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Der Israelit · 1894-07-09 · Heft 54 (9.7.1894) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 54 (9.7.1894)
Date
1894-07-09
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXV. Jahrgang. Erste Beilage M M 54 des „Israelis. Leitender Artikel. Die Wezeption der jüd. Htekigion. Die Jnartikulirung der Reziption der jüdischen Religion in Ungarn erscheint uns besonders werthvoll durch jene wirklich ritterliche und edle Haltung, welche das ungarische Abgeordnetenhaus bei dieser Gelegenheit bekundete. Wie immer man dieses denkwürdige historische Ereigniß betrachten möge, sei es als Abtragung einer alten Schuld oder als natürliche Conscqaenz einer hehren, wahrhaft liberalen Strömung: Thatsache ist, daß weder die Begleichung der Schuld, noch das Entsprechen der Forderung des Liberalismus schöner, edler, wir könnten sagen ritterlicher erfolgen konnte, als wie dies thatsächlich geschah. Sowohl die bei diesem Anlaffe von der Referenten - Tribüne verklungenen, vorurtheilsfreien Worte, als auch die nachher erfolgte Aeußerung des Cultusministers, aber hauptsächlich die gleichsam ohne Debatte und fast einhellig stattgefundene Votirung des Gesetzentwurfes: lassen den von aller Welt anerkannten, ruhmvollen Charakterzug der ungarischen Nation, die Ritterlichkeit, nur noch in hellerem Glanze erscheinen. Aus zwei Hauptgesichtspunkten empfahl der Referent der Gesetzesvorlage, G6za Papp, die Annahme derselben dem Abgeordnetenhäuser aus konfessionellem und staatlichem Gesichtspunkt. Der konfessionelle Gesichtspunkt ist, daß der israelitischen Religion in der Reihe der gesetzlich rezipirten Confesstonen, auch schon darum billigerweise Platz gebühre, weil all jene christlichen Confesstonen, welche heute, als gesetzlich rezipirten Confesstonen, innerhalb des Staatsgebietes leben, Kinder, Sprößltnge der jüdischen Religion find — Ungerechtigkeit und Inkonsequenz wäre es daher, die Mutter nicht anzuerkennen, während die Kinder allesammt der Anerkennung theilhaftig wurden. Der staatliche Gesichtspunkt, wodurch die Rezeption indizirt erscheint, ist hinwieder der, daß die israelitische Religion in Wirklichkeit schon als anerkannte Confesston figurirte, insofern die in der Judenschaft bestehenden, verschiedenen, konfessionellen Organisationen, insbesondere die der Neologen u. Orthodoxen auf königlich sankttonirten Statuten bastren, gegen welche von staatlichem und politischem Gesichtspunkte ein Etnwand unmöglich ist; die Jnartikulirung der Rezeption ist somit nichts Anderes, als die legislatorische Anerkennung des gegenwärtigen thatsächltchen Zustandes, welche aber nach erfolgter Votirung des auf die freie Ausübung der Religion bezüglichen Gesetzes schon darum nothwendig ist, weil — wie dies der Cultusmintster im Laufe der kurzen Debatte besonders hervorgehoben, wenn die Rezeption der Juden nicht in einem besonderen Gesetze ausgesprochen wird, dies den Anschein haben könnte, als würde die Gesetzgebung der Judenschaft gegenüber eine Antipathie hegen, was jedoch den faktischen Verhältniffen nicht entspräche. Dankerfüllten Herzens empfangen wir diese, unserer Religion zutheil gewordene Ehrung. Die orthodoxe Judenheit, welche in ihrer Besorgniß um ihre konfessionelle Autonomie, von der im Interesse der Rezeption seinerzeit entfalteten Bewegung und nur von dieser sich fernhielt, und welche mit diesem ihrem Verhalten von ihrer Confesston jene Gefahr wirklich abwandte, welche die jüdischen „Judenbeglücker" heraufzubeschwören sich bestrebt hatten: kann mit der Entwicklung und dem bisherigen Verlauf der Dinge besonders zufrieden sein. Im Verlaufe der Verhandlung des Gesetzentwurfes hat sich die übrigens begründete Befürchtung, die Rezeption könnte zu einer „Judendebatte" Anlaß geben, gottlob nicht bewahrheitet. Unsere konfessionelle Autonomie hinwieder hat nicht nur keine Schwächung erlitten, sondern nebstdem, daß wir in den Reden der kompetenten Faktoren der Jnehrenhaltung unserer Rechte begegneten, ist in der Motivirung des nunmehr votirten Gesetzes die Legalität der orthodoxen konfessionellen Organisation sogar besonders hervorgehoben. Zwar haben die geehrten „Glaubensbrüder," unsere wackeren Neologen, alle Hebel in Bewegung gesetzt, um aus der Rezeption für ihre Partei- Politik Profit zu schlagen. — Es war etn großes Glück für die gesetzestreue Judenheit und wir können die gütige Vorsehung dafür nicht genug preisen, daß eben in dieser bewegten ernsten Zeit ein solcher Mann an der Spitze der Cultusverwaltung gestanden, den es nicht möglich war wankend zu machen, und der sich von keinerlei großtönenden Phrasen beirren ließ. Ich halte den jetzigen Moment wohl nicht für geeignet um das Sündenregister unserer „Glaubensverwandtschaft" aufzuzählen, oder die Erinnerung an jene widerlichen Episoden aufzufrischen, welche sich während der letztverfloffenen zwei Jahre abgespielt haben. Ich kann es jedoch nicht unterlassen zu konstatiren, daß in den gegenwärtigen bewegten Zeiten das Verhalten der orthodoxen Judenschaft das richtigere

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