Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 53 (5.7.1894)
- Date
- 1894-07-05
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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97 f Berlin, 1. Juli. Die gegen das rituelle Schächten aus angeblichen Rücksichten der Tierschutzes erhobenen Einwendungen fanden am Freitag in der deutschen Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege in Berlin eine wissenschaftliche Widerlegung durch einem Vortrag von Dr. Krüger vom physiologischen Jnsttitut „Ueber die hygienische Bedeutung der verschiedenen Schlachtmethoden". Der Vortragende nahm zunächst Bezug auf die bekannten in Rußland veranstalteten Erhebungen hierüber, über welche der Petersburger Physiologe Dembo berichtet hat, sowie die weiteren Untersuchungen Dembo's in verschiedenen Ländern, die alle zu Gunsten der jüdischen rituellen Schächtmethode sprechen. Diese Versuche haben auch zu Versuchen und Untersuchungen auf dem Berliner städtischen Schlachthofe und im hygienischen Institut geführt, und der Vortragende unternahm es, die gewonnenen Resultate wissenschaftlich zu begründen. Seinen Ausführungen entnehmen wir, daß diejenige Schlachtmethode die beste ist, bei welcher die Todesstarre am ehesten eintritt und am längsten andauert. Je blutreicher geschlachtetes Fleisch ist, um so eher ist es dem Verderben ausgesetzt, je blutarmer, um so länger hält es. Es beruht dies darauf, daß das Blut der Träger der Kohlensäure und des Ammoniaks ist, welches die Zersetzung befördert, während im blutarmen Fletsche sich Milchsäure bildet, die das Fleisch länger fest und genießbar erhält. Versuche bet Kaninchen haben ergeben, daß bei der Tötungsart mittelst Stechens die Blutmenge bei gleichartigen Kaninchen 80 Gr., bei vorheriger Betäubung durch Kopfschlag nur 60 Gramm, beim Schächten dagegen 90 Gramm betrug. Die Todesstarre trat beim Schächten bereits nach 1,10 Minute, bet vorheriger Betäubung durch Kopfschlag erst nach 2,35 Minuten ein; sie hielt bei geschächtetem Fletsch 18 Tage, bei dem andern nur 13 Tage an (d. h. im Winter, im Keller des hygienischen Instituts bei 3—7 0 Temperatur.) Untersuchungen im hygienischen Institut von auf dem hiesigen Schlachthof geschlachteten Fletsch von Ochsen und Kaninchen auf die Menge reinen Ammoniaks haben ergeben, daß bei geschächtetem Fleisch erst nach 5 Tagen dieselbe Menge Ammoniak zu konstattren war, wie bei dem nach voraufgegangener Betäubung geschlachteten schon nach 3 Tagen. Der Vortragende behandelte hierauf die Frage, welche Schlachtmethode für das Thier die qualvollste sei. Unstrettigsei die grausamste Methode, die durch den Rackenstich, (Genickstkch) da hierdurch nicht das verlängerte Gehirn verletzt werde, sondern nur das Rückenmark; dies habe eine sofortige Lähmung der unteren Extremitäten zur Folge, das Thier stürzt sofort hin, bleibt aber beim Bewußtsein. Beim Schächten (Durchschneiden der großen Halsader) trete die Bewußtlosigkeit sofort, nach 3—5 Sekunden, ein, während beim vorherigen Betäuben durch den Kopfschlag mindestens 15 Sekunden bis zum Eintritt der Bewußtlosigkeit vergehen. Wie konstatirt, seien oft 7—8 Schläge zur Betäubung eines Ochsen erforderlich, das Bewußtsein schwinde aber erst beim Blutausfluß. Die Angriffe der Thierschützler und Gegner des Schächtens, daß die 2 Vertibral-Arterien bet dem Halsschnitt unverletzt blieben, und noch Blut dem Gehirn zugeführt werde, seien haltlos; das gesammte Gewebe werde gleichmäßig in Angriff genommen, die Arterien können mithin dem Gehirn kein Blut zusühren. Von den Muskelbewegungen bei den Blutentleerungen fühle das Thier nichts. Der Vortragende verwies auf eine große Anzahl Gutachten aus wissenschaftlichen Kreisen und von Großschlächtermeistern. welch letztere in der Praxis schon seit vielen Jahren die Erfahrungen gemacht haben, welche jetzt wiffenschaftlich begründet sind. Darunter befindet sich auch das Gutachten des Berliner Großschlächtermeisters Hoffmann, der Dembo geschrieben hat, daß er, obwohl Christ, die Schächtmethode schon seit Jahren anwendete, weil er die Erfahrung gemacht, daß dieselbe die leichteste Todesart für die Thiere sei. Dr. Krüger schloß seinen Vortrag mit der Erklärung, daß man vom hygienischen Standpunkte aus nur wünschen könne, daß die jüdische Schlachtmethode endlich die Anerkennung finde, welche sie verdiene. Die Staatsbehörden hätten alle Veranlassung, nicht Verbote gegen diese Schlachtmethode zu erlassen, sondern die allgemeine Einführung zu bewirken. Auf eine Anfrage des Gehetmrath Spinola bemerkt Dr. Krüger, daß das geschachtete Fleisch auch eine größere Schmackhaftigkeit und leichtere Verdaulichkeit besitze. Mit Zustimmung der Versammlung erklärte Geheimrath Spinola das volle Einverständnis der Versammlung mit den Ausführungen des Vortragenden. Wrescherr, 1. Juli. Herr Dr. Cohn, welcher seit 1883 in der hiesigen Synagogen-Gemeinde als Rabbiner wirkt, ist heute in Rawitsch zum Gemeinderabbiner daselbst gewählt worden. Wie verlautet, wird Herr Dr. Cohn noch vor dem 1. October d. I. sein neues Amt antreten. Unsere Gemeinde steht ungern ihren Seelsorger von hier scheiden. H. Wolff. Ofterode, 27. Juni. Am 24. d. M. feierte ein in Ehren ergrautes Ehepaar ein Fest, das wohl in unserem Orte und weit darüber hinaus noch nie stattgefunden hat. Es war dies ein 65jähriges Ehejubiläum, welches vor vielen Jahren in einem ähnlichen Falle in Viez (Provinz Branden-