausschuß abgewiesen, welcher die Anwendung des Erkenntnisses des O.-V.-G. vom 17. Mat 1892, das die Ktrchengemeinden hinsichtlich ihrer Kirchen für nicht einkommensteuerpflichtig erklärt hatte, auf den vorliegenden Fall deshalb ablehnte, weil jenes Erkenntntß sich nur auf diejenigen Gebäude bezogen hatte, welche zur Ausübung des Gottesdienstes der vom Staat ausdrücklich aufgenommenen Kirchengemeinden bestimmt seien. Auf die Berufung der Klägerin bestätigte das O.-B.-G. das Urtheil des Bezirksausschusses, indem es begründend ausführte:

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